Das Regierungsbüro hat gerade ein Dokument herausgegeben, in dem die Schlussfolgerung des stellvertretenden Premierministers Tran Hong Ha aus einer Sitzung zum Entwurf des Plans zur Umsetzung des Nationalen Energieentwicklungsplans für den Zeitraum 2021–2030 mit einer Vision bis 2050 (Energieplan 8) wiedergegeben wird.
In der Schlussfolgerung heißt es: „Trotz großer Anstrengungen und Versuche im Bau- und Fertigstellungsprozess erfüllt der vom Ministerium für Industrie und Handel dem Premierminister vorgelegte Entwurf des Plans zur Umsetzung des Kraftwerksplans 8 immer noch nicht vollständig die detaillierten Anforderungen für eine durchführbare und wirksame Umsetzung, und die Verfahren und die Anordnung sind noch nicht gemäß den Vorschriften abgeschlossen.“
Der stellvertretende Premierminister beauftragte das Ministerium für Industrie und Handel, die stichhaltigen Meinungen der Ministerien und Behörden auf der Sitzung zu prüfen und vollständig zu berücksichtigen, um den Plan fertigzustellen. Insbesondere ist es wichtig, die genehmigten Ziele des 8. Energieplans genau zu verfolgen, insbesondere die Entwicklung von Stromquellen, Netzen, Lösungen und Ressourcen für die Umsetzung.
Darüber hinaus beauftragte der stellvertretende Premierminister das Ministerium für Industrie und Handel mit der Überprüfung der Vorschriften in Bezug auf Planung, Elektrizität, Land und Gesetze. Die Verwaltung und der Betrieb der Stromversorgung müssen die nationale Energiesicherheit gewährleisten.
Ziel ist es, festzustellen, ob es notwendig oder unnötig ist, das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage des nationalen und regionalen Stromsystems zu berechnen und die Liste der bis 2030 in Betrieb zu nehmenden Stromquellenprojekte festzulegen.
In Bezug auf den Vorschlag, die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen in Richtung der Zuweisung von Kapazitäten an Regionen oder Provinzen fortzusetzen, schlug der stellvertretende Ministerpräsident vor, dass zur Gewährleistung der Durchführbarkeit ein klarer Bericht über die Umsetzungsorganisation beigefügt werden müsse.
Das Ministerium für Industrie und Handel hat den Vorsitz und koordiniert die Arbeit mit den zuständigen Stellen bei der Überprüfung und Zusammenstellung vollständiger Statistiken zu Projekten im Bereich erneuerbarer Energiequellen, für die Investitionsrichtlinien beschlossen, die Investoren zugewiesen und umgesetzt wurden und die die im 8. Energieplan übernommenen und umgesetzten Anforderungen erfüllen. Außerdem überprüft es den Umsetzungsfortschritt der in Frage kommenden Projekte, um diese im Umsetzungsplan für den 8. Energieplan zu berechnen und vorzuschlagen.
Das Ministerium für Industrie und Handel hat den Kommunen Leitlinien zu bestimmten Kriterien (rechtlich, technologisch, Effizienz usw.) zur Verfügung gestellt, um laufende Projekte zu überprüfen und Projekte vorzuschlagen, die die übernommenen Anforderungen erfüllen, um die Umsetzung fortzusetzen und in den Umsetzungsplan für die Energieplanung aufgenommen zu werden.
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