Ist eine Umrüstung des aktuellen Kennzeichens auf ein Identifikationskennzeichen notwendig? (Quelle: TVPL) |
Am 1. Juli 2023 erließ der Minister für öffentliche Sicherheit das Rundschreiben 24/2023/TT-BCA, das die Ausstellung und den Entzug von Zulassungen und Nummernschildern von Kraftfahrzeugen regelt.
1. Ist eine Änderung des aktuellen Kennzeichens in ein Identifikationskennzeichen erforderlich?
Dementsprechend sind in den Klauseln 1, 2 und 4 des Artikels 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA die Übergangsbestimmungen wie folgt festgelegt:
- Für Fahrzeuge, die vor dem 15. August 2023 mit 5-stelligen Kennzeichen zugelassen wurden, bei denen das Widerrufsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird dieses Kennzeichen als Identifikationskennzeichen des Fahrzeughalters ermittelt.
- Bei Fahrzeugen mit 5-stelligen Kennzeichen wird, sofern der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren vor dem 15. August 2023 abgeschlossen hat, das Kennzeichen an das Kennzeichenlager übertragen, um vorschriftsmäßig ein neues Kennzeichen auszustellen.
- Fahrzeuge, die mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern zugelassen wurden, dürfen weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter auf ein Identifikationskennzeichen umsteigen muss oder wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung und Änderung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, zur Ausstellung und Änderung von Nummernschildern, zur Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, zur Neuausstellung von Nummernschildern oder zur Registrierung zur Eigentumsübertragung durchführt oder das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA bewegt, um diese 3- oder 4-stelligen Nummernschilder zu widerrufen und gemäß den Vorschriften auf ein Identifikationskennzeichen umzusteigen.
Somit werden gemäß den oben genannten Vorschriften 5-stellige Nummernschilder, die vor dem 15. August 2023 ausgestellt wurden und deren Widerrufsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, als Identifikationskennzeichen des Fahrzeughalters bestimmt. Wenn das Widerrufsverfahren vor dem 15. August 2023 abgeschlossen ist, wird diese Nummer an das Nummernschildlager übertragen, um Nummernschilder gemäß den Vorschriften auszugeben.
Falls das Fahrzeug mit einem 3- oder 4-stelligen Kennzeichen zugelassen wurde, darf es weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen und wird nur dann auf ein neues Kennzeichen umgeändert, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
- Fahrzeughalter müssen die Identifikationsnummernschilder übertragen;
- Wenn der Fahrzeughalter die Verfahren zur Ausstellung und Änderung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Ausstellung und Änderung des Nummernschilds, zur Neuausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Neuausstellung des Nummernschilds oder zur Registrierung einer Namensänderung oder zur Bewegung des Fahrzeugs gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durchführt, wird das 3- oder 4-stellige Nummernschild widerrufen und durch ein Identifikationsnummernschild ersetzt.
2. Fahrzeugzulassungsverfahren gemäß Rundschreiben 24/2023/TT-BCA
Die Verfahren zur Fahrzeugzulassung gemäß Artikel 28 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA sind wie folgt:
- Organisationen und Einzelpersonen, die die Auktion für Autokennzeichen gewinnen, müssen ihre Fahrzeuge wie folgt registrieren:
+ Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA erklären;
+ Bringen Sie das Fahrzeug zur Verkehrspolizeidienststelle, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Hauptsitz oder Wohnsitz befindet, oder zur Verkehrspolizeidienststelle, in der das versteigerte Fahrzeugkennzeichen verwaltet wird, um das Fahrzeug zu überprüfen. Geben Sie den Online-Fahrzeugregistrierungsdateicode an und reichen Sie die Fahrzeugdatei gemäß den Bestimmungen von Artikel 27 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein.
+ Nachdem der Fahrzeugzulassungsbeamte die Fahrzeugunterlagen überprüft hat und feststellt, dass das Fahrzeug tatsächlich gültig ist, stellt die Fahrzeugzulassungsbehörde ein Nummernschild für das versteigerte Fahrzeug aus. Sie vereinbaren einen Termin zur Entgegennahme der Fahrzeugzulassungsergebnisse und zahlen die Fahrzeugzulassungsgebühr gemäß den Vorschriften. Falls der Fahrzeughalter die Fahrzeugzulassungsergebnisse per Post erhalten möchte, muss er sich bei der Postdienststelle registrieren.
+ Erhalten Sie die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung bei der Zulassungsstelle oder bei einer öffentlichen Postdienststelle.
- Bei der Übertragung des Fahrzeugbesitzes ohne begleitendes Kennzeichen des Auktionsgewinnfahrzeugs
+ Fahrzeughalter reichen Dokumente ein und führen Rückrufverfahren gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 1, Artikel 14, Abschnitt 1, Artikel 15, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA durch;
+ Organisationen und Einzelpersonen, die eine Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhalten, müssen Dokumente einreichen und die Fahrzeugregistrierungsverfahren gemäß den Bestimmungen in Klausel 2, Artikel 14, Klausel 2, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA abschließen.
- Bei der Übertragung des Fahrzeugbesitzes mit dem Kennzeichen des versteigerten Fahrzeugs:
+ Der Fahrzeughalter reicht den Antrag ein und schließt das Widerrufsverfahren gemäß den Bestimmungen von Absatz 1, Artikel 14, Absatz 1, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ab. Der Fahrzeughalter muss das Nummernschild, mit dem er den Zuschlag erhalten hat, nicht zurückgeben, muss jedoch eine Kopie des Dokuments zur Eigentumsübertragung des Fahrzeugs einreichen und das Original zum Vergleich vorlegen (aus dem Dokument zur Eigentumsübertragung muss der Inhalt der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs sowie das Nummernschild, mit dem er den Zuschlag erhalten hat, klar ersichtlich sein).
+ Organisationen und Einzelpersonen, die eine Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhalten, müssen Dokumente einreichen und die Fahrzeugregistrierungsverfahren gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 2, Artikel 14, Abschnitt 2, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA abschließen und in der Lage sein, das Nummernschild des Auktionsgewinnfahrzeugs zu registrieren und aufzubewahren (auf dem Dokument zur Eigentumsübertragung muss der Inhalt der Fahrzeugeigentumsübertragung zusammen mit dem Nummernschild des Auktionsgewinnfahrzeugs deutlich zu sehen sein).
Organisationen und Einzelpersonen, die den Fahrzeugbesitz und das ersteigerte Kennzeichen des versteigerten Fahrzeugs übertragen bekommen haben, dürfen den Fahrzeugbesitz und das ersteigerte Kennzeichen nicht weiter an andere Organisationen und Einzelpersonen übertragen; sie dürfen den Fahrzeugbesitz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen übertragen.
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