ANTD.VN – Bis zum 31. März 2024 kann bei Tankstellen und Unternehmen, die nicht für jeden Verkauf eine elektronische Rechnung ausstellen, eine vorübergehende Einstellung des Geschäftsbetriebs und der Entzug ihrer Tankstellenlizenzen und Berechtigungszertifikate in Erwägung gezogen werden.
Die Generaldirektion für Steuern hat gerade eine offizielle Mitteilung herausgegeben, in der sie die Leiter der Steuerbehörden der Provinzen und zentral verwalteten Städte auffordert, für jeden Verkauf von Benzin im Einzelhandel konsequent elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) einzuführen.
Zuvor hatte die Generaldirektion für Steuern eine Reihe von Dokumenten mit Anweisungen an die Steuerbehörde herausgegeben und den Direktor der Steuerbehörde damit beauftragt, die lokalen Steuerbehörden direkt anzuweisen, die Volkskomitees der Provinzen und Städte bei der Einrichtung von Lenkungsausschüssen und sektorübergreifenden Arbeitsgruppen zu beraten und sich eng mit den Abteilungen und Zweigstellen abzustimmen, um synchron und effektiv Lösungen für die erfolgreiche Implementierung elektronischer Rechnungen für jeden Verkauf von Benzin-Einzelhandelsgeschäften in der Region bereitzustellen.
Laut den zusammenfassenden Berichten der Steuerbehörden hatten bis zum 6. März 2024 landesweit nur 8.285 Tankstellen elektronische Rechnungen für jeden Verkauf ausgestellt, was etwa 52,2 % der Gesamtzahl der Tankstellen entspricht. In 30 von 63 Orten liegt der Fortschritt immer noch unter 50 % und in 17 von 63 Orten unter 30 %.
Nach Angaben der Generaldirektion für Steuern hat die Steuerbehörde dem Volkskomitee bisher nicht wirksam geraten, die lokalen Agenturen und Zweigstellen anzuweisen, sich mit den Steuerbehörden abzustimmen und interdisziplinäre Inspektionsteams einzurichten, die Inspektionen durchführen und Fälle von Nichteinhaltung oder vorsätzlicher Nichteinhaltung von Vorschriften behandeln.
Dies führt dazu, dass die Mentalität und Denkweise der Erdölunternehmen darin besteht, die Umsetzung hinauszuzögern und zu verzögern.
Daher fordert die Generaldirektion für Steuern den Direktor der Steuerbehörde auf, insbesondere in Gemeinden mit einer geringen Anzahl von Tankstellen, die für jeden Verkauf elektronische Rechnungen ausstellen, die strikte Umsetzung der Vorschriften zu elektronischen Rechnungen direkt und entschlossen anzuordnen, die Daten gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 123/2020/ND-CP und den Anweisungen des Premierministers mit den Steuerbehörden zu verknüpfen und die Umsetzung der vom Finanzministerium und der Generaldirektion für Steuern angeordneten Lösungen entschlossen, synchron und effektiv zu organisieren.
Die Steuerbehörden müssen jeder Abteilung und jedem Beamten der Steuerbehörde konkrete Ziele und Aufgaben zuweisen, um die Überwachungskapazität weiter zu stärken und die Steuerzahler umgehend bei der Ausstellung elektronischer Rechnungen für jeden Verkauf in Einzelhandelsgeschäften und Unternehmen, die Benzin in der Region verkaufen, zu unterstützen.
Die Generaldirektion für Steuern fordert die Steuerbehörden weiterhin dazu auf, proaktiv Inspektionsteams einzurichten oder den Volkskomitees der Provinzen und Städte zu empfehlen, interdisziplinäre Inspektionsteams einzurichten, die in Tankstellengeschäften Inspektionen hinsichtlich der Einführung elektronischer Rechnungen und der Datenanbindung an die Steuerbehörden durchführen und bei Nichteinführung oder vorsätzlicher Nichteinführung gesetzliche Strafen verhängen.
Insbesondere forderte die Generaldirektion für Steuern, dass die Steuerbehörde auf der Grundlage der örtlichen Gegebenheiten dem Volkskomitee proaktiv rät, die zuständigen Behörden anzuweisen, Anträge auf vorübergehende Einstellung des Geschäftsbetriebs und Widerruf von Lizenzen und Berechtigungszertifikaten für das Erdölgeschäft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Erdöleinzelhandelsgeschäfte und Erdölunternehmen bis zum 31. März 2024 zu prüfen, die nicht den Bestimmungen zu elektronischen Rechnungen im Gesetz über die Steuerverwaltung und im Dekret Nr. 123/2020/ND-CP entsprechen.
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