Das Finanzministerium bittet um Kommentare zum Entwurf eines Dekrets zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln im Dekret Nr. 26 der Regierung über Exportzölle, präferenzielle Importzölle, Warenlisten und absolute Steuersätze, gemischte Steuern und Importsteuern außerhalb von Zollkontingenten.
Einschließlich bevorzugter Einfuhrsteuersätze für elektronische Geräte zur Verwendung für elektronische Zigaretten und ähnliche persönliche Verdampfungsgeräte unter dem Produktcode 8543.40.00.
Durch die Überprüfung der im Dekret Nr. 26 vorgeschriebenen Vorzugssteuersätze für die Einfuhr kam das Finanzministerium zu dem Schluss, dass es notwendig ist, auf den Produktcode 8543.40.00 Vorzugssteuersätze für die Einfuhr anzuwenden, die den in Gruppe 24.04 vorgeschriebenen Steuersätzen für die Einfuhr elektronischer Zigaretten ähneln, um die Verwendung gesundheitsschädlicher Produkte einzuschränken.
Laut einem Bericht des Finanzministeriums sieht die derzeitige Politik in Bezug auf elektronische Zigaretten wie folgt aus: Tabak ist ein hochsensibles Gut und unterliegt einer speziellen Verwaltung. Seit seinem Beitritt zur WTO und während der gesamten Verhandlungen über Freihandelsabkommen hat Vietnam stets die einheitliche Ansicht vertreten, das maximale Steuerniveau beizubehalten und die Einfuhrsteuersätze nicht zu senken. Sollte eine Senkung notwendig sein, wird der Senkungszeitraum so lange wie möglich verlängert. Tabak ist ein Gut, das die menschliche Gesundheit beeinträchtigt, daher muss sein Konsum eingeschränkt werden.
Vorschlag zur Erhebung einer 50-prozentigen Steuer auf elektronische Geräte, die für elektronische Zigaretten verwendet werden.
Für Tabakprodukte gelten Einfuhrsteuersätze (MFN-Steuersätze) von 30 % bis 135 %. Davon gilt für Zigarren und Zigaretten der Gruppe 24.02 ein Steuersatz von 135 %.
Der Steuersatz von 50 % gilt für Waren der Position 24.03 „Verarbeitete Tabakblätter und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe wie „homogenisierter“ oder „rekonstituierter“ Tabak, Tabakextrakte und -essenzen“.
Mittlerweile bestehen elektronische Zigaretten aus zwei Hauptteilen: der Lösung (die Nikotin oder Tabakersatzstoffe enthält...) und dem Gerät, das zum Verbrennen und Erzeugen von Rauch verwendet wird.
Elektronische Zigaretten gibt es derzeit in zwei Formen: elektronische Geräte für elektronische Zigaretten mit angeschlossener Verdampfungslösung, klassifiziert in Gruppe 24.04 (MFN-Einfuhrsteuersatz beträgt 50 %).
Die zweite Form sind elektronische Geräte für elektronische Zigaretten und separate Verdampfer, bei denen der Teil des Geräts, der zum Verbrennen und Erzeugen von Rauch verwendet wird, unter dem HS-Code 8543.40.00 „Elektronische Geräte für elektronische Zigaretten und ähnliche persönliche Elektroverdampfer“ klassifiziert wird; der Verdampferteil wird unter Gruppe 24.04 klassifiziert.
Im mit Dekret Nr. 26 erlassenen Präferenzimporttarif hat die Verdampfungslösung in elektronischen Zigaretten die gleiche Verwendung und Beschaffenheit wie Rohstoffe zum Ersetzen von Tabakblättern, Tabakblattextrakten und -essenzen in Gruppe 24.03.
Daher hat die Regierung zugestimmt, den Meistbegünstigungssteuersatz für elektronische Zigaretten (mit Verdampfungslösung) und Verdampfungslösung mit einem Meistbegünstigungssteuersatz von 50 % zu regulieren, ähnlich dem Steuersatz für alternative Tabakprodukte in Gruppe 24.03.
In Bezug auf den Steuersatz für elektronische Geräte, die für elektronische Zigaretten und persönliche Verdampfer verwendet werden, schlägt das Finanzministerium vor, denselben HS-Code 8543.40.00 wie für den Steuersatz für elektronische Zigaretten in Gruppe 24.04 gemäß Dekret 26 anzuwenden.
Darüber hinaus gibt es derzeit keine Produktrichtlinie für elektronische Zigarettenprodukte, sodass dieses Produkt nicht offiziell nach Vietnam importiert und dort in Umlauf gebracht wurde.
Da elektronische Zigaretten nicht offiziell nach Vietnam importiert werden, hat die Regelung des Meistbegünstigungssteuersatzes von 50 % für dieses Produkt laut Finanzministerium keine Auswirkungen auf die Einnahmen des Staatshaushalts.
Andererseits soll die Regelung des Meistbegünstigungssteuersatzes von 50 % auch den Betrug bei der künftigen Einfuhr dieser Artikel einschränken, die Steuerpolitik für Tabakprodukte vereinheitlichen und zur Begrenzung des Konsums in Vietnam beitragen .
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