Müssen alte Führerscheine geändert werden, wenn die Führerscheinklassen A1, B1 und B2 abgeschafft werden sollen? Welche Vorschriften gelten für die Neuausstellung von Führerscheinen gemäß der neuen Klassifizierung? Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel.
Vorschlag zur Abschaffung der Führerscheine A1, B1, B2, müssen alte Führerscheine umgetauscht werden?
Gemäß Absatz 1, Artikel 62 des Entwurfs des Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr wird Folgendes festgelegt:
Führerscheine, die nach dem Straßenverkehrsgesetz von 2008 ausgestellt wurden, können weiterhin verwendet werden, können jedoch in folgenden Fällen entsprechend der neuen Klassifizierung neu ausgestellt oder umgetauscht werden:
- Ein Führerschein wird in einem der folgenden Fälle neu ausgestellt:
+ Führerschein abgelaufen;
+ Führerschein verloren.
- Der Führerschein wird in folgenden Fällen geändert:
+ Der Führerschein ist beschädigt oder die Angaben auf dem Führerschein sind falsch;
+ Führerschein für Ausländer mit legalem Wohnsitz in Vietnam, ausgestellt von einer zuständigen Behörde eines ausländischen Staates, noch gültig;
+ Führerschein, der vom Ministerium für Nationale Verteidigung oder vom Ministerium für Öffentliche Sicherheit ausgestellt wurde, dessen Inhaber jedoch nicht mehr im Verteidigungs- oder Sicherheitsdienst tätig ist.
Wenn dieser Vorschlag angenommen wird, müssen Personen mit altem Führerschein nicht in die neue Klasse wechseln, außer in den oben genannten obligatorischen Fällen.
Wie kann ich meinen Führerschein entsprechend der neuen Klassifizierung ändern? (Vorschlag)
Führerscheine der Klassen A1, A2, A3, B1, B2, C, D, E, FB2, FC, FD, FE, die nach dem Straßenverkehrsgesetz 2008 ausgestellt wurden, werden wie folgt umgetauscht und neu ausgestellt:
- Führerscheine der Klassen A3 und C bleiben unverändert und können mit der gleichen Klasse geändert oder neu ausgestellt werden;
- Der Führerschein der Klasse A2 wird an Inhaber eines Führerscheins der Klasse A1 umgetauscht oder neu ausgestellt.
- Der Führerschein der Klasse A wird an diejenigen umgetauscht oder neu ausgestellt, die einen Führerschein der Klasse A2 besitzen.
- Der Führerschein der Klasse B wird an Inhaber der Führerscheine der Klassen B1 und B2 umgetauscht oder neu ausgestellt.
- Der Führerschein der Klasse D2 wird an diejenigen umgetauscht oder neu ausgestellt, die einen Führerschein der Klasse D besitzen.
- Der Führerschein der Klasse D wird an Inhaber eines Führerscheins der Klasse E umgetauscht oder neu ausgestellt.
- Der Führerschein der Klasse BE wird umgetauscht und an Personen mit einem Führerschein der Klasse FB2 neu ausgestellt.
- Der Führerschein der Klasse CE wird umgetauscht und an Personen mit einem Führerschein der Klasse FC neu ausgestellt.
- Der Führerschein der Klasse D2E wird umgetauscht und an Personen mit einem Führerschein der Klasse FD neu ausgestellt.
- Der Führerschein der Klasse DE wird umgetauscht und an Inhaber eines Führerscheins der Klasse FE neu ausgestellt.
(Absatz 2, Artikel 62 des Gesetzesentwurfs über die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr)
Fälle der Führerscheinaufwertung (Vorschlag)
Der Entwurf des Gesetzes zur Straßenverkehrssicherheit sieht in Artikel 41 Absatz 3 vor, dass eine Schulung zur Aufwertung der Fahrerlaubnis in folgenden Fällen durchgeführt wird:
- Aufwertung des Führerscheins von Klasse B auf Klasse C1 oder auf Klasse C oder auf Klasse D2;
- Aufwertung des Führerscheins von Klasse C1 auf Klasse C oder auf Klasse D2 oder auf Klasse D;
- Aufwertung des Führerscheins von Klasse C auf Klasse D2 oder auf Klasse D;
- Aufwertung des Führerscheins von Klasse D2 auf Klasse D;
- Führerscheinaufwertung von den Klassen B, C1, C, D2, D auf die entsprechenden Führerscheinklassen BE, C1E, CE, D2E, DE.
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