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Vorschlag zur Reduzierung der Zulassungsgebühr um 50 % vom 1. August 2024 bis 31. Januar 2025 für im Inland produzierte Autos

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế27/06/2024


Nachfolgend finden Sie den vorgeschlagenen Inhalt einer 50%igen Reduzierung der Zulassungsgebühren vom 1. August 2024 bis zum 31. Januar 2025 für im Inland produzierte Autos, die im Dekretentwurf erwähnt werden.
Đề xuất giảm 50% lệ phí trước bạ từ 1/8/2024 đến 31/1/2025 với ô tô sản xuất trong nước
Vorschlag zur Reduzierung der Zulassungsgebühr um 50 % vom 1. August 2024 bis zum 31. Januar 2025 für im Inland produzierte Autos.

Das Finanzministerium hat einen Verordnungsentwurf zur Regelung der Zulassungsgebühren für Personenkraftwagen, von Personenkraftwagen gezogene Anhänger oder Sattelanhänger sowie Fahrzeuge vorgelegt, die im Inland hergestellten und montierten Personenkraftwagen ähneln.

50%ige Reduzierung der Zulassungsgebühren vom 1. August 2024 bis 31. Januar 2025 für im Inland produzierte Autos gemäß dem Dekretentwurf

Gemäß dem Dekretentwurf gilt vom 1. August 2024 bis zum 31. Januar 2025:

Die Höhe der Registrierungsgebühr entspricht 50 % des im Dekret 10/2022/ND-CP der Regierung vom 15. Januar 2022 zur Regelung der Registrierungsgebühren festgelegten Satzes sowie den aktuellen Resolutionen des Volksrats oder den aktuellen Entscheidungen der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte zu den lokalen Registrierungsgebührensätzen und Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen (sofern vorhanden).

Ab dem 1. Februar 2025: Die Erhebung der Registrierungsgebühren erfolgt weiterhin gemäß den Bestimmungen des Dekrets 10/2022/ND-CP der Regierung vom 15. Januar 2022 zur Regelung der Registrierungsgebühren; den aktuellen Resolutionen des Volksrats oder den aktuellen Entscheidungen der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte zu den lokalen Erhebungssätzen der Registrierungsgebühren sowie Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen (falls vorhanden).

Daher wird erwartet, dass ab dem 1. August 2024 die Zulassungsgebühren für im Inland produzierte Autos für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zum 31. Januar 2025 gesenkt werden. Die oben genannte Senkung der Zulassungsgebühren wird sich Ende 2024 und Anfang 2025 positiv auf den inländischen Automarkt sowie auf die Verbraucher auswirken und eine Lösung zur Unterstützung der Finanzierung und zur Förderung des Konsums darstellen.

Zuvor hatte die Regierung vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 das Dekret 41/2023/ND-CP erlassen, mit dem die Erstzulassungsgebühr für Autos, Anhänger oder Sattelauflieger, die von Autos gezogen werden, und autoähnliche Fahrzeuge, die im Inland hergestellt und montiert werden, gemäß Dekret 10/2022/ND-CP um 50 % gesenkt wurde.

Und ab dem 1. Januar 2024 wird der Erhebungssatz für die Registrierungsgebühren wieder gemäß den Bestimmungen des Dekrets 10/2022/ND-CP zur Regelung der Registrierungsgebühren, den aktuellen Resolutionen des Volksrats oder den aktuellen Entscheidungen der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte zu den lokalen Erhebungssätzen für Registrierungsgebühren und Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen (falls vorhanden) umgesetzt.

Aktuelles Zulassungsgebührenniveau für im Inland produzierte Autos vor der Senkung

Die Erstzulassungsgebühr für Personenkraftwagen, Anhänger oder Sattelauflieger, die von Personenkraftwagen gezogen werden, sowie von Personenkraftwagen ähnliche Fahrzeuge beträgt gemäß Klausel 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP wie folgt:

Pkw, Pkw-Anhänger oder Sattelauflieger, Pkw-ähnliche Fahrzeuge: Die Sammelquote beträgt 2 %.

* Privat:

- Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Pickups): Zahlen Sie die erste Zulassungsgebühr in Höhe von 10 %.

Falls es notwendig ist, einen höheren Sammelsatz anzuwenden, um den tatsächlichen Bedingungen vor Ort gerecht zu werden, beschließt der Volksrat der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt eine Erhöhung, jedoch nicht um mehr als 50 % des in Punkt a, Klausel 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP festgelegten allgemeinen Sammelsatzes.

- Für Pick-up-Trucks mit einem zulässigen Transportgewicht von weniger als 950 kg und 5 Sitzplätzen oder weniger sowie für VAN-Trucks mit einem zulässigen Transportgewicht von weniger als 950 kg wird eine Erstzulassungsgebühr in Höhe von 60 % der Erstzulassungsgebühr für Pkw mit 9 Sitzplätzen oder weniger erhoben.

- Batteriebetriebene Elektroautos:

+ Innerhalb von 3 Jahren ab dem 1. März 2022: Zahlen Sie die erste Registrierungsgebühr zu einem Satz von 0 %.

+ Innerhalb der nächsten 2 Jahre: Zahlen Sie die erste Zulassungsgebühr in Höhe von 50 % des Satzes für Benzin- und Dieselfahrzeuge mit gleicher Sitzplatzanzahl.

Für die in Punkt a, Punkt b, Punkt c, Klausel 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP genannten Fahrzeugtypen ist ab dem zweiten Mal eine Registrierungsgebühr in Höhe von 2 % zu entrichten, die landesweit einheitlich gilt.

Basierend auf dem Fahrzeugtyp, der im Zertifikat für technische Sicherheit und Umweltschutzqualität des vietnamesischen Registers eingetragen ist, legt die Steuerbehörde die Zulassungsgebühr für Personenkraftwagen, von Personenkraftwagen gezogene Anhänger oder Sattelauflieger sowie personenkraftwagenähnliche Fahrzeuge fest, wie in Klausel 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP vorgeschrieben.


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Quelle: https://baoquocte.vn/de-xuat-giam-50-le-phi-truoc-ba-tu-182024-den-3112025-voi-o-to-san-xuat-trong-nuoc-276523.html

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