Nachfolgend finden Sie den vorgeschlagenen Inhalt einer 50%igen Reduzierung der Zulassungsgebühren vom 1. August 2024 bis zum 31. Januar 2025 für im Inland produzierte Autos, die im Dekretentwurf erwähnt werden.
Vorschlag zur Reduzierung der Zulassungsgebühr um 50 % vom 1. August 2024 bis zum 31. Januar 2025 für im Inland produzierte Autos. |
Das Finanzministerium hat einen Verordnungsentwurf zur Regelung der Zulassungsgebühren für Personenkraftwagen, von Personenkraftwagen gezogene Anhänger oder Sattelanhänger sowie Fahrzeuge vorgelegt, die im Inland hergestellten und montierten Personenkraftwagen ähneln.
50% Ermäßigung der Zulassungsgebühr vom 1. August 2024 bis 31. Januar 2025 für im Inland produzierte Autos gemäß dem Verordnungsentwurf
Gemäß dem Dekretentwurf gilt vom 1. August 2024 bis zum 31. Januar 2025:
Die Höhe der Registrierungsgebühr entspricht 50 % des im Dekret 10/2022/ND-CP der Regierung vom 15. Januar 2022 zur Regelung der Registrierungsgebühren festgelegten Satzes sowie den aktuellen Resolutionen des Volksrats oder den aktuellen Entscheidungen der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte zu den lokalen Registrierungsgebührensätzen und Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen (sofern vorhanden).
Ab dem 1. Februar 2025: Die Erhebung der Registrierungsgebühren erfolgt weiterhin gemäß den Bestimmungen des Dekrets 10/2022/ND-CP der Regierung vom 15. Januar 2022 zur Regelung der Registrierungsgebühren; den aktuellen Resolutionen des Volksrats oder den aktuellen Entscheidungen der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte zu den lokalen Erhebungssätzen der Registrierungsgebühren sowie Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen (falls vorhanden).
Daher wird erwartet, dass ab dem 1. August 2024 die Zulassungsgebühren für im Inland produzierte Autos für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zum 31. Januar 2025 gesenkt werden. Die oben genannte Senkung der Zulassungsgebühren wird sich Ende 2024 und Anfang 2025 positiv auf den inländischen Automarkt sowie auf die Verbraucher auswirken und eine Lösung zur Unterstützung der Finanzierung und zur Förderung des Konsums darstellen.
Zuvor hatte die Regierung vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 das Dekret 41/2023/ND-CP erlassen, mit dem die Erstzulassungsgebühr für von Autos gezogene Autos, Anhänger oder Sattelauflieger sowie autoähnliche Fahrzeuge, die im Inland hergestellt und montiert werden, gemäß Dekret 10/2022/ND-CP um 50 % reduziert wurde. Und ab dem 1. Januar 2024 wird der Erhebungssatz für die Registrierungsgebühren wieder gemäß den Bestimmungen des Dekrets 10/2022/ND-CP zur Regelung der Registrierungsgebühren, den aktuellen Resolutionen des Volksrats oder den aktuellen Entscheidungen der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte zu den lokalen Erhebungssätzen für Registrierungsgebühren und Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen (falls vorhanden) umgesetzt. |
Aktuelles Zulassungsgebührenniveau für im Inland produzierte Autos vor der Senkung
Die Erstzulassungsgebühr für Personenkraftwagen, Anhänger oder Sattelauflieger, die von Personenkraftwagen gezogen werden, sowie für Personenkraftwagen ähnliche Fahrzeuge beträgt gemäß Klausel 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP wie folgt:
Pkw, Pkw-Anhänger oder Sattelauflieger, Pkw-ähnliche Fahrzeuge: Die Sammelquote beträgt 2 %.
* Privat:
- Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Pick-ups): Zahlen Sie die erste Zulassungsgebühr in Höhe von 10 %.
Falls es notwendig ist, einen höheren Sammelsatz anzuwenden, um den tatsächlichen Bedingungen vor Ort gerecht zu werden, beschließt der Volksrat der Provinz oder der zentral verwalteten Stadt eine Erhöhung, jedoch nicht um mehr als 50 % des in Punkt a, Klausel 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP festgelegten allgemeinen Sammelsatzes.
- Für Pick-ups mit einer zulässigen Nutzlast von weniger als 950 kg und 5 oder weniger Sitzplätzen sowie für Kleintransporter mit einer zulässigen Nutzlast von weniger als 950 kg beträgt die Erstzulassungsgebühr 60 % der Erstzulassungsgebühr für Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen.
- Batteriebetriebene Elektroautos:
+ Innerhalb von 3 Jahren ab dem 1. März 2022: Zahlen Sie die erste Registrierungsgebühr zu einem Satz von 0 %.
+ Innerhalb der nächsten 2 Jahre: Zahlen Sie die Erstzulassungsgebühr in Höhe von 50 % der Gebühr für Benzin- und Dieselfahrzeuge mit gleicher Sitzplatzanzahl.
Für die in Punkt a, Punkt b, Punkt c, Klausel 5, Artikel 8, Dekret 10/2022/ND-CP genannten Fahrzeugtypen fällt ab dem zweiten Mal eine Registrierungsgebühr in Höhe von 2 % an, die landesweit einheitlich gilt.
Basierend auf dem Fahrzeugtyp, der im Zertifikat für technische Sicherheit und Umweltschutz des vietnamesischen Registers angegeben ist, legt die Steuerbehörde die Registrierungsgebühr für Personenkraftwagen, von Personenkraftwagen gezogene Anhänger oder Sattelauflieger sowie von Personenkraftwagen ähnliche Fahrzeuge fest, wie in Klausel 5, Artikel 8 des Dekrets 10/2022/ND-CP vorgeschrieben.
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Quelle: https://baoquocte.vn/de-xuat-giam-50-le-phi-truoc-ba-tu-182024-den-3112025-voi-o-to-san-xuat-trong-nuoc-276523.html
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