Theorie zum Selbststudium für die Klassen A1, A und B1
Einer der wichtigsten Punkte des Entwurfs ist die Möglichkeit, die Fahrtheorie für die Klassen A1, A (Motorrad) und B1 zu Hause selbst zu lernen. Obwohl dies möglich ist, müssen sich die Schüler weiterhin bei Ausbildungsstätten anmelden, um die Prüfung zu wiederholen und abzulegen. So soll sichergestellt werden, dass die Schüler vor der offiziellen Prüfung ein solides Verständnis der Verkehrsregeln haben.
Für die höheren Führerscheinklassen B, C1, C, D1, D2 und weitere Sonderklassen stehen den Schülern verschiedene flexible theoretische Lernmethoden zur Verfügung. Konkret können die Schüler konzentriert in Ausbildungsstätten lernen, Fernunterricht mit Unterricht kombinieren oder unter Aufsicht von Ausbildungsstätten im Selbststudium aus der Ferne lernen.
Personen, die einen Führerschein der Klassen A1, A und B1 erwerben möchten, können die theoretischen Fächer im Selbststudium erlernen, müssen sich zur Wiederholung und Prüfung jedoch bei einer zugelassenen Ausbildungsstätte anmelden.
Der praktische Teil wird weiterhin direkt in der Ausbildungsstätte absolviert. Praktische Inhalte wie Fahrtechnik, grundlegende Fahrzeugstruktur und -reparatur, Brandschutz und Rettungsfähigkeiten erfordern eine enge Anleitung und Betreuung durch die Lehrkräfte.
Nach Abschluss des Kurses müssen die Teilnehmer in der Ausbildungsstätte eine Theorie- und eine Praxisprüfung ablegen, um ein Abschlusszertifikat zu erhalten. Dieses Zertifikat ist Voraussetzung für die Zulassung zum Führerschein.
Zu beachten ist, dass dieses Zertifikat nur ein Jahr gültig ist. Wenn der Schüler nach Ablauf eines Jahres nach Abschluss des Kurses nicht berechtigt ist, einen Führerschein zu erwerben, muss er den gesamten Ausbildungskurs von Anfang an wiederholen.
Stärkung des Managements der Ausbildungsstätten
Der Rundschreibenentwurf sieht zudem strenge Vorschriften für die Verwaltung von Fahrausbildungsstätten vor. Demnach müssen Fahrlehrer die vorgeschriebenen professionellen Schulungen besuchen, um die Qualität der Ausbildung sicherzustellen.
Die Ausbildungskapazität wird anhand der Anzahl der Unterrichtsräume und Fahrübungsplätze bestimmt, die im Dekret Nr. /2024/ND-CP vom Monat/Jahr 2024 der Regierung zur Regelung der Fahrerausbildung und -prüfung festgelegt sind.
Darüber hinaus müssen Ausbildungsstätten sicherstellen, dass die Zahl der Fahrschüler die Kapazität der vorhandenen Ausbildungsfahrzeuge und Fahrlehrer nicht übersteigt. Diese Regelung soll einer Überlastung vorbeugen und zur Verbesserung der Qualität der Fahrausbildung beitragen.
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Quelle: https://www.congluan.vn/de-xuat-tu-hoc-ly-thuet-giay-phep-lai-xe-tai-nha-tu-2025-theo-du-thao-moi-cua-bo-giao-thong-van-tai-post312431.html
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