Das überarbeitete Krankenversicherungsgesetz 2024 tritt am 1. Juli 2025 offiziell in Kraft und beinhaltet Änderungen der Vorschriften zur Höhe der Beiträge zur Familienkrankenversicherung.
Konkret sieht Klausel 11, Artikel 1 des geänderten Krankenversicherungsgesetzes von 2024 vor, dass die Beitragshöhe der Mitglieder, die im Steuerjahr gemeinsam als Haushalt krankenversichert sind, wie folgt gesenkt wird:
- Die erste Person zahlt maximal 6 % des Referenzniveaus;
- Die zweite, dritte und vierte Person zahlen 70 %, 60 % bzw. 50 % des Beitrags der ersten Person;
- Ab der fünften Person beträgt der Beitrag 40 % des Beitrags der ersten Person.
Im Gesetz wird erläutert, dass es sich bei der Referenzhöhe um den von der Regierung beschlossenen Geldbetrag handelt, der zur Berechnung der Beitrags- und Leistungshöhe einer Anzahl von Fällen verwendet wird, die an der in diesem Gesetz vorgeschriebenen Krankenversicherung teilnehmen.
Die offensichtlichste Änderung der Grundlage für die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge in diesem Gesetz im Vergleich zu den aktuellen Rechtsdokumenten zur Krankenversicherung besteht darin, dass anstelle des Begriffs „Grundgehalt“ nun das „Referenzniveau“ verwendet wird.
Die in diesem Gesetz (das am 1. Juli in Kraft tritt) festgelegte Referenzhöhe richtet sich nach dem Grundgehalt. Im Falle von Änderungen der Gehaltspolitik entscheidet die Regierung über die konkrete Referenzhöhe.
Bezüglich des Grundgehalts im Jahr 2025 hat die Nationalversammlung beschlossen, die Gehälter, Renten, Sozialversicherungsleistungen, monatlichen Zulagen und Sonderzulagen für Verdienste im öffentlichen Sektor nicht zu erhöhen. Daher wird das Grundgehalt im Jahr 2025 weiterhin bei 2,34 Millionen VND/Monat liegen.
Die Regelung, dass der Krankenversicherungsbeitrag für Haushaltsmitglieder „maximal 6 %“ des Grundgehalts beträgt, ist nicht neu (sie ist in Artikel 1, Absatz 7 des Krankenversicherungsgesetzes von 2014 festgelegt, mit dem Artikel 13 des Krankenversicherungsgesetzes von 2008 geändert wird).
Gemäß den geltenden Bestimmungen des Dekrets 146/2018 richtet sich die Höhe des monatlichen Familienkrankenversicherungsbeitrags nach der Höhe des Grundgehalts, und zwar:
- Die erste Person zahlt 4,5 % des Grundgehalts.
- Die zweite, dritte und vierte Person zahlen 70 %, 60 % bzw. 50 % des Beitrags der ersten Person.
- Ab der fünften Person beträgt der Beitrag 40 % des Beitrags der ersten Person.
Derzeit gibt es keine Hinweise auf Änderungen der Vorschriften zu den Krankenversicherungsbeiträgen (gemäß dem Krankenversicherungsgesetz 2024). Daher zahlt die erste Person im Haushalt weiterhin Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 4,5 % des Grundgehalts (1.263.600 VND/Jahr, entsprechend mehr als 105.000 VND/Monat).
Bis Ende 2024 werden in Vietnam 95,52 Millionen Menschen krankenversichert sein, was einer Abdeckungsrate von 94,2 % der Bevölkerung entspricht. Im vergangenen Jahr erhielten landesweit 186,2 Millionen Menschen stationäre und ambulante Krankenbehandlungen. Die geplante Auszahlungssumme beträgt fast 143.000 Milliarden VND (ein Anstieg von 18.685 Milliarden VND gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2023). Bis Ende 2024 wird der Krankenversicherungsfonds einen Überschuss von 47.600 Milliarden VND aufweisen.
Ende Juni 2024 lag die Zahl der Personen, die an einer Familienkrankenversicherung teilnahmen, bei über 23,48 Millionen. Damit war sie die zweitgrößte der fünf Gruppen von Personen, die an einer Krankenversicherung teilnahmen (nach der Gruppe, die aus dem Staatshaushalt finanziert wurde).
Quelle: https://baolaocai.vn/diem-thay-doi-muc-dong-bhyt-ho-gia-dinh-hang-chuc-trieu-nguoi-tham-gia-can-biet-post403575.html
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