Das ständige Mitglied des Sekretariats, Tran Cam Tu, unterzeichnete und erließ die Schlussfolgerung Nr. 187 des Politbüros und des Sekretariats zur Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Leiter von Behörden und Organisationen im politischen System.

Der Anwendungsbereich der Schlussfolgerung umfasst: Spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsagenturen, öffentliche Dienstleistungseinheiten von Parteikomitees auf allen Ebenen; Zentralagentur der Vietnamesischen Vaterländischen Front, Agenturen der Vaterländischen Front auf Provinzebene; Komitees der Vietnamesischen Vaterländischen Front, gesellschaftspolitische Organisationen auf zentraler, provinzieller und kommunaler Ebene; Agenturen der Nationalversammlung; Ministerien, Agenturen auf Ministerebene, Regierungsbehörden; Büro des Präsidenten , Oberster Volksgerichtshof, Oberste Volksstaatsanwaltschaft, staatliche Rechnungsprüfung; Volksräte und Volkskomitees auf Provinz- und kommunaler Ebene und spezialisierte Agenturen der Volksräte und Volkskomitees auf Provinz- und kommunaler Ebene; Parteikomitees auf kommunaler Ebene.
Das Politbüro und das Sekretariat richten die Zahl der Abgeordneten von Behörden und Organisationen im politischen System so aus, dass gleichzeitig eine Reihe von Grundsätzen gewährleistet ist:
Die maximale Zahl der Stellvertreter darf 50 % der Gesamtzahl der der Agentur oder Organisation zugewiesenen Mitarbeiter nicht überschreiten (gilt nicht für Agenturen der Vaterländischen Front auf Gemeindeebene).
Die Anzahl der Stellvertreter in einer Agentur oder Organisation muss den Grundsatz gewährleisten, dass die maximale Anzahl der Stellvertreter in einer untergeordneten Organisation die Anzahl der Stellvertreter der direkt übergeordneten Organisation nicht übersteigt (z. B.: Die maximale Anzahl der stellvertretenden Direktoren und stellvertretenden Abteilungsleiter einer Abteilung oder eines Bereichs übersteigt nicht die Anzahl der stellvertretenden Minister; die maximale Anzahl der stellvertretenden Abteilungsleiter einer Abteilung oder eines Bereichs unter einer Abteilung oder einem Bereich übersteigt nicht die Anzahl der stellvertretenden Direktoren und stellvertretenden Abteilungsleiter…).
Bei Behörden und Organisationen auf gleicher Ebene darf die maximale Anzahl der Stellvertreter einer Behörde oder Organisation ohne interne Organisation die Anzahl der Stellvertreter einer Behörde oder Organisation mit interner Organisation nicht überschreiten (Beispiel: Die maximale Anzahl der stellvertretenden Abteilungsleiter darf die Anzahl der stellvertretenden Abteilungsleiter nicht überschreiten); die Behörde oder Organisation mit mehr angeschlossenen Einheiten kann eine höhere maximale Anzahl an Stellvertretern haben.
Für Agenturen und Organisationen auf zentraler und lokaler Ebene, die keine Fusionen und Übernahmen durchführen
Gemäß den Schlussfolgerungen des Politbüros und des Sekretariats wird die Zahl der stellvertretenden Minister und ihrer Äquivalente, der stellvertretenden Vorsitzenden der Volksräte und Volkskomitees auf Provinz- und Kommunalebene … sowie die Zahl der stellvertretenden Kontaktpersonen in Behörden und Organisationen auf zentraler und lokaler Ebene grundsätzlich gemäß den geltenden Vorschriften festgelegt.
Für zentrale und lokale Behörden und Organisationen, für die es keine Regelungen zur Höchstzahl der Stellvertreter gibt:
Auf zentraler Ebene: Die maximale Anzahl der stellvertretenden Minister und gleichwertigen Personen darf fünf Personen nicht überschreiten; stellvertretende Leiter der Parteikomitees und -behörden auf zentraler Ebene müssen die Vorschriften des Zentralkomitees, des Politbüros und des Sekretariats einhalten.
Die maximale Anzahl der stellvertretenden Abteilungsleiter und der ihnen gleichgestellten Personen darf drei Personen nicht überschreiten. Die maximale Anzahl der stellvertretenden Abteilungsleiter und der ihnen gleichgestellten Personen muss den Vorschriften über die Anzahl der stellvertretenden Abteilungsleiter und der ihnen gleichgestellten Personen in Ministerien und Zweigstellen entsprechen.
In Sonderfällen entscheidet die zuständige Behörde.
Auf lokaler Ebene: Umsetzung von Vorschriften über die Anzahl der Stellvertreter mit gleichwertigen Positionen und Titeln in Abteilungen und Zweigstellen auf Provinzebene sowie in Ämtern auf Gemeindeebene.
Mit zentralen und lokalen Agenturen und Organisationen, die Fusionen und Übernahmen durchführen
Das Politbüro und das Sekretariat geben Richtlinien zur Anzahl der stellvertretenden Leiter neu eingerichteter Zentralabteilungen, Ministerien und Zweigstellen vor, die auf der Zusammenlegung und Konsolidierung vieler Agenturen und Organisationen auf derselben Ebene basieren und von Fall zu Fall geregelt werden.
Im Einzelnen: Die maximale Anzahl stellvertretender Minister und gleichwertiger Personen in einer Abteilung, einem Ministerium oder einer Abteilung, die aus zwei Agenturen zusammengelegt oder konsolidiert wird, darf sechs Personen nicht überschreiten. Die maximale Anzahl stellvertretender Minister und gleichwertiger Personen in einer Abteilung, einem Ministerium oder einer Abteilung, die aus drei Agenturen zusammengelegt oder konsolidiert wird, darf sieben Personen nicht überschreiten.
Für Ministerien, Zweigstellen und Sektoren gibt es Vorschriften zur Höchstzahl der stellvertretenden Leiter: Bei Ministerien, Zweigstellen und Sektoren, die aus zwei Agenturen zusammengelegt oder konsolidiert werden, darf die Höchstzahl der stellvertretenden Minister und ihnen gleichgestellten Personen im Vergleich zu den geltenden Vorschriften 1 Person nicht überschreiten; bei Ministerien, Zweigstellen und Sektoren, die aus drei Agenturen zusammengelegt oder konsolidiert werden, darf die Höchstzahl der stellvertretenden Minister und ihnen gleichgestellten Personen im Vergleich zu den geltenden Vorschriften 2 Personen nicht überschreiten und es muss sichergestellt werden, dass die Zahl der stellvertretenden Minister und ihnen gleichgestellten Personen der Ministerien, Zweigstellen und Sektoren 7 Personen nicht überschreitet.
Auf Abteilungs- und Büroebene: Abteilungen und Büros, die aus zwei Agenturen zusammengelegt oder konsolidiert werden, dürfen im Vergleich zu den geltenden Vorschriften höchstens eine Person als Stellvertreter haben. Abteilungen und Büros, die aus drei Agenturen zusammengelegt oder konsolidiert werden, dürfen im Vergleich zu den geltenden Vorschriften höchstens zwei Personen als Stellvertreter haben und müssen sicherstellen, dass diese die Zahl der Stellvertreter des direkten Vorgesetzten nicht überschreiten.
Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrates, der stellvertretenden Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz und der Stadt
Für Ho-Chi-Minh-Stadt: Die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des städtischen Volksrats darf 2 Personen nicht überschreiten; die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des städtischen Volkskomitees darf im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen von Ho-Chi-Minh-Stadt 3 Personen nicht überschreiten.
Für zentral verwaltete Städte, die zusammengelegt wurden: Die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrates einer Stadt, die auf der Grundlage der Zusammenlegung zweier Verwaltungseinheiten auf Provinzebene gegründet wurden, darf eine Person nicht überschreiten; die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volkskomitees einer Stadt darf zwei Personen nicht überschreiten, verglichen mit den aktuellen Bestimmungen der Provinz oder der zusammengelegten Stadt mit der höchsten Klassifizierung der Verwaltungseinheit oder entsprechend der Klassifizierung der Verwaltungseinheit und der städtischen Klassifizierung der Stadt nach der Vereinbarung.
Die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des städtischen Volksrates, der auf der Grundlage der Zusammenlegung und Konsolidierung von drei Verwaltungseinheiten auf Provinzebene eingerichtet wurde, darf 2 Personen nicht überschreiten. Die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des städtischen Volkskomitees darf 3 Personen nicht überschreiten, verglichen mit den aktuellen Bestimmungen der fusionierten Provinz oder Stadt mit der höchsten Klassifizierung der Verwaltungseinheit oder entsprechend der Klassifizierung der Verwaltungseinheit und der städtischen Klassifizierung der Stadt nach der Vereinbarung.
Für Provinzen, die zusammengelegt wurden: Aufgrund der Zusammenlegung zweier Provinzen darf die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrates der Provinz 1 Person nicht überschreiten; die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz darf im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen der zusammengelegten Provinz mit der höchsten Verwaltungseinheitsklassifizierung oder gemäß der Verwaltungseinheitsklassifizierung der Provinz nach der Vereinbarung 2 Personen nicht überschreiten.
Aufgrund der Fusion von drei Provinzen darf die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrates der Provinz eine Person nicht überschreiten; die maximale Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volkskomitees der Provinz darf im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen der fusionierten Provinz mit der höchsten Verwaltungseinheitsklassifizierung oder gemäß der Verwaltungseinheitsklassifizierung der Provinz nach der Vereinbarung drei Personen nicht überschreiten.
Anzahl der stellvertretenden Leiter von Abteilungen, Zweigstellen, Sektoren, Gemeinden, Bezirken und Sonderzonen
In der Schlussfolgerung des Politbüros und des Sekretariats heißt es außerdem klar und deutlich, dass bei der Fusion oder Zusammenlegung von Abteilungen, Agenturen und Zweigstellen zweier Provinzen und Städte die maximale Anzahl stellvertretender Abteilungsleiter, stellvertretender Abteilungsleiter und entsprechender Personen eine Person pro Agentur nicht überschreiten darf. Bei neu zusammengelegten Abteilungen, Agenturen und Zweigstellen darf die maximale Anzahl im Vergleich zu den geltenden Vorschriften zwei Personen pro Agentur nicht überschreiten.
Bei der Fusion oder Zusammenlegung von drei Provinzen oder Städten mit einer Abteilung, Agentur oder Zweigstelle einer Provinz oder Stadt darf die maximale Zahl der stellvertretenden Abteilungsleiter, stellvertretenden Abteilungsleiter und vergleichbaren Positionen zwei Personen pro Agentur nicht überschreiten. Bei einer neu fusionierten Abteilung, Agentur oder Zweigstelle darf die maximale Zahl im Vergleich zu den geltenden Vorschriften drei Personen pro Agentur nicht überschreiten und darf die Zahl der Stellvertreter des direkten Vorgesetzten nicht übersteigen.
Bei Sonderabteilungen, Abteilungen unter Abteilungen ..., die nur in einer Provinz oder Stadt bestehen, bleibt bei einer Fusion oder Konsolidierung die Anzahl der stellvertretenden Abteilungsdirektoren, stellvertretenden Abteilungsleiter und Äquivalente gemäß den geltenden Vorschriften gleich.
Für Kommunen, Bezirke und Sonderzonen planen das Politbüro und das Sekretariat zwei stellvertretende Sekretäre, darunter einen ständigen stellvertretenden Sekretär und einen stellvertretenden Sekretär und Vorsitzenden des Volkskomitees.
Im Durchschnitt hat jede Gemeinde, jeder Bezirk und jede Sonderzone einen stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrates, im Durchschnitt 2,5 stellvertretende Vorsitzende des Volkskomitees und im Durchschnitt zwei Stellvertreterebenen/eine Abteilung, ein Büro und dergleichen.
Insbesondere auf Grundlage der Anzahl der Gemeinden, Bezirke, Sonderzonen und des Ständigen Ausschusses des Provinzparteikomitees: Bestimmen Sie die Gesamtzahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Volksrates, der stellvertretenden Vorsitzenden des Volkskomitees und der stellvertretenden Vorsitzenden der Abteilungen und Ämter auf Gemeindeebene in der gesamten Provinz und Stadt. Leiten und leiten Sie die Entscheidung über die konkrete Anzahl der Abgeordneten in Übereinstimmung mit der Größe des Gebiets, der Bevölkerung, der Klassifizierung der Verwaltungseinheiten, der Klassifizierung der Stadtgebiete, des GRDP, der Staatshaushaltseinnahmen, der Anzahl der Parteiorganisationen, Parteimitglieder, Gewerkschaftsmitglieder, Verbandsmitglieder usw. für jede Gemeinde, jeden Bezirk, jede Sonderzone usw.
Laut Anh Van (VTC News)
Quelle: https://baogialai.com.vn/dinh-huong-so-luong-thu-truong-pho-chu-tich-tinh-thanh-post566077.html
Kommentar (0)