Die Staatsbank von Vietnam (SBV) hat gerade das Rundschreiben Nr. 11 vom 28. Juni 2024 herausgegeben, mit dem eine Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 16/2021 des Gouverneurs geändert und ergänzt werden, das den Kauf und Verkauf von Unternehmensanleihen durch Kreditinstitute (CIs) regelt.

Insbesondere die Vorschriften über den Kauf und Verkauf von Unternehmensanleihen zwischen besonders kontrollierten Kreditinstituten und unterstützenden Kreditinstituten. Der Erwerber ist verpflichtet, den von der zuständigen Behörde genehmigten Umstrukturierungsplan des besonders kontrollierten Kreditinstituts einzuhalten.

Vor dem Kauf von Unternehmensanleihen muss das emittierende Unternehmen dem Kreditinstitut Informationen über verbundene Personen gemäß dem Gesetz über Kreditinstitute übermitteln. Verbundene Personen des emittierenden Unternehmens sind Organisationen und Einzelpersonen, die gemäß Klausel 24, Artikel 4 des Gesetzes über Kreditinstitute in Beziehung zum emittierenden Unternehmen stehen.

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Illustrationsfoto (Nam Khanh).

Informationen zur betreffenden Person, darunter: vollständiger Name, persönliche Identifikationsnummer, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Ausstellungsdatum, Ausstellungsort bei Ausländern, Beziehung zum ausstellenden Unternehmen.

Informationen über die verbundene Person (Organisation), darunter: Name, Handelsregisternummer, Adresse des Firmensitzes, Handelsregisternummer oder gleichwertige Rechtsdokumente, gesetzlicher Vertreter, Beziehung zum ausstellenden Unternehmen.

Kreditinstitute müssen bei der Abwicklung von Zahlungen beim An- und Verkauf von Unternehmensanleihen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den bargeldlosen Zahlungsverkehr auf bargeldlose Zahlungsdienste zurückgreifen.

Rundschreiben 11 verpflichtet Kreditinstitute, die Verwendung der Erlöse aus der Anleiheemission durch die emittierenden Unternehmen zu überwachen und zu beaufsichtigen. Wird festgestellt, dass das emittierende Unternehmen die Erlöse aus der Anleiheemission für andere als die im Plan oder in der Verpflichtung genannten Zwecke verwendet, muss das Kreditinstitut das emittierende Unternehmen auffordern, die Anleihen vor Fälligkeit zurückzukaufen.

Falls das emittierende Unternehmen die Anleihen nicht wie vereinbart vor Fälligkeit zurückkauft, muss das Kreditinstitut den Kapitalbetrag und die Zinsen der Anleihen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verwalten und eintreiben.

Der Gesamtsaldo der Käufe von Unternehmensanleihen (einschließlich der von Unternehmen und verbundenen Unternehmen ausgegebenen Anleihen) wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Kreditinstitute und den Vorschriften der Staatsbank zu Limits und Sicherheitskennzahlen bei der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten in den gesamten ausstehenden Kreditsaldo eines Kunden und verbundener Unternehmen einbezogen.

Das Rundschreiben tritt am 12. August in Kraft.

Tuan Nguyen