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Durch die Abschaffung der Steuerbefreiung für per Expresslieferung importierte Waren mit geringem Wert kann der Haushalt zusätzliche 2.700 Milliarden VND einnehmen

Báo An ninh Thủ đôBáo An ninh Thủ đô03/12/2024

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ANTD.VN – Unter der Annahme, dass auf per Expresslieferung importierte Waren mit geringem Wert ein Mehrwertsteuersatz von 10 % erhoben wird, stehen dem Haushalt basierend auf den Importdaten im Jahr 2023 zusätzlich 2.700 Milliarden VND pro Jahr zur Verfügung.

Das Finanzministerium hat soeben angekündigt, Kommentare zum Entscheidungsentwurf des Premierministers zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg über den Wert importierter, per Expressdienst versandter Waren einzuholen, die von der Steuer befreit sind.

Das Finanzministerium erklärte, dass während der Zeit, als die Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg erlassen wurde, das Zollerklärungssystem rein manuell war. Daher habe die Steuerbefreiungspolitik dieser Entscheidung dazu beigetragen, die Verwaltungsverfahren zu reduzieren und die Zollabfertigungszeit zu verkürzen, wodurch die Zahl der Waren, die einer Steuererklärung unterliegen, verringert wurde.

Diese Politik ist jedoch nicht mehr zeitgemäß, da der E-Commerce weltweit und auch in Vietnam in den letzten Jahren rasant gewachsen ist. Täglich werden etwa 4 bis 5 Millionen Kleinbestellungen über E-Commerce-Plattformen von China nach Vietnam verschickt.

Im Bereich Zollverfahren wird das automatisierte Zollmanagementsystem in Häfen, Lagern und Werften (VASSCM) weiterhin effektiv eingesetzt und trägt zur Vereinfachung der Abfertigung von Waren aus Lagern, Lagern und Häfen bei. Bislang wurden über 99 % der Zollverfahren elektronisch über das automatisierte Zollabfertigungssystem (VNACCS/VCIS) abgewickelt.

Die Entwicklung und Verbesserung des oben genannten elektronischen Zolldeklarationssystems hat dazu beigetragen, Waren schneller abzufertigen und die tägliche Zollabfertigung großer Mengen zu erleichtern, ohne den Geschäftsbetrieb zu unterbrechen. Zollanmelder müssen sich für die Online-Deklaration nicht mehr an die Zollabfertigungsstellen begeben. Die Verwaltung und Erhebung der Steuern auf importierte Waren, die per Expressversand versendet werden, erfolgt zentral und deutlich schneller als zuvor.

Darüber hinaus wird in einigen Stellungnahmen behauptet, dass die Mehrwertsteuerbefreiung für per Expressdienst importierte Waren mit geringem Wert unsichtbar einen Preisunterschied geschaffen habe, der zu einem unfairen Wettbewerb mit im Inland produzierten Waren der gleichen Art (die weiterhin der Steuer unterliegen) führe …

Thương mại điện tử quốc tế tăng trưởng rất nhanh thời gian qua

Der internationale E-Commerce hat in letzter Zeit rasant zugenommen.

Das Finanzministerium teilte außerdem mit, dass es in der Vergangenheit in vielen Ländern der Welt Richtlinien gab, die eine Befreiung von Einfuhrsteuern und Mehrwertsteuer auf Güter mit geringem Wert per Expressversand vorsahen. Bis heute haben viele Länder diese Richtlinien jedoch abgeschafft und tun dies auch weiterhin.

So haben beispielsweise die EU-Länder die Mehrwertsteuerbefreiung für Sendungen im Wert von 22 Euro oder weniger abgeschafft. Auch das Vereinigte Königreich (England, Schottland und Wales) hat die Mehrwertsteuerbefreiung für Importe mit einem Gesamtwert von 135 Pfund oder weniger ab dem 1. Januar 2021 abgeschafft.

In Singapur wird ab dem 1. Januar 2023 auch die Mehrwertsteuerbefreiung für Waren mit geringem Wert, insbesondere im E-Commerce-Sektor, abgeschafft. Ab dem 1. Mai 2024 wird auch Thailand auf alle importierten Waren unabhängig vom Wert Mehrwertsteuer erheben.

Darüber hinaus empfahlen Experten des Trade Facilitation Project (TFP) Vietnam auf den Seminaren, die Regelung, dass auf importierte Waren mit geringem Wert keine Mehrwertsteuer zu zahlen ist, aufzuheben.

Aus den oben genannten Gründen hat das Finanzministerium dem Premierminister eine Entscheidung zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 78/2010/QD-TTg vorgelegt, ohne den Fortschritt bei der Verkündung des Dekrets zum elektronischen Handel abzuwarten.

Ab dem Datum des Inkrafttretens des Beschlusses wird die Mehrwertsteuerbefreiung daher nicht mehr auf Waren mit geringem Wert angewendet, die per Expressversand versandt werden, um dem Mehrwertsteuergesetz zu entsprechen. Die Befreiung von der Einfuhrsteuer für Waren mit geringem Wert wird weiterhin wie derzeit im Gesetz über Ausfuhr- und Einfuhrsteuern vorgeschrieben umgesetzt.

Das Finanzministerium erklärte, dass die Aufhebung des Beschlusses Nr. 78/2010/QD-TTg dazu beitragen werde, die Mittel des Staatshaushalts aufzustocken und die Wettbewerbsfähigkeit inländischer Waren gegenüber importierten Waren zu fördern.

Basierend auf dem Gesamtimportwert von Waren im Wert von weniger als 1 Million VND per Expressdienst im Jahr 2023 (27,7 Billionen VND) und unter der Annahme, dass nach der Aufhebung des Beschlusses 78 Waren im Wert von weniger als 1 Million VND per Expressdienst einem Mehrwertsteuersatz von 10 % unterliegen, werden die Staatseinnahmen um etwa 2.700 Milliarden VND steigen.

Die Höhe der Mehreinnahmen des Staatshaushalts kann sich jedoch ändern, je nachdem, ob der angewandte Mehrwertsteuersatz 5 % oder 10 % beträgt.


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Quelle: https://www.anninhthudo.vn/dung-mien-thue-hang-nhap-khau-gia-tri-nho-qua-chuyen-phat-nhanh-ngan-sach-co-the-thu-them-2700-ty-dong-post597225.antd

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