Nach Angaben des Ministeriums für Bildung und Ausbildung werden ab dem 12. September der Schulrat, der Schulratsvorsitzende und (gegebenenfalls) der stellvertretende Schulratsvorsitzende, deren Amtszeit ausläuft, die Bildungseinrichtung weiterführen, bis neue Anweisungen erlassen werden.
Falls der Vorsitzende des Schulrats das erforderliche Mindestalter für die Geschäftsführung nicht mehr erreicht, leitet der stellvertretende Vorsitzende (sofern vorhanden) den Schulrat. Ist kein stellvertretender Vorsitzender vorhanden, wählt der Schulrat einen Geschäftsführer.
Die Schulen setzen die Planungsarbeiten für den Vorsitzenden des Schulvorstands und den stellvertretenden Vorsitzenden des Schulvorstands (sofern vorhanden) vorübergehend aus; sie setzen die Planungsarbeiten vorübergehend aus und prüfen Neubesetzungen für die Positionen des Direktors, des stellvertretenden Direktors, des Schulleiters und des stellvertretenden Schulleiters, bis neue Anweisungen vorliegen (gilt nicht für Neubesetzungen am Ende des Schuljahres).
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung erklärte, diese Anpassung diene dazu, die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs sicherzustellen, nachdem das Politbüro die Resolution 71/2025 über Durchbrüche in der Entwicklung von Bildung und Ausbildung erlassen hatte. Diese Resolution beinhaltet unter anderem, dass in öffentlichen Bildungseinrichtungen keine Schulräte organisiert werden dürfen, mit Ausnahme von öffentlichen Schulen mit internationalen Abkommen.
Quelle: https://nld.com.vn/dung-quy-hoach-bo-nhiem-lanh-dao-moi-tai-cac-truong-dai-hoc-196250914221243926.htm
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