Rechtsanwalt Nguyen Thu Trang (Anwaltskanzlei Hung Dao Thang Long) sagte:
Artikel 21 des Dekrets 83/2014/ND-CP legt die Rechte und Pflichten von Mineralölhändlern fest, darunter:
- Verkauf von Benzin im eigenen Tankstellengeschäft zum vom Großhändler oder Benzinverteiler festgelegten Einzelhandelspreis.
Als Vertreter eines Generalvertreters oder eines Erdölhändlers oder -großhändlers mit Erdöl handeln und eine Vertreterprovision erhalten.
- Nur ein (01) Generalvertreter oder ein (01) Mineralölhändler oder ein (01) Haupthändler darf einen Vertrag als Einzelhandelsvertreter für Benzin abschließen. Handelt der Generalvertreter oder Mineralölhändler oder Haupthändler nicht mit Biokraftstoffen, darf der Vertreter einen zusätzlichen Vertrag abschließen, um als Vertreter für einen (01) Generalvertreter oder einen (01) Mineralölhändler oder einen (01) anderen Haupthändler ausschließlich mit Biokraftstoffen zu handeln.
- Ein Händler, der einen Vertrag als Vertreter für einen Generalvertreter, einen Mineralölhändler oder einen Großhändler unterzeichnet hat, darf keinen zusätzlichen Vertrag als Vertreter für einen anderen Generalvertreter, Mineralölhändler oder Großhändler unterzeichnen.
Der Agent muss Teil des Vertriebssystems des Generalagenten oder Erdölhändlers oder Großhändlers sein und unter der Kontrolle dieses Händlers stehen.
- Verantwortlich für die Qualität, Menge und den Listenpreis von Benzin und Öl, die gemäß den Vorschriften verkauft werden.
- Implementierung eines für die Geschäftsform eines Agenten geeigneten Dokumentenerfassungssystems gemäß den Vorschriften des Finanzministeriums .
- Halten Sie im Geschäftsbetrieb die gesetzlichen Vorschriften zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und zum Umweltschutz ein.
- Zusätzlich zum Anbringen des Händlerschilds gemäß den geltenden Vorschriften muss die Verwendung des Handelsnamens, Symbols (Logos), Warenzeichens oder der Handelsbezeichnung des Haupthändlers oder Erdölvertreibers vertraglich gemäß dem Gesetz über geistiges Eigentum erfolgen.
- Die Verkaufszeiten des Tankstellengeschäfts des Händlers müssen beim örtlichen Industrie- und Handelsministerium registriert werden, das die Berechtigung zum Benzinverkauf an dieses Geschäft ausgestellt hat.
- Das Vertriebssystem muss beim örtlichen Industrie- und Handelsministerium registriert werden, wo der Händler das Vertriebssystem betreibt.
Muss dem Auftraggeber, einem Generalvertreter, einem Mineralölhändler oder einem Großhändler, Informationen über sein Vertriebssystem senden, um das Vertriebssystem bei der zuständigen staatlichen Verwaltungsbehörde zu registrieren.
- Muss ein wirksames Qualitätsmanagementsystem aufbauen, anwenden und aufrechterhalten.
Dementsprechend werden die Ölpreise an Tankstellen im Einzelhandel von Großhändlern oder Benzinverteilern reguliert.
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