Seit Februar gelten in der Bahnbranche neue Vorschriften zum Gewicht und zur Größe des kostenlosen Handgepäcks für Bahnreisende.
Laut dem Leiter der Hanoi Railway Transport Joint Stock Company sind im Rundschreiben 09/2018 zum Personen- und Gepäcktransport auf der Schiene derzeit keine Angaben zu Gewicht und Größe des kostenlosen Handgepäcks und des aufgegebenen Gepäcks enthalten.
Daher legen die neuen Vorschriften der Eisenbahnindustrie eindeutig fest, dass das kostenlose Handgepäck jedes Passagiers 20 kg nicht überschreiten darf und die Abmessungen 0,8 m Länge, 0,5 m Breite, 0,4 m Höhe und 0,16 m3 Volumen nicht überschreiten dürfen.
Passagiere müssen zusätzliche Gebühren zahlen, wenn ihr Handgepäck das angegebene Gewicht und die angegebene Größe überschreitet. Wenn das Gepäck die Bewegung behindert oder eine Sicherheitsgefahr im Wagen darstellt, muss der Passagier es zum Gepäckwagen bringen, sofern Platz vorhanden ist.
Bei aufgegebenem Gepäck darf jedes Stück eine Länge von 2,5 m, eine Breite von 0,5 m, ein Volumen von 0,5 m3 und ein Gewicht von 75 kg nicht überschreiten. Der Absender muss seine persönlichen Daten, die Art der Waren und die Menge deutlich angeben und auf Anfrage der Behörden Dokumente und Rechnungen vorlegen.
Passagiere nehmen den Zug vom Bahnhof Hanoi. Foto: Giang Huy
Für Sperrgut werden 300 kg pro Kubikmeter berechnet. Für jedes Fahrrad werden 50 kg berechnet, für Elektrofahrräder aller Art und Motorräder mit einem Hubraum unter 50 cm3 100 kg, für Elektromotorräder und Motorräder von 50 cm3 bis unter 125 cm3 150 kg.
Für Motorräder aller Art mit einem Hubraum von 125 cm3 bis unter 250 cm3 werden 250 kg berechnet, für Motorräder aller Art mit einem Hubraum von 250 cm3 bis unter 500 cm3 werden 450 kg berechnet.
Derzeit beträgt der Preis für aufgegebenes Gepäck bei Bahnreisen 1.500 bis 5.000 VND pro Kilogramm, abhängig vom Gewicht der Sendung von einigen Kilogramm bis zu Hunderten von Kilogramm.
Nach Abschluss der Verfahren zum Aufgeben von aufgegebenem Gepäck können Passagiere Änderungen vornehmen oder das aufgegebene Gepäck ganz oder teilweise nicht aufgeben. Sie können auch den Zielbahnhof oder den Empfängerbahnhof ändern. Die Verfahren zum Ändern und Anpassen müssen jedoch 4 Stunden vor Abfahrt des Zuges an den Bahnhöfen abgeschlossen sein, die aufgegebenes Gepäck akzeptieren.
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