Frage:
Ich habe eine Krankenversicherungskarte der Firma, möchte aber nicht die auf der Krankenversicherungskarte eingetragene medizinische Einrichtung aufsuchen, sondern eine andere Privatklinik. Darf ich fragen, ob ich krankenversichert bin? – Herr Nguyen Hanh Phuc (Ung Hoa, Hanoi)
Die Sozialversicherung von Hanoi antwortete:
Da die von Ihnen gemachten Angaben nicht vollständig sind, gibt es keine Grundlage, Ihre Frage konkret zu beantworten. Es gibt jedoch einige Regelungen zur medizinischen Untersuchung und Behandlung in privaten Kliniken, die von der Krankenkasse übernommen werden:
- Falls eine private Klinik einen Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat: Gemäß den Bestimmungen von Absatz 4, Artikel 22 des Gesetzes über die Krankenversicherung haben Krankenversicherungsteilnehmer, die sich bei einer kommunalen Gesundheitsstation oder einer Poliklinik oder einem Bezirkskrankenhaus für eine Erstversicherung anmelden, Anspruch auf Krankenversicherung bei einer kommunalen Gesundheitsstation oder einer Poliklinik oder einem Bezirkskrankenhaus in derselben Provinz mit denselben Leistungen wie bei einer Krankenversicherung gemäß den Vorschriften.
- Falls die Privatklinik keinen Krankenversicherungsvertrag abschließt: Gemäß den Bestimmungen von Absatz 1, Artikel 30 des Dekrets Nr. 146/2018/ND-CP vom 17. Oktober 2018 der Regierung, das die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die Krankenversicherung detailliert beschreibt und regelt, zahlt die Krankenkasse die Krankenversicherungskosten direkt wie folgt, falls der Patient ohne Krankenversicherungsvertrag in eine Krankenversicherungseinrichtung auf Bezirksebene oder eine gleichwertige Einrichtung kommt (außer in Notfällen):
Bei ambulanter ärztlicher Untersuchung und Behandlung: Die Vergütung erfolgt nach den tatsächlichen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Leistungen und Krankenkassenleistungen, jedoch höchstens in Höhe des 0,15-fachen Grundgehalts zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung und Behandlung.
Bei stationärer medizinischer Untersuchung und Behandlung: Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Kosten im Rahmen der gesetzlichen Leistungen und Krankenversicherungsleistungen, jedoch höchstens in Höhe des 0,5-Fachen des Grundgehalts zum Zeitpunkt der medizinischen Untersuchung und Behandlung.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/kham-chua-benh-o-phong-kham-tu-co-duoc-thanh-toan-bhyt-khong.html
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