Nach dem Streit fuhr der Taxifahrer schnell davon, doch Nguyen Van Tu schnappte sich eine Schere und fuhr mit seinem Motorrad hinter ihm her, um das Auto anzuhalten. Herr Ph. verriegelte die Tür und stieg nicht aus, also schnappte sich Tu einen Stein und schlug die Autotür ein.
Am 12. Oktober leitete die Polizei des 1. Bezirks (HCMC) ein Verfahren gegen Nguyen Van Tu (Jahrgang 1975, wohnhaft im 1. Bezirk) ein und nahm ihn wegen des Verbrechens der „vorsätzlichen Sachbeschädigung“ vorübergehend fest.
Zuvor hatte Herr Ph. (Jahrgang 1988, wohnhaft in der Provinz Binh Dinh, Taxifahrer) am 19. September gegen 13:30 Uhr sein Auto angehalten, um einen Fahrgast vor einer Adresse in der Cong Quynh Street (Bezirk Nguyen Cu Trinh, Distrikt 1) abzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt fuhr Nguyen Viet Kh. (Jahrgang 1999, wohnhaft in Distrikt 1) mit einem Motorrad, hatte einen Sonnenschirm dabei und kollidierte seitlich mit Herrn Phs Auto.
Nach dem Unfall stieg Herr Ph. aus und bat Kh. um Entschädigung für die Kratzer am Auto. Da Kh. kein Geld bei sich hatte, sagte er Herrn Ph., er würde seinen Vater, Nguyen Van Tu, anrufen, damit er ihm das Geld für die Entschädigung bringe.
Später geriet Tu mit seinem Motorrad in einen Streit mit Herrn Ph. Nachdem ihn alle angehalten hatten, fuhr Herr Ph. weg. Als Herr Ph. zur Cong Quynh Straße 189A fuhr, blockierte Tu mit seinem Motorrad die Vorderseite des Autos und forderte Herrn Ph. auf, auszusteigen.
Als Herr Ph. sah, dass Tu eine Schere in seiner rechten Hand hielt, verriegelte er die Autotür. Tu ging an den Straßenrand, hob einen Stein auf, ging zur linken Seite vor die Fahrertür und schlug zweimal gegen die linke Windschutzscheibe (Fahrerseite), wodurch das Glas beschädigt wurde.
Als die Polizei die Nachricht erhielt, traf sie am Tatort ein, um den Vorfall aufzunehmen, lud Herrn Ph. ein und brachte Tu zum Verhör ins Hauptquartier. Die Überprüfung ergab, dass Tu bereits viermal vorbestraft war: „Vorsätzliche Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung anderer“, „Verstoß gegen Verkehrssicherheitsvorschriften“ und „Widerstand gegen eine diensthabende Person“.
Die Polizei kam zu dem Schluss, dass Tus Verhalten Anzeichen für die Straftat der „vorsätzlichen Sachbeschädigung“ aufwies.
CHI THACH
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Quelle: https://www.sggp.org.vn/khoi-to-nguoi-dan-ong-tan-cong-tai-xe-o-to-o-trung-tam-tphcm-post763290.html
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