(NLDO) – Ab dem 1. Januar 2025 stellen Fahrzeugprüfstellen keine vorläufigen 15-tägigen Fahrzeugprüfbescheinigungen für Autos mehr aus, wie sie es jetzt tun.
Gemäß dem Rundschreiben 47/2024/TT-BGTVT des Verkehrsministeriums zur Kraftfahrzeuginspektion und Abgasuntersuchung von Motorrädern und Motorrollern werden Prüfstellen ab dem 1. Januar 2025 im Gegensatz zur jetzigen Vorgehensweise keine vorläufigen 15-tägigen Prüfbescheinigungen für Autos mehr ausstellen.
Mit Rundschreiben 47 wird die 15-tägige Regelung zur vorübergehenden Fahrzeugzulassung aufgehoben und durch Regelungen für Fahrzeuge mit vorübergehender Zulassung ersetzt. Foto: Van Duan
Laut dem Vietnam Register gibt es im Gesetz zur Straßenverkehrsordnung und -sicherheit keine Regelung, die eine vorübergehende Inspektion von Autos für 15 Tage erlaubt, stattdessen gibt es eine Regelung für Autos mit vorübergehender Fahrzeugzulassungsbescheinigung.
Um eine ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über Straßenverkehrsordnung und -sicherheit hinsichtlich der Vorschriften zur Kraftfahrzeugprüfung zu gewährleisten, hat der Redaktionsausschuss des Rundschreibens 47 beschlossen, die 15-tägige vorübergehende Prüfung abzuschaffen und die Prüfvorschriften für Kraftfahrzeuge durch vorübergehende Fahrzeugzulassungsbescheinigungen für im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge oder importierte Fahrzeuge zu ergänzen, die am Verkehr teilnehmen müssen (können vom Werk, Hafen oder Grenztor zum Händler gefahren werden).
Dementsprechend entspricht die Prüffrist für das Fahrzeug der Frist auf der vorläufigen Zulassungsbescheinigung, die dem Fahrzeughalter oder Unternehmen von der Polizei ausgestellt wird.
Zu diesen Themen gehören: Im Inland hergestellte und montierte Fahrzeuge, Fahrzeuge, die Gegenstand von Forschung und Entwicklung sind und am Straßenverkehr teilnehmen müssen; importierte Kraftfahrzeuge, die vor der Abgasuntersuchung geprüft werden; importierte Fahrzeuge (die nicht unter die beiden oben genannten Fälle fallen).
Werden importierte Fahrzeuge vor der Abgasuntersuchung gefahren, wird ihnen in der Regel innerhalb eines Monats eine vorläufige Zulassung erteilt, die Prüfbescheinigung ist ebenfalls nur einen Monat gültig.
Wird bei einem Fahrzeug im Rahmen einer Probefahrt eine Kurzzeitzulassung für 6 Monate erteilt, ist auch die von der Prüfstelle an den Betrieb ausgestellte Prüfbescheinigung nur 6 Monate gültig.
Darüber hinaus legt das Rundschreiben 47/2024 den Inspektionszyklus für jeden Kraftfahrzeugtyp klarer und umfassender fest.
Konkret gilt für Personenkraftwagen aller Art mit bis zu 8 Sitzplätzen (Fahrersitz nicht inbegriffen), die nicht im Transportgewerbe eingesetzt werden: Der erste Prüfzyklus beträgt 36 Monate. Danach gilt für Fahrzeuge mit einer Produktionsdauer von bis zu 7 Jahren ein Prüfzyklus von 24 Monaten, für Fahrzeuge mit einer Produktionsdauer von über 7 – 20 Jahren ein Prüfzyklus von 12 Monaten. Für Fahrzeuge mit einer Produktionsdauer von über 20 Jahren gilt ein Prüfzyklus von 6 Monaten.
Ab dem 1. Januar 2025 werden außerdem keine separaten Prüfstempel für Nutzfahrzeuge mehr ausgegeben, sondern nur noch unterschiedliche Prüfstempel für „grüne“ Fahrzeuge, andere Kraftfahrzeuge und Spezialmotorräder.
Wenn das Fahrzeug den Prüfprozess besteht, stellt die Prüfstelle dementsprechend ein Prüfzertifikat und einen Prüfstempel mit einem dem Fahrzeugtyp und der Produktionszeit entsprechenden Prüfzyklus aus.
Prüfzertifikat, grüner Prüfstempel für Kraftfahrzeuge, die mit sauberer Energie, grüner Energie und umweltfreundlicher Energie fahren.
Für sonstige Kraftfahrzeuge gelten orange Prüfbescheinigung und Prüfstempel, für Spezialmotorräder violett-rosa Prüfbescheinigung und Prüfstempel.
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Quelle: https://nld.com.vn/khong-con-cap-giay-chung-nhan-dang-kiem-tam-15-ngay-voi-o-to-196241228161348217.htm
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