Das Gesundheitsministerium hat gerade das Rundschreiben 1/2023/TT-BYT herausgegeben, das die Einrichtung rauchfreier Orte und die Vergabe von Auszeichnungen für tabakfreie Umgebungen regelt und ab dem 1. August in Kraft tritt.
Zu den Orten, an denen das Rauchen in Innenräumen und auf dem Gelände gemäß Rundschreiben 1/2023/TT-BYT vollständig verboten ist, gehören: medizinische Einrichtungen, Bildungseinrichtungen , Kinderbetreuungs-, Erziehungs-, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen speziell für Kinder sowie Einrichtungen oder Bereiche mit hohem Brand- und Explosionsrisiko (wie in Anhang 2 der Liste der Einrichtungen mit Brand- und Explosionsgefahr vorgeschrieben, die mit dem Dekret Nr. 136/2020/ND-CP vom 24. November 2020 erlassen wurde).
Es gibt 4 Standorte, in denen das Rauchen im Innenbereich und auf dem Campus komplett verboten ist.
Zu den Orten, an denen das Rauchen in Innenräumen vollständig verboten ist, gehören: Innenarbeitsplätze von staatlichen Verwaltungsbehörden, öffentlichen Dienstleistungseinheiten, Unternehmen, politischen Organisationen, gesellschaftspolitischen Organisationen, sozialen Organisationen, sozialberuflichen Organisationen und Arbeitsplätze anderer Behörden, Organisationen und Einheiten.
Innenbereiche öffentlicher Orte, darunter: Gastronomiebetriebe, Unterhaltungsbetriebe, Bahnhöfe, Kais, Busbahnhöfe, religiöse und weltanschauliche Einrichtungen, Konferenzzentren, Einkaufszentren, Märkte, Theater, Kulturhäuser, Kinos, Zirkusse, Clubs, Sportarenen, Stadien, Gemeinschaftshäuser und gemeinsame Wohnbereiche von Wohnhäusern und anderen öffentlichen Orten.
In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Autos, Flugzeugen und Zügen ist das Rauchen grundsätzlich verboten. Rauchverbotsschilder sind im Cockpit gut sichtbar angebracht, ebenso an den Ein- und Ausgängen.
Das oben genannte Rundschreiben legt auch Orte fest, an denen das Rauchen in Innenräumen verboten ist, es aber ausgewiesene Bereiche für Raucher geben darf: Isolationsbereiche in Flughäfen, Bars, Karaoke-Bars, Tanzclubs, Hotels, Motels, Pensionen, Resorts und andere Beherbergungsbetriebe für Touristen sowie öffentliche Verkehrsmittel wie Schiffe und Züge.
Raucherbereiche müssen mit Hinweisschildern versehen sein, die auf den Raucherbereich hinweisen.
Für Raucher reservierte Räume müssen separat sein und über eine eigene Belüftung verfügen. Türen, Lüftungsöffnungen oder Abgase zu Nichtraucherzimmern, -bereichen oder Fluren, die mit anderen Räumen geteilt werden, dürfen nicht geöffnet werden. Es müssen Gegenstände zum Aufbewahren von Zigarettenkippen und Asche vorhanden sein. Es müssen Brandschutz- und Brandbekämpfungsgeräte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Brandschutz- und Brandbekämpfung vorhanden sein.
Auf Schiffen befinden sich ausgewiesene Raucherbereiche an Deck oder in separaten Räumen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen.
Raucherbereiche in Zügen sollten sich am Ende des Zuges befinden, nicht im Verbindungsbereich zwischen zwei Personenwagen.
Schnellansicht 20 Uhr: Panorama-Nachrichten vom 13. Mai
Das Rundschreiben 1/2023/TT-BYT gilt für Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die an der Umsetzung rauchfreier Orte beteiligt sind, und regelt auch die Vergabe von Auszeichnungen für tabakfreie Umgebungen.
Dementsprechend sind die vorrangigen Kriterien für die Vergabe des Preises für eine tabakfreie Umgebung Organisationen und Einzelpersonen mit Initiativen zur Verhütung und Bekämpfung der schädlichen Auswirkungen des Tabaks, die von den zuständigen Behörden anerkannt wurden und von den zuständigen Behörden für ihre gute Umsetzung der Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung der schädlichen Auswirkungen des Tabaks gelobt wurden...
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