
Dementsprechend wird vereinbart, die Verantwortung und Wirksamkeit der Koordinierung bei der Durchführung von Aufgaben der Forstverwaltung, des Schutzes, der Brandverhütung und der Brandbekämpfung in Grenzgebieten zu verbessern; die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch über die Situation der Forstverwaltung, des Schutzes, der Brandverhütung und der Brandbekämpfung zu verstärken; Verstöße gegen den Waldschutz zu kontrollieren, aufzudecken und zu verhindern; Inspektionen, Überprüfungen und Statistiken von Haushalten und Einzelpersonen zu koordinieren, die in den Kardamom-Anbau und andere Feldfrüchte unter dem Blätterdach des Waldes sowie in die Produktion und Beweidung von Vieh in den oben genannten Gemeinden und im Naturschutzgebiet eindringen, um eine Verpflichtung zur Stabilisierung der Produktion, nicht zur Ausweitung der Fläche und zur Entwicklung nachhaltiger Wälder zu unterzeichnen...
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