Das Finanzministerium hat gerade das Rundschreiben 60 herausgegeben, das die Erhebungssätze, die Erhebung, Zahlung, Befreiung und Verwaltung von Gebühren für die Zulassung und Kennzeichenausgabe von Straßenkraftfahrzeugen regelt. Laut dem Rundschreiben wird es ab dem 22. Oktober 2023 zahlreiche Änderungen bei den Zulassungs- und Kennzeichenausgabegebühren für Autos und Motorräder geben.
Die Gebühren für die Erstausstellung einer Zulassungsbescheinigung mit Nummernschild in der Region I betragen für Pkw mit bis zu neun Sitzplätzen sowie separat zugelassene Anhänger und Sattelauflieger 500.000 VND pro Fahrzeug. Die bisherige Gebühr beträgt 150.000 – 500.000 VND pro Fahrzeug.
Die Gebühr für die erstmalige Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung mit Nummernschild in Zone I für Personenkraftwagen mit höchstens neun Sitzplätzen, einschließlich Kleintransporter, beträgt 20 Millionen VND pro Fahrzeug. Im Vergleich zur vorherigen Regelung wurde mit Rundschreiben 60 der Betrag auf 20 Millionen VND pro Fahrzeug festgelegt, anstatt die Ausstellung den Volksräten der Städte zu überlassen.
Mit dieser Änderung werden Pickups insbesondere in die Gruppe der Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen aufgenommen. Daher wurde die Gebühr für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung mit Nummernschild von 500.000 VND/Mal auf eine feste Gebühr von 20 Millionen VND/Mal für Region I ( Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt) erhöht, was einer 40-fachen Erhöhung entspricht.
Außerdem beträgt laut Rundschreiben 60 die Gebühr für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung mit Nummernschild für Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzen, einschließlich Pickups, in Region II, einschließlich Hai Phong City, Da Nang, Can Tho sowie Provinzstädten und -gemeinden, 1 Million VND/Zeit/Fahrzeug.
In der Region III, den übrigen Ortschaften, beträgt die Gebühr für die Neuzulassung 200.000 VND pro Zeiteinheit und Fahrzeug. In den Regionen II und III bleibt die Gebühr im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen unverändert.
Die Zulassungs- und Kennzeichengebühren für Pickup-Trucks wurden um das 40-fache erhöht.
Für Motorräder wird die Gebühr für die erstmalige Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung mit Nummernschild gemäß Rundschreiben 60 weiterhin auf Grundlage des Fahrzeugwerts und der Region berechnet. Konkret beträgt die Gebühr für ein Fahrzeug mit einem Wert von über 40 Millionen VND 4 Millionen VND pro Fahrzeug in Region I, 800.000 VND pro Fahrzeug in Region II und 150.000 VND pro Fahrzeug in Region III.
Für Motorräder im Wert von 15 bis 40 Millionen VND beträgt die Gebühr für Bereich I 2 Millionen VND/Zeit/Fahrzeug. Für Bereich II beträgt sie 400.000 VND/Zeit/Fahrzeug; für Bereich III 150.000 VND/Zeit/Fahrzeug.
Für Motorräder im Wert von 15 Millionen VND oder weniger beträgt die Gebühr in Bereich I 1 Million VND/Fahrzeug, in Bereich II 200.000 VND/Fahrzeug und in Bereich III 150.000 VND/Fahrzeug.
Gemäß Rundschreiben 60 müssen Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz oder Wohnsitz in einem bestimmten Gebiet Gebühren für Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschilder gemäß den für dieses Gebiet vorgeschriebenen Gebührensätzen entrichten.
Im Falle der Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Neufahrzeuge, die bei Auktionen ersteigert werden, muss die gewinnende Organisation oder Einzelperson die Gebühr für die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Fahrzeuge wie folgt entrichten: Für die Registrierung zur Ausstellung von Bescheinigungen und Nummernschildern im Gebiet I gilt der Gebührensatz des Gebiets I; für die Registrierung zur Ausstellung von Bescheinigungen und Nummernschildern in den Gebieten II und III gilt der Gebührensatz des Gebiets II.
Als Grundlage für die Gebührenberechnung zur Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Kfz-Kennzeichen dient der Wert des Motorrads, der bei der Zulassung zur Berechnung der Zulassungsgebühr herangezogen wird .
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