(NLDO) – Die Regierung hat beschlossen, Bürgern aus 12 Ländern mit einem vorübergehenden Aufenthalt von 45 Tagen innerhalb von 3 Jahren die Visumpflicht zu erlassen.
Die Regierung hat gerade die Resolution Nr. 44 vom 7. März 2025 zur Visumbefreiung für Bürger der folgenden Länder erlassen: Bundesrepublik Deutschland, Französische Republik, Italienische Republik, Königreich Spanien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Russische Föderation, Japan, Republik Korea, Königreich Dänemark, Königreich Schweden, Königreich Norwegen und Republik Finnland.

Die Zahl der internationalen Passagiere, die den Flughafen Noi Bai nutzen, steigt. Foto: Phan Cong
In der Resolution heißt es eindeutig, dass Bürgern der oben genannten Länder für einen vorübergehenden Aufenthalt von 45 Tagen ab dem Einreisedatum unabhängig von der Art des Reisepasses oder dem Zweck der Einreise eine Befreiung von der Visumpflicht gewährt wird, sofern sie die im vietnamesischen Recht vorgeschriebenen Einreisebedingungen vollständig erfüllen.
Die Visumbefreiungsregelung für Bürger der oben genannten Länder bei der Einreise nach Vietnam gilt vom 15. März 2025 bis zum 14. März 2028 und wird gemäß den Bestimmungen des vietnamesischen Rechts für eine Verlängerung in Betracht gezogen.
Die Regierungsbeschlüsse Nr. 32 vom 15. März 2022 und Nr. 128 vom 14. August 2023 treten am 15. März 2025 außer Kraft.
Darin wird die Resolution Nr. 32 zur Visumbefreiung für Bürger der folgenden Länder erlassen: Bundesrepublik Deutschland, Französische Republik, Italienische Republik, Königreich Spanien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Russische Föderation, Japan, Republik Korea, Königreich Dänemark, Königreich Schweden, Königreich Norwegen, Republik Finnland und Republik Belarus vom 15. März 2022 bis 14. März 2025.
Resolution Nr. 128 zur Änderung der Resolution Nr. 32 zur Visumbefreiung für Bürger der folgenden Länder: Bundesrepublik Deutschland, Französische Republik, Italienische Republik, Königreich Spanien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Russische Föderation, Japan, Republik Korea, Königreich Dänemark, Königreich Schweden, Königreich Norwegen, Republik Finnland und Republik Weißrussland mit einem vorübergehenden Aufenthalt von 45 Tagen ab dem Einreisedatum, unabhängig von der Art des Reisepasses oder dem Zweck der Einreise, auf der Grundlage der vollständigen Erfüllung der Einreisebedingungen gemäß vietnamesischem Recht.
[Anzeige_2]
Quelle: https://nld.com.vn/mien-thi-thuc-cho-cong-dan-12-nuoc-19625030720372089.htm
Kommentar (0)