Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade die Vorschriften für die Zulassung zu weiterführenden Schulen und Gymnasien „fertiggestellt“. Darin wird festgelegt, dass das dritte Prüfungsfach aus den Fächern ausgewählt werden muss, die im Rahmen des allgemeinen Schulbildungsprogramms der weiterführenden Schule anhand der Noten bewertet werden. Dabei wird sichergestellt, dass dasselbe dritte Prüfungsfach nicht länger als drei aufeinanderfolgende Jahre gewählt wird.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat soeben das Rundschreiben Nr. 30/TT-BGDDT vom 30. Dezember 2024 zur Bekanntmachung der Zulassungsbestimmungen für weiterführende Schulen und Gymnasien veröffentlicht. Demnach gibt es drei Aufnahmeverfahren für die 10. Klasse eines Gymnasiums: Aufnahmeprüfung, Aufnahmeprüfung oder eine Kombination aus Aufnahmeprüfung und Aufnahmeprüfung. Die Auswahl des Aufnahmeverfahrens obliegt der örtlichen Zuständigkeit.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung schreibt vor, dass das dritte Fach für die Aufnahmeprüfung der 10. Klasse nicht länger als 3 aufeinanderfolgende Jahre gewählt werden kann.
Was die Aufnahmeprüfungsmethode für die 10. Klasse des Gymnasiums betrifft, so sieht das Rundschreiben zur Gewährleistung der Einheitlichkeit und der Aussicht auf eine leichte und kostengünstige Prüfung im Allgemeinen die Durchführung von drei Fächern und Prüfungen vor, und zwar: Mathematik, Literatur und ein drittes Fach oder eine dritte Prüfung, die vom Ministerium für Bildung und Ausbildung ausgewählt wird.
In der Regelung heißt es insbesondere: „Das dritte Prüfungsfach wird aus den im allgemeinbildenden Sekundarschulprogramm bewerteten Fächern ausgewählt, wobei darauf zu achten ist, dass dasselbe dritte Prüfungsfach nicht länger als drei aufeinanderfolgende Jahre gewählt wird.“
Die Bekanntgabe der dritten Prüfung bzw. der Fächerkombinationsprüfung erfolgt nach Abschluss des ersten Semesters, spätestens jedoch am 31. März eines jeden Jahres.
Die dritte Prüfung ist eine Kombinationsprüfung mehrerer Fächer, die aus den im allgemeinbildenden Sekundarschulprogramm bewerteten Fächern ausgewählt werden.
Die Bekanntgabe der dritten Prüfung bzw. der Fächerkombinationsprüfung erfolgt nach Abschluss des ersten Semesters, spätestens jedoch am 31. März eines jeden Jahres.
Für Gymnasien, die dem Ministerium für Bildung und Ausbildung unterstehen, sowie Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute, die ihre eigenen Aufnahmeprüfungen organisieren, wird das dritte Prüfungsfach oder eine Kombinationsprüfung aus mehreren verbleibenden Fächern vom Ministerium für Bildung und Ausbildung sowie den von ihnen direkt verwalteten Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten ausgewählt.
Zur Prüfungszeit sind im Rundschreiben folgende Punkte festgelegt: Literatur 120 Minuten; Mathematik 90 Minuten bzw. 120 Minuten; dritte Prüfung 60 Minuten bzw. 90 Minuten; kombinierte Prüfung 90 Minuten bzw. 120 Minuten.
Die Prüfungsinhalte liegen im Rahmen des Sekundarschulunterrichts, hauptsächlich der 9. Klasse.
Das neue Rundschreiben ergänzt die Regelungen zur Durchführung der Aufnahmeprüfungen für die 10. Klasse, unter anderem: Allgemeine Regelungen zur Prüfungsvorbereitung, Prüfungsaufsicht, Prüfungsbewertung und Prüfungseinsicht. Darin wird dem Ministerium für Bildung und Ausbildung die Befugnis übertragen, die Prüfungsvorbereitung, Prüfungsaufsicht, Prüfungsbewertung und Prüfungseinsicht entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelnen zu regeln.
Dem Ministerium für Bildung und Ausbildung unterstehende Gymnasien, Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute müssen den Anweisungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung, der Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute folgen oder die Vorschriften des Ministeriums für Bildung und Ausbildung am Standort der Schule einhalten.
Aufnahme in die weiterführende Schule
Für die Aufnahme in die Sekundarstufe II werden im Rundschreiben neben den Grundschülern folgende Aufnahmefächer hinzugefügt: Schülerinnen und Schüler, die die zweite Stufe des Alphabetisierungsprogramms abgeschlossen haben und gemäß den Bestimmungen der Charta der Mittelschulen, Gymnasien und mehrstufigen allgemeinbildenden Schulen das Alter für den Eintritt in die 6. Klasse erreicht haben.
Die Aufnahme in die weiterführende Schule erfolgt nach dem Auswahlverfahren. Die Auswahlkriterien werden vom Ministerium für Bildung und Ausbildung festgelegt, um sicherzustellen, dass der Auswahlprozess fair, objektiv, transparent und der tatsächlichen Situation vor Ort angemessen ist.
Für weiterführende Schulen und allgemeinbildende Schulen mit mehreren Bildungsstufen, einschließlich weiterführender Schulen an Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten, werden die Zulassungskriterien direkt von der Universität, der Hochschule oder dem Forschungsinstitut verwaltet oder gemäß den Anweisungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung umgesetzt, an dem sich die Schule befindet.
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Quelle: https://thanhnien.vn/mon-thi-thu-ba-vao-lop-10-khong-duoc-chon-qua-3-nam-lien-tiep-185250108081552645.htm
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