Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade die Vorschriften für die Aufnahme in die Mittel- und Oberschule „fertiggestellt“. Darin heißt es, dass das dritte Prüfungsfach aus den Fächern gewählt werden muss, die im allgemeinen Bildungsprogramm der Mittelschule anhand der Noten bewertet wurden. Dabei wird sichergestellt, dass dasselbe dritte Prüfungsfach nicht länger als drei aufeinanderfolgende Jahre gewählt wird.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat mit Rundschreiben Nr. 30/TT-BGDDT vom 30. Dezember 2024 die Zulassungsbestimmungen für weiterführende Schulen und Gymnasien veröffentlicht. Demnach gibt es drei Möglichkeiten für die Zulassung zur 10. Klasse der Gymnasiumsstufe: Aufnahmeprüfung, Aufnahmeprüfung oder eine Kombination aus Aufnahmeprüfung und Aufnahmeprüfung. Die Wahl des Aufnahmeverfahrens obliegt der örtlichen Zuständigkeit.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung schreibt vor, dass das dritte Prüfungsfach für die 10. Klasse nicht länger als 3 aufeinanderfolgende Jahre gewählt werden kann.
Was die Aufnahmeprüfungsmethode für die 10. Klasse des Gymnasiums betrifft, so sieht das Rundschreiben zur Gewährleistung der Einheitlichkeit und der Aussicht auf eine leichte und kostengünstige Prüfung im Allgemeinen die Durchführung von drei Fächern und Prüfungen vor, und zwar: Mathematik, Literatur und ein drittes Fach oder eine dritte Prüfung, die vom Ministerium für Bildung und Ausbildung ausgewählt wird.
In der Regelung heißt es insbesondere: „Das dritte Prüfungsfach wird aus den im allgemeinbildenden Bildungsgang der Sekundarstufe bewerteten Fächern ausgewählt, wobei darauf zu achten ist, dass dasselbe dritte Prüfungsfach nicht länger als drei aufeinanderfolgende Jahre gewählt wird.“
Die Bekanntgabe der dritten Prüfung bzw. der Fächerkombinationsprüfung erfolgt nach Abschluss des ersten Semesters, spätestens jedoch am 31. März eines jeden Jahres.
Die dritte Prüfung ist eine kombinierte Prüfung mehrerer Fächer, die aus den im allgemeinbildenden Bildungsgang der Sekundarstufe bewerteten Fächern ausgewählt werden.
Die Bekanntgabe der dritten Prüfung bzw. der Fächerkombinationsprüfung erfolgt nach Abschluss des ersten Semesters, spätestens jedoch am 31. März eines jeden Jahres.
Für Gymnasien, die dem Ministerium für Bildung und Ausbildung unterstehen, sowie Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute, die ihre eigenen Aufnahmeprüfungen organisieren, wird das dritte Prüfungsfach oder eine Kombinationsprüfung aus mehreren verbleibenden Fächern vom Ministerium für Bildung und Ausbildung sowie den von ihnen direkt verwalteten Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten ausgewählt.
Bezüglich der Prüfungsdauer legt das Rundschreiben fest: Literatur 120 Minuten; Mathematik 90 Minuten oder 120 Minuten; Dritte Prüfung 60 Minuten oder 90 Minuten; Kombinationsprüfung 90 Minuten oder 120 Minuten.
Die Prüfungsinhalte liegen im Rahmen des Sekundarschulunterrichts, hauptsächlich der 9. Klasse.
Das neue Rundschreiben ergänzt die Regelungen zur Durchführung der Aufnahmeprüfungen für die 10. Klasse, unter anderem: Allgemeine Regelungen zur Prüfungserstellung, Prüfungsaufsicht, Prüfungsbewertung und Prüfungseinsicht. Dem Ministerium für Bildung und Ausbildung wird dabei die Befugnis übertragen, die Prüfungserstellung, Prüfungsaufsicht, Prüfungsbewertung und Prüfungseinsicht entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten im Einzelnen zu regeln.
Dem Ministerium für Bildung und Ausbildung unterstehende Gymnasien, Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute müssen den Anweisungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung, der Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute oder den Vorschriften des Ministeriums für Bildung und Ausbildung am Standort der Schule Folge leisten.
Aufnahme in die weiterführende Schule
Für die Aufnahme in die Mittelschule werden zusätzlich zu den Grundschülern im Rundschreiben folgende Aufnahmefächer hinzugefügt: Schülerinnen und Schüler, die die zweite Stufe der Alphabetisierung absolvieren, sind gemäß den Bestimmungen der Realschule, des Gymnasiums und der allgemeinbildenden Schule im Alter, in die 6. Klasse einzutreten.
Die Aufnahme in die weiterführende Schule erfolgt nach dem Auswahlverfahren. Die Auswahlkriterien werden vom Ministerium für Bildung und Ausbildung festgelegt, um sicherzustellen, dass der Auswahlprozess fair, objektiv, transparent und der tatsächlichen Situation vor Ort angemessen ist.
Für weiterführende Schulen und allgemeinbildende Schulen mit mehreren Bildungsstufen, einschließlich weiterführender Schulen von Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstituten, werden die Zulassungskriterien von der Universität, Hochschule oder Forschungseinrichtung festgelegt, die sie direkt verwaltet, oder sie werden gemäß den Anweisungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung umgesetzt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schule liegt.
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Quelle: https://thanhnien.vn/mon-thi-thu-ba-vao-lop-10-khong-duoc-chon-qua-3-nam-lien-tiep-185250108081552645.htm
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