Gemäß den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes von 2020 liegt ein ständiger Wohnsitz vor, wenn ein Bürger stabil und dauerhaft an einem bestimmten Ort lebt und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für einen ständigen Wohnsitz registriert ist.
So melden Sie Ihren ständigen Wohnsitz beim Hauskauf mit handschriftlichen Dokumenten an. (Illustrationsfoto, Quelle: Internet)
Kann ich eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn ich ein Haus mit einem handschriftlichen Dokument kaufe?
Gemäß Artikel 20 des Aufenthaltsgesetzes dürfen sich Bürger, die einen Wohnsitz besitzen, an diesem Wohnsitz für einen ständigen Wohnsitz anmelden oder sich an einem legalen Wohnsitz, der nicht ihr eigener ist, für einen ständigen Wohnsitz anmelden. In diesem Fall ist die Zustimmung des Haushaltsvorstands und des rechtmäßigen Vermieters erforderlich.
Außerdem müssen Verträge über die Übertragung von Landnutzungsrechten und mit dem Land verbundenen Vermögenswerten gemäß Klausel 3, Artikel 167 des Landgesetzes notariell beglaubigt oder zertifiziert werden.
Ein handschriftlicher Hausverkauf ist nur gültig, wenn er notariell beglaubigt ist. Um einen dauerhaften Wohnsitz an der neuen Wohnadresse anzumelden, benötigt der Käufer eines Hauses mit einem handschriftlichen Dokument daher die Zustimmung des Haushaltsvorstands und des rechtmäßigen Eigentümers.
Darüber hinaus kann der Käufer eines Hauses mit einem handschriftlichen Dokument gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einen notariell beglaubigten und beglaubigten Grundstücksübertragungsvertrag mit dem Verkäufer erneut unterzeichnen. Gemäß Absatz 2, Artikel 129 des Zivilgesetzbuchs kann der Käufer, falls eine der beiden Parteien keine Einigung erzielen kann, vor Gericht Klage einreichen und die Anerkennung der Gültigkeit der Transaktion beantragen. Anschließend kann der Käufer das handschriftliche Grundstückskaufdokument und die Anerkennungsentscheidung des Gerichts als Grundlage für die Legalisierung der Grundstücksübertragung auf seinen Namen verwenden.
Verfahren zur Anmeldung eines ständigen Wohnsitzes
Schritt 1: Dokumente vorbereiten
Schritt 2: Reichen Sie den Antrag bei der Polizeibehörde der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt ein, in der Sie Ihren ständigen Wohnsitz gemeldet haben.
- Stellen Sie den Antrag direkt bei der Polizei auf Gemeinde-, Bezirks- oder Stadtebene.
- Reichen Sie Ihren Antrag online über Online-Portale für öffentliche Dienste ein, beispielsweise: Nationales Portal für öffentliche Dienste, Portal für öffentliche Dienste des Ministeriums für öffentliche Sicherheit , Portal für öffentliche Dienste für die Wohnsitzverwaltung.
Schritt 3: Ergänzen Sie den Antrag, wenn Anweisungen der zuständigen Behörde vorliegen, und erhalten Sie die Antragsbestätigung und den Terminbescheid zur Ergebnisermittlung, wenn der Antrag gültig ist.
Schritt 4: Meldegebühr bezahlen
Schritt 5: Anhand des auf der Antragsquittung und dem Ergebnistermin angegebenen Termins erhalten Sie eine Mitteilung über das Ergebnis des Meldeverfahrens.
Bearbeitungszeit innerhalb von 7 Werktagen ab Eingangsdatum der vollständigen und gültigen Unterlagen
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