Neue Beitragssätze für die Pflicht zur Sozialversicherung für Militärangehörige ab 2. Oktober 2025
Am 19. August 2025 erließ das Verteidigungsministerium das Rundschreiben Nr. 90/2025/TT-BQP zur Einführung der obligatorischen Sozialversicherung für Militärangehörige und Personen in Schlüsselpositionen, die als Militärangehörige bezahlt werden. Das Rundschreiben tritt am 2. Oktober 2025 in Kraft.
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