(Dan Tri) – Gemäß den neuen Bestimmungen werden die Zulagen der Kommandeure und politischen Kommissare der Militärkommandos auf Gemeindeebene um fast 60 % von 357.600 VND auf 561.600 VND/Monat erhöht.
Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 16/2025/ND-CP vom 4. Februar 2025 erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 72/2020/ND-CP vom 30. Juni 2020 geändert und ergänzt werden.
Dieses Dekret regelt eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über Milizen und Selbstverteidigungskräfte hinsichtlich der Organisation und des Aufbaus von Streitkräften sowie des Regimes und der Richtlinien für die Milizen und Selbstverteidigungskräfte. Besonders hervorzuheben ist die deutliche Erhöhung der Zulagen für Positionen in diesen Streitkräften.
Gemäß den neuen Bestimmungen haben Kommandeure und politische Kommissare von Militärkommandos auf Gemeindeebene sowie Kommandeure und politische Kommissare von Militärkommandos von Behörden und Organisationen Anspruch auf eine Zulage von 561.600 VND/Monat (der alte Betrag lag bei 357.600 VND/Monat).
Milizkräfte beteiligen sich an der Hochwasserhilfe und dem Wiederaufbau in Yen Bai (Foto: Gia Doan).
Stellvertretende Kommandeure, stellvertretende Politkommissare von Militärkommandos auf Gemeindeebene; Stellvertretende Kommandeure, stellvertretende Politkommissare von Militärkommandos von Behörden und Organisationen; Bataillonskommandeure, Bataillonspolitkommissare; Marinekommandeure, Marinepolitkommissare; Kommandeure von Marinegeschwadern, Politkommissare von Schwadronen der ständigen Miliz; Kompaniechefs, Politkommissare von mobilen Milizkompanien haben Anspruch auf 514.800 VND/Monat (zuvor 327.800 VND/Monat).
Stellvertretender Bataillonskommandeur, stellvertretender politischer Kommissar des Bataillons; Stellvertretender Marinekommandeur, stellvertretender politischer Kommissar der Marine; Stellvertretender Geschwaderkommandeur der Marine, stellvertretender politischer Kommissar des Geschwaders der ständigen Miliz; Stellvertretender Kompaniechef, stellvertretender politischer Kommissar der mobilen Milizkompanie erhalten 491.400 VND/Monat (vorher 312.900 VND/Monat).
Kompaniechefs, politische Kommissare der Kompanien, Geschwaderkommandeure, politische Kommissare der Geschwader, Zugführer der mobilen Miliz und Zugführer der ständigen Miliz erhalten 468.000 VND/Monat (vorher 298.000 VND/Monat).
Der Dorfgruppenführer erhält eine Zulage von 280.800 VND. Bekleidet er/sie gleichzeitig die Position des Gruppenführers der örtlichen Miliz, erhöht sich die Zulage um 100 % der Zulage für die Position des Gruppenführers. Bekleidet er/sie gleichzeitig die Position des Zugführers der örtlichen Miliz, erhält er/sie 100 % der Zulage für die Position des Zugführers.
Falls das Dorf eine lokale Milizgruppe organisiert, erhält der Teamleiter des Dorfes zusätzlich 100 % der Zulage des Gruppenleiters oder 298.000 VND.
Im Vergleich zu den alten Regelungen erhält der Dorfgruppenleiter also nur 178.800 VND, die gleichzeitige Zulage beträgt 29.800 VND, wenn er die Position des Gruppenleiters innehat, und 35.760 VND, wenn er die Position des Zugleiters innehat. Wenn das Dorf nur eine lokale Milizgruppe organisiert, beträgt die zusätzliche Zulage 29.800 VND.
Darüber hinaus werden auch die Zulagenhöhen für einige andere Positionen angepasst.
Stellvertretender Kompaniechef, Stellvertretender Politkommissar der Kompanie; Stellvertretender Staffelkommandeur, Stellvertretender Politkommissar der Staffel: 351.000 VND (alte Regelung 223.500 VND).
Zugführer; regulärer Miliztruppführer: 280.800 VND (alte Regelung 178.800 VND).
Gruppenführer, Hauptmann, Batterieführer: 234.000 VND (alte Regelung 149.000 VND).
Darüber hinaus ändert und ergänzt Dekret Nr. 16 auch Klausel 2, Artikel 8, der das Zulagensystem für Dorfteamleiter regelt.
Gemäß Klausel 2, Artikel 8 des Dekrets wird die Höhe der monatlichen Zulage für den Dorfvorsteher vom Volkskomitee der Provinz festgelegt und dem Volksrat derselben Ebene vorgelegt, darf jedoch nicht weniger als 1,17 Millionen VND betragen (zuvor lag die vorgeschriebene Höhe bei nicht weniger als 745.000 VND).
Mit dem offiziellen Inkrafttreten des Dekrets 16 wurde die neue Zulagenhöhe somit deutlich angepasst, um den Milizen und Selbstverteidigungskräften bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eine bessere Behandlung zu gewährleisten.
Dekret 16/2025/ND-CP tritt am 23. März 2025 in Kraft.
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/muc-phu-cap-dan-quan-tu-ve-thay-doi-ra-sao-sau-ngay-2532025-20250212112733653.htm
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