Welche Bankdienstleistungen sind während der Tet-Zeit verfügbar? Worauf sollten Kunden, die Geld einzahlen oder einen Tilgungsplan für Bankschulden haben, während dieser Zeit achten?
Während des chinesischen Neujahrsfestes sind Bankgeschäfte am Schalter vom 25. Januar bis 2. Februar geschlossen.
Ab 16:00 Uhr am 24. Januar werden reguläre Interbanküberweisungen ausgesetzt, Transaktionen nach diesem Zeitpunkt werden am 3. Februar bearbeitet.
Wie bei der VPBank wird der Kredit-/Dispo-Service ab dem 24. Januar, 17:00 Uhr, eingestellt. Anmeldungen nach diesem Zeitpunkt werden am 3. Februar ausgezahlt. Der Sparbuch-Übertragungsservice wird vom 24. Januar, 17:00 Uhr, bis zum 2. Februar eingestellt.
Während der Neujahrsfeiertage werden Expressüberweisungen, interne Überweisungen und regelmäßige Überweisungen bei Banken rund um die Uhr normal abgewickelt.
Rechnungszahlungsdienste, Service-Aufladung, Online-Kartenfunktionen und Dienstprogramme werden weiterhin normal von der Bank bereitgestellt.
Für neue Online-Sparkonten, die ab dem 24. Januar um 21:00 Uhr eröffnet werden, werden Zinsen ab dem 27. Januar berechnet. Für neue Online-Sparkonten, die ab dem 27. Januar um 16:00 Uhr eröffnet werden, werden Zinsen ab dem 31. Januar berechnet. Für neue Online-Sparkonten, die ab dem 31. Januar um 16:00 Uhr eröffnet werden, werden Zinsen ab dem 1. Februar berechnet. Für neue Online-Sparkonten, die ab dem 1. Februar um 16:00 Uhr eröffnet werden, werden Zinsen ab dem 3. Februar berechnet.
Während der Feiertage zum chinesischen Neujahrsfest werden Online-Sparkonten weiterhin automatisch verlängert.
Die Verlängerung von Sparkonten am Schalter erfolgt nicht automatisch. Fälligkeiten vom 25. bis 27. Januar werden automatisch am 25. Januar um 0:00 Uhr, Fälligkeiten vom 28. bis 31. Januar um 19:00 Uhr und Fälligkeiten vom 1. Februar um 19:00 Uhr am 31. Januar berechnet. Fälligkeiten vom 2. bis 3. Februar werden automatisch am 1. Februar um 19:00 Uhr berechnet. Die Zinslaufzeit wird auf Basis der tatsächlichen Laufzeit der Einlage berechnet.
Bei Bauspardarlehen, deren Tilgungstermin mit dem Fälligkeitstermin des Darlehens zwischen dem 25. Januar und dem 2. Februar zusammenfällt, wird der Tilgungstermin auf den 3. Februar verschoben. Das Sparbuch verlängert sich automatisch um die nächste Laufzeit zwischen dem 25. Januar und dem 2. Februar.
Quelle
Kommentar (0)