Master-Doktor Nguyen Thai Hoc, stellvertretender Leiter der Krankenversicherungsabteilung des Universitätskrankenhauses für Medizin und Pharmazie in Ho-Chi-Minh-Stadt, antwortete: „Ab dem 1. Januar 2025 ist das Universitätskrankenhaus für Medizin und Pharmazie in Ho-Chi-Minh-Stadt ein hochtechnologisches Spezialkrankenhaus. Um 100 % der Krankenversicherungsleistungen des Universitätskrankenhauses für Medizin und Pharmazie in Ho-Chi-Minh-Stadt in Anspruch nehmen zu können, benötigen Patienten daher die folgenden Dokumente:
Patienten erledigen ihre Krankenversicherungsverfahren im University of Medicine and Pharmacy Hospital in Ho-Chi-Minh-Stadt.
Foto: M.Tri
Zur ambulanten Untersuchung und Behandlung:
- Informationen zur Krankenversicherungskarte.
- Lichtbildausweis.
- Überweisungsformular für die ärztliche Untersuchung und Behandlungseinrichtung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Falls beim Patienten seltene Krankheiten, schwere Krankheiten, Krankheiten, die einen chirurgischen Eingriff erfordern oder Hochtechnologie erfordern, gemäß der Liste in Anhang I, Rundschreiben 01/2025/TT-BYT diagnostiziert und behandelt werden und er die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Informationen zur Krankenversicherungskarte.
- Lichtbildausweis.
* Bei stationärer Untersuchung und Behandlung:
- Informationen zur Krankenversicherungskarte.
- Lichtbildausweis.
Wie bezahlt die Krankenversicherung eine ärztliche Untersuchung außerhalb des Netzwerks?
Meister-Doktor Nguyen Thai Hoc sagte, dass Patienten bei der Untersuchung und Behandlung von krankenversicherten Patienten im Universitätskrankenhaus für Medizin und Pharmazie in Ho-Chi-Minh-Stadt folgende Vorteile haben:
Zur ambulanten Untersuchung und Behandlung:
- Online: 100 % der Leistungsstufe laut Kartencode.
- Linke Linie: 0 %.
Zur stationären Untersuchung und Behandlung:
- Online: 100 % der Leistungsstufe laut Kartencode.
- Offline: 100 % der Leistungsstufe laut Kartencode.
Quelle: https://thanhnien.vn/nguoi-benh-huong-100-chi-phi-kham-chua-benh-bao-hiem-y-te-can-dieu-kien-gi-185250710181820036.htm
Kommentar (0)