Das Bach Mai Hospital hat gerade einen Kostenerstattungsbescheid für Patienten herausgegeben, die von November 2016 bis Juni 2020 technische Dienstleistungen am O-Arm-System in der Abteilung für Orthopädie und Wirbelsäule in Anspruch genommen haben.
Seit 2016 werden im Bach Mai Hospital Operationen mit dem O-Arm-System durchgeführt – Foto: BVCC
In der heutigen Ankündigung vom 13. November erklärte das Bach Mai Hospital, dass es die offizielle Mitteilung Nr. 2563 vom 16. Oktober 2024 der Ermittlungspolizeibehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit umgesetzt habe, in der das Bach Mai Hospital aufgefordert wird, Beweise im Zusammenhang mit dem Fall entgegenzunehmen und zu bearbeiten, die Anzeichen von Verstößen bei der Umsetzung des Joint-Venture-Projekts zur gemeinsamen Installation der O-Arm-Maschine und des Navigationssystems für chirurgische Positionierung der Binh An Technical Technology Joint Stock Company im Bach Mai Hospital aufweisen.
Dementsprechend erhält das Bach Mai Hospital das Geld, das die am Vorfall beteiligten Personen freiwillig gezahlt haben, um die Folgen zu beheben und den Patienten, die den Service auf diesem Gerät in Anspruch genommen haben, das Geld zurückzuerstatten.
Das Bach Mai Krankenhaus fordert alle Patienten, die zwischen November 2016 und Juni 2020 in der Abteilung für Orthopädie und Wirbelsäule des Bach Mai Krankenhauses technische Dienstleistungen am O-Arm-System in Anspruch genommen haben, auf, ins Krankenhaus zu kommen, um eine Rückerstattung gemäß den Vorschriften zu erhalten.
Der Rückerstattungszeitraum läuft bis zum 31. März 2025. Patienten können ins Krankenhaus kommen, um das Geld direkt abzuholen oder sich überweisen zu lassen.
Zuvor hatte das Bach Mai Hospital im November 2016 das O-Arm-System in der Abteilung für Orthopädie und Wirbelsäulenverletzungen des Krankenhauses eingeweiht und in Betrieb genommen.
Das System ist Teil eines Joint-Venture-Projekts zur Installation der O-Arm-Maschine und des Navigationssystems für chirurgische Positionierung der Binh An Technical Technology Joint Stock Company im Bach Mai Hospital. Dabei handelt es sich um ein Hightech-Gerät und einen damals sehr seltenen chirurgischen „Roboter“.
Im Jahr 2020 wiesen jedoch mehrere Geräte im Rahmen des Joint-Venture- und Verbundprojekts im Bach Mai-Krankenhaus Anzeichen von Verstößen gegen das Strafrecht auf, wie es in Artikel 356 des Strafgesetzbuchs für den Straftatbestand des „Missbrauchs von Stellung und Macht bei der Ausübung amtlicher Pflichten“ festgelegt ist. Konkret ging es dabei um die Übertreibung der Gerätepreise und damit um die Erhöhung der Servicekosten, die die Patienten zu zahlen haben.
Im Jahr 2020 klagte die Oberste Volksstaatsanwaltschaft den damaligen Direktor des Bach Mai-Krankenhauses und sieben weitere Angeklagte wegen „Missbrauchs ihrer Position und Macht bei der Ausübung ihrer Amtspflichten“ an.
Bis heute sind die im Fall eingesetzten medizinischen Geräte und Vorrichtungen ungenutzt. Die Unternehmen haben die Probleme gelöst, sodass die Patienten eine Erstattung der Behandlungskosten mit diesen Techniken erhalten können.
Bei dieser Sitzung der Nationalversammlung äußerte ein Delegierter die Meinung, dass „Maschinen nicht schuldig sind“, und schlug vernünftigere Maßnahmen bei der Behandlung von Fällen im medizinischen Bereich wie diesem speziellen Fall vor.
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Quelle: https://tuoitre.vn/nguoi-benh-thuc-hien-phau-thuat-tren-he-thong-o-arm-tai-benh-vien-bach-mai-duoc-hoan-tien-20241113152601997.htm
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