Mitarbeiter von Kinderberatungszentren und Polizeibeamte halten im November 2023 eine gemeinsame Schulung in der Präfektur Chiba ab. (Quelle: Kyodo) |
Die Nachrichtenagentur Kyodo zitierte Quellen mit der Aussage, dass die Nationale Polizeibehörde die Kinderschutzzentren gewarnt habe, nachdem sie festgestellt hatte, dass die Zahl der mutmaßlichen Fälle von Kindesmissbrauch im Jahr 2023 mit 122.806 einen Rekordwert erreicht habe, ein Anstieg von 6,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Im vergangenen Jahr leitete die Polizei 2.385 strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kindesmissbrauch ein. Das sind 9,4 Prozent mehr als im Jahr 2022 und die höchste Zahl aller Zeiten. Auch die Zahl der Kinder unter 18 Jahren, die wegen psychischer Misshandlung in Jugendämter eingeliefert wurden, stieg auf einen Rekordwert von 90.761. 52.611 Kinder wurden Zeugen häuslicher Gewalt gegen Familienmitglieder.
Die Zahl der Kinder, die körperlich misshandelt wurden, erreichte ebenfalls 21.520, während 10.205 Kinder vernachlässigt oder ausgesetzt wurden und 320 Kinder sexuell missbraucht wurden. Zu den Fällen, die strafrechtliche Ermittlungen erforderten, gehörten 1.903 Kinder, die körperlich misshandelt wurden, 372 Kinder, die sexuell missbraucht wurden, 65 Kinder, die psychisch misshandelt wurden, und 45 Kinder, die vernachlässigt oder ausgesetzt wurden.
Zudem stieg die Zahl der Beratungsanfragen zum Thema Stalking erstmals seit sechs Jahren wieder an, nämlich auf 19.843. Damit wurde die Zahl der Erstverwarnungen der Polizei seit Inkrafttreten des novellierten Stalking-Kontrollgesetzes im Jahr 2017 übertroffen.
Gleichzeitig erreichte auch die Zahl der erlassenen einstweiligen Verfügungen einen neuen Höchststand von 1.963. Die Beratungen wegen häuslicher Gewalt stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 % auf 88.619 Fälle, wobei 70,5 % der Opfer Frauen und 29,5 % Männer waren.
Die Zahl der männlichen Opfer häuslicher Gewalt ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (2019: 21,7 %). Dies führt dazu, dass Beamte sagen, es gebe für Männer weniger Hürden, Anzeige zu erstatten.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)