Zusammenfassung einiger Vorschriften, die Organisationen und Einzelpersonen beim Kauf und Verkauf von Autos und Motorrädern ab dem 15. August 2023 beachten müssen.
Was Sie beim Kauf und Verkauf von Autos und Motorrädern ab dem 15. August 2023 beachten sollten. (Quelle: Vietnamnet) |
Autokauf und -verkauf ab 15. August 2023 ohne Kennzeichen?
Gemäß Punkt a und Punkt b, Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA gilt beim Verkauf, der Schenkung, der Vererbung, dem Tausch, der Kapitaleinlage, der Zuteilung oder der Übertragung eines Fahrzeugs (nachfolgend als Übertragung des Fahrzeugbesitzes bezeichnet):
- Der Fahrzeughalter muss den Fahrzeugschein und das Kennzeichen aufbewahren (und darf diese nicht der Organisation oder Einzelperson geben, die die Übertragung des Fahrzeugbesitzes erhält) und den Fahrzeugschein und das Kennzeichen der Fahrzeugzulassungsbehörde vorlegen, um das Widerrufsverfahren durchzuführen. Im Falle einer Übertragung des Fahrzeugbesitzes zusammen mit dem Kennzeichen des Auktionsgewinners muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein und das Kennzeichen der Fahrzeugzulassungsbehörde vorlegen, um das Widerrufsverfahren durchzuführen.
– Der Fahrzeughalter muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Ausfüllen der Unterlagen zur Fahrzeugübertragung das Widerrufsverfahren abschließen. Wenn der Fahrzeughalter nach Ablauf der oben genannten Frist das Widerrufsverfahren nicht abschließt oder die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild nicht an die Organisation oder Person aushändigt, die die Fahrzeugübertragung erhält, um das Widerrufsverfahren abzuschließen, erlässt die Fahrzeugzulassungsbehörde vor der Bearbeitung des Falls eine Entscheidung, mit der sie den Fahrzeughalter wegen der nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Widerrufsverfahrens bestraft.
Falls der Fahrzeughalter nach der Übertragung des Fahrzeugbesitzes das Widerrufsverfahren nicht durchführt, ist er/sie für alle Verstöße im Zusammenhang mit diesem Fahrzeug gesetzlich verantwortlich.
Somit gilt: Beim Verkauf eines Fahrzeugs muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein und das Kennzeichen zur Durchführung des Abbruchverfahrens an die Zulassungsbehörde zurückgeben, außer beim Verkauf eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen des Auktionsgewinners, in diesem Fall muss der Fahrzeughalter den Fahrzeugschein zur Durchführung des Abbruchverfahrens an die Zulassungsbehörde zurückgeben.
Dies bedeutet, dass ab dem 15. August 2023 beim Kauf und Verkauf von Motorrädern und Autos keine Nummernschilder mehr erforderlich sind, außer beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen mit Nummernschildern von ersteigerten Fahrzeugen.
Verfahren zur Entziehung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Kennzeichen
Die Verfahren zum Widerruf von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern werden gemäß Klausel 1, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA umgesetzt und zwar wie folgt:
- Fahrzeughalter geben die Erklärung zum Widerruf der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens auf dem öffentlichen Serviceportal ab; geben den Fahrzeugzulassungsdateicode online an; reichen das Widerrufsdossier gemäß Klausel 1, Artikel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein und erhalten einen Termin zur Rückgabe der Fahrzeugzulassungsergebnisse gemäß den Vorschriften;
- Nach Prüfung der gültigen Fahrzeugunterlagen stellt die Zulassungsbehörde vorschriftsmäßig eine Bescheinigung über den Entzug der Zulassung und des Kennzeichens aus (mit einer Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer und dem Siegel der Zulassungsbehörde auf der Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer): 1 Kopie ist dem Fahrzeughalter zurückzugeben; 1 Kopie ist in den Fahrzeugunterlagen aufzubewahren; bei Verlust der Zulassungsbescheinigung ist eine Überprüfung vorschriftsmäßig durchzuführen.
Fahrzeugzulassungsverfahren ab 15. August 2023
Das Registrierungsverfahren für die Namensänderung erfolgt gemäß den Bestimmungen von Klausel 2, Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA, und zwar wie folgt:
- Organisationen und Einzelpersonen, die Fahrzeuge kaufen: Geben Sie die Fahrzeugzulassungspapiere gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 dieses Rundschreibens an, bringen Sie das Fahrzeug zur Inspektion, geben Sie den Online-Fahrzeugzulassungsdateicode an und reichen Sie die in Klausel 2, Artikel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA angegebenen Dokumente ein.
- Nach Überprüfung der Fahrzeugunterlagen stellt die Fahrzeugzulassungsbehörde, sofern das Fahrzeug tatsächlich gültig ist, ein Nummernschild gemäß den Bestimmungen von Klausel 2, Artikel 12 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA aus.
- Erhalten Sie den Terminbescheid für die Ergebnisse, zahlen Sie die Fahrzeugzulassungsgebühr und erhalten Sie das Nummernschild (falls das Nummernschild gemäß den Bestimmungen von Punkt a, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA ausgestellt wurde). Falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten muss, registrieren Sie sich bei der Postdienststelle.
- Fahrzeugzulassungsbescheinigung und Nummernschild (im Falle der Erteilung eines Nummernschilds gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA) bei der Fahrzeugzulassungsbehörde oder bei der öffentlichen Postdienststelle abholen.
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