Das Rundschreiben Nr. 27/2025/TT-NHNN der Staatsbank, das die Umsetzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche regelt, basiert auf der Übernahme der Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 09/2023/TT-NHNN und ändert und ergänzt eine Reihe von Inhalten, um Hindernisse im Verwaltungsprozess zu beseitigen. Gleichzeitig wird das Engagement der Regierung zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sichergestellt.

Insbesondere legt das Rundschreiben die Kriterien und Methoden zur Bewertung der Geldwäscherisiken der meldenden Unternehmen klar fest; den Geldwäscherisikomanagementprozess und die Kundenklassifizierung nach Geldwäscherisikostufe; interne Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche; Meldevorschriften für Großtransaktionen; Meldevorschriften für verdächtige Transaktionen; elektronische Geldtransfertransaktionen usw.
Die meldende Stelle ist für die Erfassung von Informationen und die Meldung an die Anti-Geldwäsche-Abteilung unter Verwendung elektronischer Daten bei der Durchführung von Geldtransfertransaktionen in den folgenden Fällen verantwortlich: Geldtransfertransaktionen, bei denen die an der Transaktion beteiligten Organisationen im Inland ansässig sind und deren Wert 500 Millionen VND oder der entsprechende Gegenwert in Fremdwährung beträgt; Geldtransfertransaktionen, bei denen Organisationen außerhalb des vietnamesischen Hoheitsgebiets beteiligt sind und deren Wert 1.000 USD oder mehr beträgt...
Der Wert und die Dokumente, die beim Zoll am Grenzübergang für Edelmetalle (außer Gold) und Edelsteine vorgelegt werden müssen, betragen 400 Millionen VND. Der Wert von Überweisungsinstrumenten beträgt ebenfalls 400 Millionen VND.
Der Wert von Fremdwährungen in bar, vietnamesischen Dong in bar und Gold muss beim Aus- oder Einreisen beim Zoll am Grenzübergang gemäß den aktuellen Vorschriften der Staatsbank zum Mitführen von Fremdwährungen in bar, vietnamesischen Dong in bar und Gold bei der Aus- oder Einreise deklariert werden.
Rundschreiben 27 tritt am 1. November 2025 in Kraft. Um sicherzustellen, dass die berichtenden Unternehmen ausreichend Zeit zur Vorbereitung haben, müssen die berichtenden Unternehmen jedoch bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin interne Vorschriften und Verfahren zum Risikomanagement gemäß den aktuellen Vorschriften umsetzen.
Ab dem 1. Januar 2026 sind die meldepflichtigen Unternehmen dafür verantwortlich, die Anpassung und Aktualisierung der internen Vorschriften und Risikomanagementprozesse abzuschließen, um die vollständige Einhaltung der Bestimmungen dieses Rundschreibens sicherzustellen, und ein geeignetes Informationstechnologiesystem aufzubauen, um die Meldung elektronischer Daten zu ermöglichen. Außerdem müssen sie über ein Softwaresystem verfügen, um gemäß den Vorschriften anhand von schwarzen Listen, Warnlisten und Listen politisch einflussreicher Personen zu scannen und zu filtern.
Quelle: https://hanoimoi.vn/nhung-giao-dich-chuyen-nao-tien-phai-bao-cao-716850.html
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