Bei der Hotline der Zeitung Giao Thong ging die Frage eines Lesers ein, ob es notwendig sei, beim Bringen eines Autos zur Inspektion Straßengebühren entsprechend dem Inspektionszyklus des Fahrzeugs zu entrichten.
In einem Gespräch mit Reportern der Zeitung Giao Thong erklärte der Leiter eines Fahrzeuginspektionszentrums in Hanoi , dass gemäß den Bestimmungen des Dekrets 90/2023/ND-CP zur Regelung neuer Mautgebühren für Autos Straßenbenutzungsgebühren entsprechend dem Inspektionszyklus entrichtet werden können, dies jedoch für Autos mit einem Inspektionszyklus von mehr als einem Jahr nicht verpflichtend sei.
Bei Fahrzeugen mit einem Inspektionszyklus von weniger als einem Jahr muss der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für den gesamten Inspektionszyklus entrichten. Bei Fahrzeugen mit einem Inspektionszyklus von mehr als einem Jahr kann der Halter jedoch wählen, ob er pro Inspektionszyklus oder pro Jahr (Beispielfoto) zahlen möchte.
Insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Inspektionszyklus von einem Jahr oder weniger müssen die Fahrzeughalter für den gesamten Inspektionszyklus Straßenbenutzungsgebühren entrichten und erhalten eine dem Gebührenzahlungszeitraum entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke.
Für Autos mit einem Inspektionszyklus von mehr als einem Jahr (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate) können Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr jährlich (12 Monate) oder für den gesamten Inspektionszyklus (18 Monate, 24 Monate und 36 Monate) bezahlen.
Bei der Zahlung der Gebühren gemäß dem Inspektionszyklus stellt die Fahrzeuginspektionseinheit eine dem Inspektionszyklus entsprechende Straßenbenutzungsgebühren-Zahlungsmarke aus. Nach Ablauf der Gebührenzahlungsfrist (Inspektionszyklus) muss der Fahrzeughalter zur Inspektion zur Inspektionseinheit gehen, um das Fahrzeug überprüfen zu lassen und die Gebühr für den nächsten Inspektionszyklus zu bezahlen.
Bei jährlicher Gebührenzahlung (12 Monate) stellt die Fahrzeugprüfstelle eine Vignette für die 12-monatige Gebührenzahlungsperiode aus. Nach Ablauf der Gebührenzahlungsperiode (12 Monate) muss der Fahrzeughalter zur Fahrzeugprüfstelle gehen, um die Gebühr zu entrichten. Anschließend erhält er eine Vignette für die nächste Periode (12 Monate oder die verbleibende Dauer des Prüfzyklus).
Laut Angaben des Vertreters der Prüfstelle prüft die Prüfstelle das Fahrzeug und berechnet die Straßenbenutzungsgebühr vom Ende des vorherigen Zahlungszeitraums bis zum Ende des nächsten Prüfzyklus, falls der Fahrzeughalter früher oder später als im vorgeschriebenen Prüfzyklus zur Prüfung erscheint. Wenn der nächste Prüfzyklus mehr als 12 Monate dauert, kann der Fahrzeughalter bis zu 12 Monate oder den gesamten Prüfzyklus bezahlen.
Falls der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für die vorherigen Inspektionszyklen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt hat, muss er zusätzlich zur Gebühr für den nächsten Zyklus auch die ausstehende Gebühr für den vorherigen Zyklus bezahlen. Die Inspektionseinheit zieht die für den vorherigen Zyklus fällige Gebühr ein. Die zu zahlende Gebühr entspricht der für einen Monat erhobenen Gebühr multipliziert mit der verspäteten Zahlungsfrist.
Möchte der Fahrzeughalter die Straßenbenutzungsgebühr für einen längeren Zeitraum als den Inspektionszyklus bezahlen, wird die Inspektionseinheit die Gebühr einziehen und eine dem Gebührenzahlungszeitraum entsprechende Straßenbenutzungsgebühr-Zahlungsmarke ausstellen.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/o-to-co-phai-dong-phi-duong-bo-theo-chu-ky-kiem-dinh-khong-192241126114807755.htm
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