Die Thien Viet Securities Corporation (HoSE: TVS) hat die Entlassung von Frau Dinh Thi Hoa als stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats bekannt gegeben. Die Entscheidung tritt am 15. August 2023 in Kraft. Der Grund für die Entlassung wurde jedoch nicht konkret bekannt gegeben. Frau Hoa bleibt weiterhin Mitglied des Verwaltungsrats des Unternehmens.
Frau Dinh Thi Hoa ist eine der Gründerinnen von Thien Viet Securities und Galaxy Group. Darüber hinaus ist sie auch Mitglied des Vorstands der Asia Commercial Joint Stock Bank (ACB ).
Zuvor hatte TVS Herrn Pham Hong Hai zum 1. August zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens ernannt. Vor seiner Ernennung war Herr Hai Mitglied des Vorstands von Thien Viet Securities und besaß keine Aktien. Mit der Entlassung von Frau Dinh Thi Hoa hat TVS nun zwei stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Herrn Pham Hong Hai und Herrn Terence Ting.
Dieser Schritt erfolgt, nachdem Frau Hoa sich gerade für den Kauf von mehr als 5,86 Millionen TVS-Aktien zwischen dem 17. August und dem 15. September für private Handelszwecke angemeldet hat. Sollte diese Transaktion erfolgreich sein, erhöht sich die Anzahl der von Frau Dinh Thi Hoa gehaltenen Aktien von 7,51 Millionen auf 13,38 Millionen Aktien, wobei sich die entsprechende Quote von 5,97 % auf 8,84 % erhöht.
Am Ende der Handelssitzung am 16. August schloss der TVS-Aktienkurs bei 24.150 VND pro Aktie, ein Plus von fast 50 % nach über vier Monaten. Basierend auf diesem Kurs wird geschätzt, dass Frau Hoa fast 142 Milliarden VND investieren muss, um Großaktionärin von TVS zu werden. Das aktuelle Stammkapital von TVS beträgt mehr als 1.513 Milliarden VND.
Frau Dinh Thi Hoa – stellvertretende Vorsitzende des Vorstands von Thien Viet Securities.
Am selben Tag gab Thien Viet Securities ungewöhnliche Informationen über den Beschluss des Vorstands bekannt, der die Unterzeichnung und Ausführung von Verträgen und Transaktionen mit den verbundenen Unternehmen und verbundenen Parteien des Unternehmens genehmigte.
Konkret handelt es sich bei den Vertragsparteien um verbundene Unternehmen und nahestehende Personen im Sinne des Wertpapiergesetzes. Vertragsarten, Dienstleistungsnutzungstransaktionen, Wertpapierkauf- und -verkaufsverträge, Aktien, Kapitaleinlagen. Darlehensgeschäfte, Verträge, Finanzhilfen, Geschäftsunterstützung, Investitionskooperationen. Sonstige Transaktionen und Verträge im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von TVS.
Der Handel mit diesen Verträgen muss grundsätzlich auf der Grundlage der Einhaltung der Bestimmungen des Wertpapiergesetzes, des Unternehmensgesetzes und der relevanten Rechtsdokumente auf fairer Basis erfolgen und darf keine Bedingungen enthalten, die weniger günstig sind als ähnliche Bedingungen, die von anderen unabhängigen Partnern angeboten werden.
Der Transaktionswert muss weniger als 35 % betragen oder die Transaktion muss dazu führen, dass der Gesamttransaktionswert, der innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der ersten Transaktion entsteht, weniger als 35 % des Gesamtwerts beträgt .
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