Entwicklung einer umfassenden Lösung zum Schutz der Arbeitnehmerrechte bei der Änderung des Sozialversicherungsgesetzes. Foto: Tay Son
Im Rahmen der Fortsetzung des Programms der 7. Tagung der 15. Nationalversammlung wird die Nationalversammlung am Morgen des 27. Mai im Saal eine Reihe von Inhalten mit unterschiedlichen Meinungen zum Entwurf des Sozialversicherungsgesetzes (in der geänderten Fassung) diskutieren. Vor der Diskussion legte Nguyen Thuy Anh, Mitglied des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung und Vorsitzende des Ausschusses für Sozialangelegenheiten der Nationalversammlung, einen Bericht über Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Entwurfs des Sozialversicherungsgesetzes (in der geänderten Fassung) vor. Nach der Diskussion in der Nationalversammlung koordinierten die vorlegende und die für die Überarbeitung zuständige Behörde ihre Arbeit, um eine Reihe von von den Abgeordneten der Nationalversammlung aufgeworfenen Fragen zu erläutern und zu klären. Viele Menschen sind nach wie vor daran interessiert, wie der einmalige Ausstieg aus der Sozialversicherung am vernünftigsten gestaltet werden kann. Seit der Entwurf des Sozialversicherungsgesetzes zur Stellungnahme vorgelegt wurde, hat auch diese Frage zahlreiche Kommentare von Experten und Arbeitnehmern erhalten. Der Entwurf des überarbeiteten Sozialversicherungsgesetzes sieht zwei Optionen für den einmaligen Ausstieg aus der Sozialversicherung vor: Option 1: Arbeitnehmer, die 12 Monate lang arbeitsunfähig waren und ihre Sozialversicherung auf einmal auszahlen lassen möchten. Option 2: Arbeitnehmer können ihre Sozialversicherung nur für maximal 50 % der Gesamtzeit auszahlen lassen, in der sie Beiträge zur Renten- und Sterbegeldkasse geleistet haben. In ihrer Vorlage an die Nationalversammlung erklärte die Regierung, dass in den sieben Jahren der Umsetzung des Sozialversicherungsgesetzes im Jahr 2014 über 476.000 Menschen eine einmalige Sozialversicherung bezogen haben, die über 10 Jahre lang sozialversichert und 40 Jahre oder älter waren. Darüber hinaus gab es über 53.000 Menschen, die das arbeitsfähige Alter überschritten hatten und eine einmalige Sozialversicherung beziehen mussten, weil sie noch nicht 20 Jahre lang Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt hatten. Über 20.000 Menschen hatten beim Erreichen des Rentenalters noch nicht genügend Beiträge gezahlt und mussten für die verbleibende Zeit einmalig Beiträge zahlen, um eine Rente zu erhalten. Wenn die Mindestbezugsdauer für eine Rente weiterhin 20 Jahre beträgt, haben diese Personen kaum eine Chance auf eine Rente. Die Senkung der Mindestbeitragsdauer auf 15 Jahre bietet daher Versicherten, die erst spät (mit 45–47 Jahren) oder nur zeitweise versichert sind und daher bei Erreichen des Rentenalters noch keine 20 Jahre Sozialversicherungsbeiträge angesammelt haben, die Möglichkeit, eine monatliche Rente statt einer einmaligen Sozialversicherungsleistung zu beziehen. Mit den oben genannten Regelungen kann das Rentenniveau dieser Personen niedriger sein als das von Personen mit langer Beitragsdauer, sofern das den Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung zugrunde gelegte Gehalt und das den freiwilligen Sozialversicherungsbeiträgen zugrunde gelegte Einkommen identisch sind. Diese Personen hatten bisher jedoch keinen Anspruch auf Rente und erhielten einmalige Sozialversicherungsbeiträge (sofern sie sich nicht freiwillig für die fehlende Zeit für eine einmalige Beitragszahlung entschieden haben). Nun haben sie die Möglichkeit, eine monatliche Rente zu beziehen. Auch wenn die Rentenhöhe niedriger ausfallen kann als bei Arbeitnehmern mit langer Beitragsdauer, ist das Leben der Arbeitnehmer im Ruhestand sicherer, da sie eine stabile monatliche Rente erhalten, die regelmäßig vom Staat angepasst wird und Anspruch auf Krankenversicherung hat.Laodong.vn
Quelle: https://laodong.vn/thoi-su/quoc-hoi-thao-luan-phuong-an-rut-bhxh-mot-lan-thoi-gian-dong-bao-hiem-1345071.ldo
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