Regelungen zur Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßenverkehrsinfrastrukturanlagen
Die Regierung hat das Dekret Nr. 44/2024/ND-CP erlassen, das die Verwaltung, Nutzung und Nutzung der Straßenverkehrsinfrastruktur regelt.
Illustrationsfoto. (Quelle: Internet) |
Methoden zur Nutzung von Straßeninfrastrukturanlagen
Das Dekret 44/2024/ND-CP legt Methoden zur Nutzung der Straßenverkehrsinfrastruktur fest, darunter:
a) Die Vermögensverwaltung organisiert unmittelbar die Nutzung der Vermögenswerte der Straßenverkehrsinfrastruktur.
b) Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Straßeninfrastrukturvermögens.
c) Verpachtung des Rechts zur Nutzung von Gütern der Straßenverkehrsinfrastruktur.
d) Befristete Übertragung des Rechts zur Nutzung von Straßeninfrastrukturgütern.
d) Falls es notwendig ist, Straßeninfrastrukturanlagen auf eine andere als die unter den Punkten a, b, c und d beschriebenen Weise zu nutzen, entwickeln das Verkehrsministerium (für Anlagen unter zentraler Verwaltung) und das Volkskomitee der Provinz (für Anlagen unter lokaler Verwaltung) unter Vorsitz und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ein Projekt zur Nutzung der Straßeninfrastrukturanlagen und legen es dem Premierminister zur Prüfung und Genehmigung vor. Der Hauptinhalt des Projekts zur Nutzung der Straßeninfrastrukturanlagen muss dem Formular Nr. 02D im Anhang zum Dekret 44/2024/ND-CP entsprechen. Nach Genehmigung des Projekts durch den Premierminister leiten und überwachen das Verkehrsministerium und das Volkskomitee der Provinz die Umsetzung des Projekts zur Nutzung der von ihnen verwalteten Straßeninfrastrukturanlagen.
Die Verordnung besagt eindeutig, dass bei der Nutzung der in den Punkten b, c und d genannten Straßeninfrastrukturanlagen ein Berater mit der Ausarbeitung eines Anlagennutzungsprojekts beauftragt werden muss. Die Kosten für die Beauftragung eines Beraters werden aus dem regulären Ausgabenbudget der Vermögensverwaltungsagentur vorgezogen und von den Erlösen aus der Anlagennutzung abgezogen. Die Auswahl der Einheit, die einen Berater mit der Ausarbeitung eines Anlagennutzungsprojekts beauftragt, erfolgt gemäß den Vorschriften.
Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturanlagen
Darin ist in der Verordnung 44/2024/ND-CP festgelegt, dass die Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturanlagen darin besteht, dass der Staat das Recht zur Erhebung von Straßennutzungsgebühren vertraglich an eine Organisation überträgt, die einen entsprechenden Geldbetrag erhält.
Gegenstand der Übertragung des Rechts zur Erhebung von Benutzungsgebühren sind Güter der Straßenverkehrsinfrastruktur bzw. Teile davon, für die Straßenbenutzungsgebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden (ausgenommen sind Straßenbenutzungsgebühren, die nach den gebührenrechtlichen Bestimmungen durch Fahrzeuge erhoben werden).
Die Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturanlagen gilt nicht für: Straßeninfrastrukturanlagen im Zusammenhang mit der nationalen Verteidigung und Sicherheit; Straßeninfrastrukturanlagen, die unter die in Absatz 1, Artikel 16 des Dekrets 44/2024/ND-CP genannten Fälle fallen.
Die Dauer der Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Vermögenswerten der Straßenverkehrsinfrastruktur wird in jedem Übertragungsvertrag konkret festgelegt, beträgt jedoch maximal 10 Jahre und richtet sich nach jedem Vermögenswert (Teil eines Vermögenswerts) der Straßenverkehrsinfrastruktur, der von der in Klausel 5, Artikel 14 des Dekrets 44/2024/ND-CP in der Entscheidung zur Genehmigung des Projekts zur Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Vermögenswerten genannten zuständigen Behörde oder Person genehmigt wurde.
Bezüglich der Befugnis zur Genehmigung des Projekts zur Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturvermögen heißt es in der Verordnung eindeutig: „Der Verkehrsminister genehmigt das Projekt zur Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturvermögen, das von der zentralen Vermögensverwaltungsagentur verwaltet wird.“ „Das Volkskomitee der Provinz genehmigt das Projekt zur Übertragung des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturvermögen, das von der lokalen Vermögensverwaltungsagentur verwaltet wird.“
Regelungen für den Erwerber des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßenverkehrsinfrastrukturanlagen
Das Dekret legt fest: Der Erwerber des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturvermögen hat das Recht, die Nutzung der Vermögenswerte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und dem unterzeichneten Vertrag zu organisieren. Er entscheidet über die Methoden und Maßnahmen zur Nutzung der gesicherten Vermögenswerte gemäß den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes und dem unterzeichneten Vertrag. Er erhebt Straßennutzungsgebühren und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Straßeninfrastrukturvermögen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und dem unterzeichneten Vertrag.
Der Erwerber des Rechts zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Straßeninfrastrukturanlagen ist verpflichtet, die Anlagen bestimmungsgemäß und für die vorgesehenen Aufgaben zu nutzen und zu verwerten. Er darf die Nutzungsfunktion nicht ändern, übertragen, verkaufen, verschenken, Kapital einbringen, eine Hypothek aufnehmen oder andere Maßnahmen zur Erfüllung zivilrechtlicher Verpflichtungen ergreifen. Die Instandhaltung der Anlagen, die zu den Anlagen gehören, muss gemäß dem unterzeichneten Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
Darüber hinaus ist der Erwerber verpflichtet, die Übertragungsgebühr für das Recht zur Erhebung von Nutzungsgebühren für die Immobilie (einschließlich der zusätzlichen Zahlung gemäß Punkt 1, Klausel 9 dieses Artikels) vollständig und pünktlich wie vorgeschrieben zu zahlen. Falls die Zahlungsfrist wie vorgeschrieben verstrichen ist und der Erwerber nicht oder nicht vollständig bezahlt hat, muss er eine Vertragsstrafe zahlen. Die Strafe entspricht dem Betrag der verspäteten Zahlung, der gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes ermittelt wird.
Der Erwerber muss jährlich die Einnahmen aus der Verwertung des übertragenen Eigentums, einschließlich des Rechts zur Erhebung von Eigentumsnutzungsgebühren, zusammen mit einem geprüften Finanzbericht gemäß den Vorschriften melden und an den Veräußerer des Rechts zur Erhebung von Eigentumsnutzungsgebühren senden.
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