Am 7. September erließ das Finanzministerium das Rundschreiben 60/2023/TT-BTC, das die Erhebungssätze, die Erhebung, Zahlung, Befreiung und Verwaltung von Gebühren für die Zulassung und Nummernschildausgabe von Straßenkraftfahrzeugen regelt.
Aktuelle Regelungen zur Kfz-Zulassung und Kennzeichengebühr vom 22. Oktober. |
Neue Regelungen zur Kfz-Zulassung und Kennzeichengebühr ab 22. Oktober 2023
Am 7. September erließ das Finanzministerium das Rundschreiben 60/2023/TT-BTC, das die Erhebungssätze, die Erhebung, Zahlung, Befreiung und Verwaltung von Gebühren für die Zulassung und Nummernschildausgabe von Straßenkraftfahrzeugen regelt.
Dementsprechend lauten die Regelungen zur Kfz-Zulassung und Kennzeichengebühr wie folgt:
TT-Nummer | Inhalt der Gebührenerhebung | Bereich I | Region II | Region III |
ICH | Erstausstellung der Zulassungsbescheinigung mit Kennzeichen | |||
1 | Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme der in Punkt 2 und Punkt 3 dieses Abschnitts genannten Kraftfahrzeuge | 500.000 | 150.000 | 150.000 |
2 | Personenkraftwagen mit 9 oder weniger Sitzplätzen (einschließlich Pickup-Trucks) | 20.000.000 | 1.000.000 | 200.000 |
3 | Anhänger und Sattelanhänger getrennt zugelassen | 200.000 | 150.000 | 150.000 |
4 | Motorrad | |||
A | Wert bis zu 15.000.000 VND | 1.000.000 | 200.000 | 150.000 |
B | Wert von 15.000.000 VND bis 40.000.000 VND | 2.000.000 | 400.000 | 150.000 |
C | Wert über 40.000.000 VND | 4.000.000 | 800.000 | 150.000 |
II | Ausstellung und Umtausch von Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen | |||
1 | Ausstellung und Umtausch der Zulassungsbescheinigung mit Kennzeichen | |||
A | Auto | 150.000 | ||
B | Motorrad | 100.000 | ||
2 | Ausstellung und Umtausch der Zulassungsbescheinigung ohne Kennzeichen | 50.000 | ||
3 | Kennzeichenvergabe und -änderung | |||
A | Auto | 100.000 | ||
B | Motorrad | 50.000 | ||
III | Ausstellung der Zulassungsbescheinigung, des vorläufigen Kennzeichens | |||
1 | Ausstellung von vorläufigen Zulassungsbescheinigungen und vorläufigen Papierkennzeichen | 50.000 | ||
2 | Ausstellung von vorläufigen Zulassungsbescheinigungen und vorläufigen Metallkennzeichen | 150.000 |
Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz oder Wohnsitz in einem beliebigen Gebiet müssen Gebühren für Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschilder gemäß den für dieses Gebiet geltenden Gebührensätzen entrichten.
Im Falle der Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Neufahrzeuge, die bei Auktionen ersteigert werden, muss die gewinnende Organisation oder Einzelperson die Gebühr für die Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Fahrzeuge wie folgt entrichten: Für die Registrierung zur Ausstellung von Bescheinigungen und Nummernschildern im Gebiet I gilt der Gebührensatz des Gebiets I; für die Registrierung zur Ausstellung von Bescheinigungen und Nummernschildern in den Gebieten II und III gilt der Gebührensatz des Gebiets II.
Für Polizeiautos und Motorräder, die zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden und in Gebiet I oder bei der Verkehrspolizeibehörde des Ministeriums für öffentliche Sicherheit registriert sind, gilt der Gebührensatz von Gebiet I.
Der Wert eines Motorrades, der als Grundlage für die Berechnung der Gebühr für Fahrzeugschein und Kennzeichen dient, ist der Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr zum Zeitpunkt der Zulassung.
Hinweis: Die im Rundschreiben 60/2023/TT-BTC festgelegten Gebühren für die Ausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern werden landesweit einheitlich erhoben.
In Provinzen und zentral verwalteten Städten, die Rechtsdokumente erlassen haben, in denen die Höhe der Gebühren für die Ausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern von den Bestimmungen im Rundschreiben 60/2023/TT-BTC abweicht, gilt auf der Grundlage spezifischer Mechanismen und Richtlinien, die von der Nationalversammlung zur lokalen Anwendung zugelassen wurden, die in diesem Rechtsdokument vorgeschriebene Höhe der Gebühren.
Rundschreiben 60/2023/TT-BTC tritt am 22. Oktober 2023 in Kraft und ersetzt Rundschreiben 229/2016/TT-BTC.
Dokumente, Verfahren zur Registrierung und Ausgabe von Erstkennzeichen
(1) Antrag auf Zulassung und Erteilung eines erstmaligen Kraftfahrzeugkennzeichens
Der Antrag auf Erstzulassung eines Fahrzeugs und Ausstellung eines Nummernschilds umfasst:
- Fahrzeugzulassungsbescheinigung.
- Fahrzeugpapiere.
- Fahrzeugpapiere.
(2) Verfahren für die erstmalige Zulassung von Fahrzeugen und die Ausgabe von Kennzeichen
- Organisationen und Einzelpersonen, die Fahrzeuge registrieren, melden sich beim öffentlichen Serviceportal an und sind dafür verantwortlich, die in der Fahrzeugregistrierungserklärung angegebenen Inhalte vollständig zu deklarieren, zu unterschreiben oder zu unterschreiben, ihren vollständigen Namen deutlich anzugeben und abzustempeln (wenn es sich um Agenturen oder Organisationen handelt).
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Fahrzeughalter den Online-Fahrzeugzulassungscode und den Terminplan zur Bearbeitung der Akte, der ihm vom öffentlichen Serviceportal per SMS oder E-Mail mitgeteilt wird, um die Fahrzeugzulassungsverfahren durchzuführen. Den Fahrzeugzulassungscode muss er der Fahrzeugzulassungsbehörde zur Verfügung stellen, um die Fahrzeugzulassungsverfahren gemäß den Vorschriften durchzuführen. Falls dies nicht über das öffentliche Serviceportal möglich ist, muss der Fahrzeughalter die Fahrzeugzulassung direkt bei der Fahrzeugzulassungsbehörde anmelden.
- Anschließend bringen Sie das Fahrzeug zur Kfz-Zulassungsstelle und legen die erforderlichen Fahrzeughalterunterlagen und Fahrzeugpapiere vor.
- Nachdem der Zulassungsbeamte die Fahrzeugpapiere geprüft und die Gültigkeit des Fahrzeugs festgestellt hat, wird das Kennzeichen gemäß den folgenden Bestimmungen ausgestellt:
+ Ausstellung eines neuen Kennzeichens für den Fall, dass dem Fahrzeughalter kein Kennzeichen zugeteilt wurde oder er zwar ein Kennzeichen besitzt, aber ein anderes Fahrzeug anmeldet;
+ Neuausstellung entsprechend der Identifikationsnummer im Falle des Widerrufs der Identifikationsnummer.
Sollten das Fahrzeug oder die Fahrzeugpapiere nicht den Vorschriften entsprechen, ergänzen und vervollständigen Sie die Dokumente gemäß den Anweisungen des Zulassungsbeamten auf dem Dokumentenanweisungsformular.
- Terminpapier für Ergebnisse erhalten, Fahrzeugzulassungsgebühr bezahlen und Nummernschild erhalten (falls dem Fahrzeughalter kein Nummernschild zugeteilt wurde oder er ein Nummernschild besitzt, aber ein anderes Fahrzeug anmeldet); falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten möchte, muss er sich bei der Postdienststelle registrieren.
- Fahrzeugschein und Kennzeichen (bei Ausstellung eines Identifikationskennzeichens bei Entzug des Identifikationskennzeichens) bei der Kfz-Zulassungsstelle oder bei einer öffentlichen Poststelle erhalten.
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