Das Volkskomitee der Provinz Ba Ria – Vung Tau hat soeben den Beschluss Nr. 24/2024 erlassen, der die Bedingungen für die Landaufteilung, die Landkonsolidierung und die Mindestfläche für die Landaufteilung für jede Art von Land in der Provinz regelt. Dieser Beschluss tritt am 16. September in Kraft.
Der Entscheidung zufolge muss die Fläche von Wohngrundstücken in Bezirken, Städten und dem Distrikt Con Dao 60 Quadratmeter oder mehr betragen; für Wohngrundstücke in den übrigen Gemeinden muss die Fläche 80 Quadratmeter oder mehr betragen.
Der Zustand des Grundstücks nach der Aufteilung muss sein, dass die Kante an einer staatlich verwalteten Verkehrsstraße oder einem mit einer staatlich verwalteten Verkehrsstraße verbundenen Weg nicht weniger als 5 m beträgt und die Tiefe des Grundstücks nicht weniger als 5 m beträgt.
Ein Grundstück in Ba Ria - Vung Tau (Foto: Dai Viet).
Bei gewerblichen Dienstleistungsflächen und nichtlandwirtschaftlichen Produktionsflächen muss die Grundstücksfläche mindestens 100 m² betragen und die Seite muss an eine staatlich verwaltete Verkehrsstraße oder einen mit einer staatlich verwalteten Verkehrsstraße verbundenen Weg von mindestens 5 m angrenzen. Die Tiefe des Grundstücks darf nicht weniger als 5 m betragen.
Für Reisanbauflächen in landwirtschaftlichen Flächenplanungsgebieten beträgt die Mindestfläche der Grundstücke nach der Unterteilung in Bezirke und Städte von Distrikten, Kleinstädten, Großstädten und dem Distrikt Con Dao 500 m²; in den übrigen Gemeinden beträgt sie 1.000 m².
Für landwirtschaftliche Flächen im landwirtschaftlichen Planungsbereich, mit Ausnahme der oben genannten Reisflächen, der Wohnbauplanung, gewerblicher Dienstleistungsflächen oder nichtlandwirtschaftlicher Produktionsflächen, muss die Grundstücksfläche nach der Abtrennung in den Bezirken und Städten der Distrikte, Städte und im Distrikt Con Dao eine Mindestfläche von 500 m² gewährleisten. In den übrigen Gemeinden muss eine Mindestfläche von 1.000 m² gewährleistet sein.
Darüber hinaus muss das Grundstück nach der Aufteilung mindestens eine Seite haben, die an eine staatlich verwaltete Straße oder einen mit einer staatlich verwalteten Straße verbundenen Weg angrenzt, wobei die Größe der angrenzenden Seite mindestens 5 m betragen muss.
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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/quy-dinh-moi-nhat-ve-phan-lo-tach-thua-dat-tai-ba-ria-vung-tau-20240921025053877.htm
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