Ab dem 1. Juni 2024 werden die Fahrerausbildungen für die Klassen B1, B2 und C nach neuen Vorschriften durchgeführt.
Der Verkehrsminister hat gerade das Rundschreiben Nr. 05/2024/TT-BGTVT herausgegeben, mit dem eine Reihe von Artikeln von Rundschreiben im Zusammenhang mit dem Bereich Straßenverkehr, unterstützenden Straßenverkehrsdiensten, Fahrzeugen und Fahrern geändert und ergänzt werden.
Darin ändert und ergänzt das Verkehrsministerium Artikel 13 des Rundschreibens Nr. 12/2017/TT-BGTVT (geändert und ergänzt in Klausel 7, Artikel 1 des Rundschreibens Nr. 04/2022/TT-BGTVT) wie folgt:
Fahrausbildung für die Klassen B1, B2, C
In Bezug auf die Prüfung und Ausstellung von beruflichen Grundbildungszeugnissen und Ausbildungszertifikaten heißt es im Rundschreiben eindeutig:
Prüfung zum Abschluss des Theoriefachs anhand des Theorieprüfungsfragenkatalogs (Inhalt des Fragenkatalogs umfasst die Themen: Straßenverkehrsrecht; Aufbau und übliche Reparatur; Transportbetrieb; Ethik, Verkehrskultur, Vermeidung schädlicher Auswirkungen von Alkohol und Brandschutz, Rettung und Erste Hilfe bei der Teilnahme am Straßenverkehr) und simulierten Verkehrssituationen.
Prüfung am Ende der praktischen Fahrausbildung mit sequentiellen Prüfungen, Rückwärtsfahren und Straßenfahrt.
Erwägen Sie die Ausstellung von Berufsabschlusszeugnissen oder Ausbildungszertifikaten an Lernende, die die oben genannten Anforderungen erfüllen.

In einem Fahrübungswagen der Klassen B1, B2 sind maximal 5 Schüler untergebracht.
Die Fahrausbildungseinrichtung muss sich an den Inhalten orientieren, einschließlich: Programmumfang und Trainingszeiteinteilung wie oben beschrieben, Wiederholungszeit, Abschlussprüfung und Urlaub; um die Gesamttrainingszeit im Fahrausbildungsprogramm so zu gestalten, dass die Ziele erreicht werden: Klasse B1 ist ein reguläres Trainingsprogramm und für Klasse B2 ist Klasse C ein Grundniveau.
Angegebene Schülerzahl im Fahrpraxiswagen: Klasse B1, Klasse B2 nicht mehr als 5 Schüler und Klasse C nicht mehr als 8 Schüler.
Das Rundschreiben 05/2024/TT-BGTVT tritt am 1. Juni 2024 in Kraft.
Laut der Zeitung Hanoi Moi
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