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Neue Regelungen zur Investorenauswahl bei PPP-Projekten in Sonderfällen

(Chinhphu.vn) – Die Regierung hat am 11. September 2025 das Dekret Nr. 243/2025/ND-CP erlassen, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes über Investitionen im Rahmen der Methode der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) detailliert beschrieben werden. Darin wird insbesondere festgelegt, welche Projekte in besonderen Fällen der Auswahl durch einen Investor unterliegen.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ12/09/2025

Quy định mới về lựa chọn nhà đầu tư Dự án PPP trong trường hợp đặc biệt- Ảnh 1.

Neue Regelungen zur Investorenauswahl bei PPP-Projekten in Sonderfällen

Projekte, die in besonderen Fällen die Form der Investorenauswahl anwenden

Das Dekret Nr. 243/2025/ND-CP klärt Fälle, in denen für Projekte besondere Anforderungen an Investitionsverfahren, Verfahren zur Investorenauswahl oder andere besondere Bedingungen gelten, die bei Anwendung der in den Artikeln 37, 38 und 39 des PPP-Gesetzes vorgeschriebenen Formen der Investorenauswahl nicht den Anforderungen für die Projektumsetzung entsprechen. Dazu gehören: Offshore-Windkraftprojekte, Projekte zum Bau von Kernkraftwerken sowie Projekte in Branchen und Bereichen, die der Gewährleistung der sozialen Ordnung und Sicherheit dienen.

Insbesondere schreibt das Dekret Nr. 243/2025/ND-CP vor, dass bei Projekten in besonderen Fällen die Form der Investorenauswahl gemäß Klausel 1, Artikel 40 des PPP-Gesetzes angewendet wird, darunter:

1- Ein Projekt, das die Wahrung nationaler Interessen und die Erfüllung nationaler politischer Aufgaben gemäß Punkt a, Klausel 1, Artikel 40 des PPP-Gesetzes erfordert, ist ein Projekt, das unter der Leitung von Resolutionen, Schlussfolgerungen und Richtliniendokumenten des Zentralkomitees der Partei, des Politbüros, des Sekretariats und der wichtigsten Führungspersönlichkeiten der Partei und des Staates umgesetzt wird.

2- Das in Punkt b, Absatz 1, Artikel 40 des PPP-Gesetzes beschriebene Projekt ist ein Projekt in einem strategischen Bereich, ein zentrales und wichtiges nationales Entwicklungsinvestitionsprojekt im Bereich Wissenschaft , Technologie und Innovation, das eine Anordnung und Aufgabenzuweisung erfordert.

3- Zu den Projekten mit besonderen Anforderungen an Investitionsverfahren, Investorenauswahl oder besonderen Bedingungen gemäß Punkt c, Klausel 1, Artikel 40 des PPP-Gesetzes gehören:

a) Projekte mit dringendem Bedarf müssen unverzüglich umgesetzt werden, um den Abschluss der Arbeiten gemäß den Anweisungen in Regierungsbeschlüssen , Entscheidungen, Richtlinien, Dokumenten mit Stellungnahmen der Regierungsführung, Beschlüssen des Parteivorstands der Provinzen und zentral verwalteten Städte, Dokumenten mit Stellungnahmen und Schlussfolgerungen des Ständigen Ausschusses der Provinzen und zentral verwalteten Städte sowie Beschlüssen des Volksrats der Provinzen sicherzustellen.

b- Das Projekt erfordert eine sofortige Umsetzung, um die Verbindung und Synchronisierung der technischen Infrastruktur zwischen den Projekten im Rahmen des Projekts gemäß den Anweisungen der Resolution der Nationalversammlung, der Resolution, Entscheidung, Richtlinie der Regierung und des Dokuments, das die Meinungen der Regierungsführer mitteilt, sicherzustellen, um die Anforderungen für eine effektive Verwaltung, Nutzung und Durchführung der Projekte auf synchrone und kontinuierliche Weise zu erfüllen;

c- Projekt zum Bau von Kernkraftwerken gemäß den Bestimmungen des Atomenergiegesetzes;

d- Projekte in Sektoren und Bereichen, die dem Ziel dienen, die soziale Ordnung und Sicherheit gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über öffentliche Investitionen zu gewährleisten;

d- Offshore-Windkraftprojekte im Sinne des Elektrizitätsgesetzes erfüllen bei Anwendung der in den Artikeln 37, 38 und 39 des PPP-Gesetzes vorgeschriebenen Formen der Investorenauswahl nicht die Voraussetzungen für die Projektumsetzung;

e- Das Projekt weist weitere besondere Bedingungen auf, die bei Anwendung der in den Artikeln 37, 38 und 39 des PPP-Gesetzes vorgeschriebenen Formen der Investorenauswahl die Anforderungen für die Projektdurchführung nicht erfüllen.

Prozess und Verfahren zur Auswahl von Investoren in Sonderfällen

Gleichzeitig legt das Dekret Nr. 243/2025/ND-CP auch den Prozess und die Verfahren zur Auswahl von Investoren in Sonderfällen entsprechend der jeweiligen Projektgruppe wie folgt fest:

1. Bei Projekten, die investitionspolitische Entscheidungen erfordern:

a- Während der Erstellung des Berichts zur vorläufigen Machbarkeitsstudie und des Berichts zum Investitionsvorschlag schlägt die Projektvorbereitungseinheit oder der Projektinvestor vor, in Sonderfällen das in Artikel 57 des Dekrets 243/2025/ND-CP vorgeschriebene Formular zur Investorenauswahl anzuwenden und schlägt einen Investor zur Umsetzung des Projekts vor (sofern vorhanden).

b) Unterliegt die Entscheidung über die Investitionspolitik des Projekts der Nationalversammlung, dem Premierminister oder dem Volksrat der Provinz, so beauftragt die zuständige Behörde nach der Entscheidung über die Investitionspolitik eine ihr unterstellte Agentur, Organisation oder Einheit (professionelle Agentur) mit der Überprüfung und Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Projektumsetzungsbedingungen des Investors gemäß der genehmigten Investitionspolitik des Projekts. Der Inhalt der Bewertung ist in Punkt d dieses Absatzes festgelegt. Auf Grundlage des Bewertungsberichts der professionellen Agentur entscheidet die zuständige Behörde in Sonderfällen über den ausgewählten Investor.

c) Fällt das Projekt in die Zuständigkeit des Ministers, des Leiters einer zentralen Behörde, einer anderen Behörde oder des Volkskomitees einer Provinz für die Entscheidung über die Investitionspolitik, beauftragt die zuständige Behörde die PPP-Projektbewertungseinheit damit, im Rahmen der Bewertung des Berichts über die vorläufige Machbarkeitsstudie oder des Berichts über den Investitionspolitikvorschlag die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Projektumsetzungsbedingungen des Investors gemäß Punkt d dieses Absatzes zu prüfen und zu bewerten. Der Minister, der Leiter einer zentralen Behörde, einer anderen Behörde oder das Volkskomitee einer Provinz entscheidet über die Investitionspolitik und genehmigt in Sonderfällen gleichzeitig den ausgewählten Investor.

d- Die Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Projektumsetzungsbedingungen des Investors gemäß Punkt b oder c dieses Abschnitts umfasst Folgendes: die Fähigkeit, Eigenkapital zu beschaffen, Fremdkapital gemäß Punkt a und b, Abschnitt 2, Artikel 41 dieses Dekrets zu mobilisieren; die Fähigkeit, den Bau-, Betriebs-, Geschäfts-, Verwertungs- und Managementplan des Projekts gemäß der Investitionspolitik des Projekts umzusetzen und die Anforderungen an Fortschritt, Qualität, Investitionseffizienz oder andere spezifische Bedingungen des Projekts sowie andere von der zuständigen Behörde festgelegte Anforderungen zu erfüllen;

d- Der ausgewählte Investor veranlasst die Erstellung einer Machbarkeitsstudie, eines wirtschaftlich-technischen Berichts über die Bauinvestitionen, zusammen mit einem Leistungsprofil und einem Vertragsentwurf. Die zuständige Behörde veranlasst die Bewertung der Machbarkeitsstudie und genehmigt das Projekt zusammen mit einem Vertragsentwurf.

2. Für Projekte, die keine investitionspolitischen Entscheidungen erfordern:

a- Während der Erstellung des Machbarkeitsstudienberichts und des wirtschaftlich-technischen Berichts über die Bauinvestition schlägt die Projektvorbereitungseinheit oder der Projektinvestor vor, in Sonderfällen das in Artikel 57 des Dekrets 243/2025/ND-CP vorgeschriebene Formular zur Investorenauswahl anzuwenden und schlägt dem Investor vor, das Projekt (sofern vorhanden) mit dem beigefügten Vertragsentwurf umzusetzen;

b) Die zuständige Behörde beauftragt die PPP-Projektbewertungseinheit im Rahmen der Organisation der Bewertung des Machbarkeitsstudienberichts oder des wirtschaftlich-technischen Berichts über die Bauinvestition mit der Überprüfung und Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Projektumsetzungsbedingungen des Investors gemäß Punkt d, Absatz 1 oben.

c- Die zuständige Behörde, die das Projekt genehmigt, muss in Sonderfällen auch den ausgewählten Investor und den Vertragsentwurf genehmigen.

In der Verordnung heißt es eindeutig, dass die einladende Partei auf der Grundlage der Entscheidung zur Genehmigung des Projekts und des in Absatz 1 oder Absatz 2 oben genannten Vertragsentwurfs Verhandlungen führen und den Vertrag mit dem ausgewählten Investor abschließen muss, der die folgenden Inhalte enthalten muss:

- Verhandeln Sie den Inhalt des finanziellen und kommerziellen Vorschlags des Investors, einschließlich: Preis und Gebühr für öffentliche Produkte und Dienstleistungen; staatliches Kapital für den Bau von Bauwerken und Infrastruktursystemen; Höhe der Zahlung an den Staatshaushalt oder Vertragslaufzeit, um die Anforderungen an Fortschritt, Qualität und Investitionseffizienz von PPP-Projekten sicherzustellen;

- Verhandeln Sie, um die Ausgangshöhe für die Aufteilung erhöhter oder verringerter Einnahmen mit Investoren und Projektunternehmen (sofern vorhanden) festzulegen.

- Verhandeln Sie projektbezogene Fragen, um die Grundlage für die Festlegung von Regelungen zu Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten im Vertrag zu schaffen.

- Andere notwendige Inhalte (falls vorhanden).

Das Dekret sieht vor, dass die Organisation auf Grundlage der Verhandlungsergebnisse und des Vertragsabschlusses gemäß Artikel 53 dieses Dekrets einen PPP-Projektvertrag mit dem Investor und dem Projektunternehmen (sofern vorhanden) unterzeichnet. Sollten die Verhandlungen und der Vertragsabschluss mit dem Investor erfolglos bleiben, muss der Auslober dies der zuständigen Behörde melden, die das Angebot gemäß Artikel 34 Punkt a, Absatz 1 des PPP-Gesetzes prüfen und über die Annullierung des Angebots entscheiden kann.

Für die in Artikel 57 Absatz 1 und Artikel 57 Absatz 3 Punkt a, Punkt b des Dekrets 243/2025/ND-CP genannten Projekte wird dem Investor im Projektgenehmigungsbescheid die zuständige Behörde zugewiesen, die gleichzeitig mit dem Verhandlungs-, Abschluss- und Unterzeichnungsprozess des Vertrags die Durchführung der Investition in den Bau des PPP-Projekts organisiert.

Bei Projekten, für die eine Investitionspolitik beschlossen oder die von den zuständigen Behörden genehmigt wurden, für die jedoch besondere Bedingungen gemäß Artikel 57 des Dekrets 243/2025/ND-CP gelten, entscheidet die zuständige Behörde über die Anwendung der Investorenauswahl in Sonderfällen und genehmigt die ausgewählten Investoren gemäß den in Punkt b, Klausel 1 oben festgelegten Verfahren.

In der Verordnung heißt es eindeutig, dass in Fällen, in denen die Anwendung der oben genannten Prozesse und Verfahren die Anforderungen für die Projektumsetzung nicht erfüllt, die Projektvorbereitungseinheit während des Projektvorbereitungsprozesses einen Plan zur Auswahl von Investoren in Sonderfällen erstellen und diesen gleichzeitig mit der Entscheidung über die Investitionspolitik oder der Entscheidung über die Projektgenehmigung der zuständigen Behörde oder der zuständigen Stelle zur Genehmigung vorlegen muss, um die Auswahl von Investoren mit ausreichender Kapazität zur Umsetzung des PPP-Projekts sicherzustellen und so die Anforderungen an Fortschritt, Qualität und Investitionseffizienz des Projekts zu erfüllen.

Dekret 243/2025/ND-CP tritt mit dem Datum der Unterzeichnung (11. September 2025) in Kraft.

Phuong Nhi





Quelle: https://baochinhphu.vn/quy-dinh-moi-ve-lua-chon-nha-dau-tu-du-an-ppp-trong-truong-hop-dac-biet-102250912105239368.htm


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