Eine Spareinlage ist der Geldbetrag, den der Einleger bei einem Kreditinstitut unter der Voraussetzung der vollständigen Rückzahlung von Kapital und Zinsen gemäß der Vereinbarung mit dem Kreditinstitut einzahlt.
Zu den Einlegern zählen:
- Vietnamesische Staatsbürger ab 18 Jahren sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen voll geschäftsfähig.
- Vietnamesische Staatsbürger im Alter von 15 bis unter 18 Jahren, deren Geschäftsfähigkeit nicht eingeschränkt ist oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht verloren gegangen ist.
- Vietnamesische Staatsbürger mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit oder Personen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ihre Geschäftsfähigkeit verloren haben oder jünger als 15 Jahre sind, müssen ihre Spareinlagengeschäfte über einen gesetzlichen Vertreter abwickeln; vietnamesische Staatsbürger mit Wahrnehmungs- und Verhaltensschwierigkeiten müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ihre Spareinlagengeschäfte über einen Vormund abwickeln.
Die Regelungen zu Spareinlagen und Sparzinsen sind im Rundschreiben 48/2018/TT-NHNN konkret geregelt und enthalten insbesondere folgende Inhalte:
Form der Spareinlage
Spareinlagen werden klassifiziert nach:
- Zu den Einlagenlaufzeiten zählen Spareinlagen ohne Laufzeit und Spareinlagen mit Laufzeit. Die konkrete Laufzeit der Einlage wird vom Kreditinstitut festgelegt;
- Weitere vom Kreditinstitut festgelegte Kriterien.
Kreditinstitute müssen die einzelnen Spareinlagenformen gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen festlegen, um die Sicherheit der Vermögenswerte der Einleger und die Betriebssicherheit der Kreditinstitute zu gewährleisten. Die Vorschriften über die Spareinlagenformen müssen mindestens folgende Punkte enthalten: Art der Zinszahlung, Art der Zinsberechnung, Verlängerung der Einlagenlaufzeit, vorzeitige Auszahlung der Spareinlage und Fälle, in denen der Einleger die vorzeitige Auszahlung der Spareinlage im Voraus melden muss.
Regelungen zu Sparkarten bzw. Sparbüchern
Eine Sparkarte oder ein Sparbuch (nachfolgend „Sparkarte“ genannt) ist eine Bescheinigung, die das Eigentum des Einlegers an Spareinlagen bei einem Kreditinstitut bestätigt und für den Empfang von Spareinlagen an legalen Transaktionsorten innerhalb des Betriebsnetzes des Kreditinstituts gilt.
Die Sparkarte muss mindestens folgende Inhalte haben:
(i) Name des Kreditinstituts, Stempel; vollständiger Name und Unterschrift des Transaktionsbeauftragten und des gesetzlichen Vertreters des Kreditinstituts;
(ii) Vollständiger Name, Nummer und Ausstellungsdatum des Informationsüberprüfungsdokuments des Einlegers oder aller Einleger (bei gemeinsamen Spareinlagen) und Informationen zum gesetzlichen Vertreter des Einlegers, falls die Spareinlagen über einen gesetzlichen Vertreter eingezahlt werden;
(iii) Sparkartennummer; Betrag; Währung; Einzahlungsdatum; Fälligkeitsdatum (bei Festgeldeinlagen); Laufzeit; Zinssatz; Zinszahlungsmethode;
(iv) Maßnahmen zur Einsichtnahme der Spareinlagen durch die Einleger;
(v) Bearbeitung von Fällen zerknitterter, zerrissener oder verlorener Sparkarten;
Zusätzlich zu den oben genannten Inhalten kann die Sparkarte gemäß den Bestimmungen des Kreditinstituts weitere Inhalte enthalten.
Regelungen zu Sparzinsen
- Die Zinssätze für Spareinlagen werden von den Kreditinstituten gemäß den Zinssatzbestimmungen der Staatsbank von Vietnam für den jeweiligen Zeitraum festgelegt.
- Die Methode zur Berechnung der Zinsen auf Spareinlagen erfolgt gemäß den Vorschriften der Staatsbank von Vietnam.
- Die Art der Verzinsung von Spareinlagen richtet sich nach der Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Einleger.
Währung zum Empfangen und Bezahlen von Spareinlagen
- Die Währung für den Erhalt von Spareinlagen ist der vietnamesische Dong oder eine Fremdwährung. Die Art der Fremdwährung für den Erhalt von Spareinlagen wird vom Kreditinstitut festgelegt.
- Die Auszahlung der Spareinlagen erfolgt in der Währung, in der der Einleger eingezahlt hat. Auszahlungen in Fremdwährungen erfolgen nach den Anweisungen des Kreditinstituts.
- Bei Spareinlagen in vietnamesischen Dong von vietnamesischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Vietnam können der Einleger und das Kreditinstitut die Zahlung von Kapital und Zinsen auf das eigene vietnamesische Dong-Zahlungskonto des Einlegers vereinbaren.
- Bei Spareinlagen in vietnamesischen Dong von gebietsfremden vietnamesischen Staatsbürgern, die vom Zahlungskonto des Einlegers eingezahlt werden, vereinbaren der Einleger und das Kreditinstitut, den Kapitalbetrag in Höhe des eingezahlten Betrags und die entsprechenden Zinsen auf das Zahlungskonto des Einlegers in vietnamesischen Dong einzuzahlen.
- Bei Fremdwährungsspareinlagen von vietnamesischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Vietnam, die vom Zahlungskonto des Einlegers eingezahlt werden, vereinbaren der Einleger und das Kreditinstitut, den Kapitalbetrag in Höhe des eingezahlten Betrags und die entsprechenden Zinsen auf das Fremdwährungszahlungskonto des Einlegers einzuzahlen.
Vorzeitige Auszahlung von Spareinlagen
- Die vorzeitige Auszahlung von Spareinlagen erfolgt gemäß der Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und dem Einleger bei der Einzahlung.
- Der Zinssatz für vor Fälligkeit abgehobene Spareinlagen entspricht den Vorschriften der Staatsbank von Vietnam zu den Zinssätzen für Fälle vorzeitiger Abhebung zum Zeitpunkt der vorzeitigen Abhebung von Spareinlagen.
Regelungen zur Laufzeitverlängerung von Spareinlagen
Wenn der Einleger am Fälligkeitstag der Spareinlage das Geld nicht abhebt und keine andere Anfrage oder Vereinbarung vorliegt, gewährt das Kreditinstitut eine neue Laufzeit gemäß den Bestimmungen des Kreditinstituts für diese Art von Spareinlagen.
Verfahren zur Auszahlung von Spareinlagen am Transaktionsort eines Kreditinstituts
- Kreditinstitute empfehlen den Einlegern, die folgenden Verfahren durchzuführen:
+ Geschenk-Sparkarte;
+ Vorlage von Dokumenten, die die Angaben des Einlegers und aller Einleger (bei gemeinsamen Spareinlagen) bestätigen. Bei der Auszahlung von Spareinlagen durch einen gesetzlichen Vertreter muss der gesetzliche Vertreter Dokumente vorlegen, die die Vertretungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters belegen, Dokumente, die die Angaben des gesetzlichen Vertreters bestätigen, und Dokumente, die die Angaben des Einlegers bestätigen;
+ Reichen Sie einen Sparauszahlungsschein mit einer Unterschrift ein, die dem beim Kreditinstitut hinterlegten Unterschriftsmuster entspricht. Für Einleger, die nicht schreiben, lesen oder sehen können: Der Einleger hat den Anweisungen des Kreditinstituts Folge zu leisten.
- Das Kreditinstitut überprüft die Angaben zum Einleger, die Angaben des gesetzlichen Vertreters des Einlegers im Falle der Auszahlung von Spareinlagen durch den gesetzlichen Vertreter, die Angaben auf der Sparkarte und die Unterschrift auf dem Auszahlungsformular, um die Übereinstimmung mit den beim Kreditinstitut gespeicherten Angaben sicherzustellen.
- Nachdem das Kreditinstitut und der Einleger die oben genannten Verfahren abgeschlossen haben, zahlt das Kreditinstitut dem Einleger den vollen Kapitalbetrag und die Zinsen der Spareinlage aus.
- Kreditinstitute müssen die Zahlungsverfahren für die folgenden Zahlungsfälle gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen leiten und so die korrekte Auszahlung von Spareinlagen, die Sicherheit der Vermögenswerte der Einleger und die Betriebssicherheit der Kreditinstitute gewährleisten:
+ Auszahlung von Spareinlagen nach Erbfolge;
+ Zahlen Sie Spareinlagen gemäß der Genehmigung des Einlegers.
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