Um die Einschränkungen und Mängel bei der Prävention und Bekämpfung der IUU-Fischerei (nicht gemeldete und unregulierte Fischerei) im Bezirk weiterhin zu überwinden, den Fischereifahrzeugen und Fischern des Bezirks den illegalen Fischfang in ausländischen Gewässern entschieden zu untersagen und gemeinsam mit dem ganzen Land die „Gelbe Karte“ der Europäischen Kommission (EK) aufzuheben, hat der Ständige Ausschuss des Parteikomitees des Bezirks Tuy Phong die offizielle Mitteilung Nr. 1828 herausgegeben, in der er das Volkskomitee des Bezirks sowie die Abteilungen und Zweigstellen des Bezirks auffordert, eine Reihe von Inhalten umzusetzen.
Dementsprechend werden die Bezirksvolkskomitees, die Vaterländische Front und die gesellschaftspolitischen Organisationen der Bezirke, die Funktionskräfte (Grenzschutz, Polizei, Fischereiaufsicht) sowie die Parteikomitees der Küstengemeinden und -städte aufgefordert, die Anweisungen des Ständigen Ausschusses des Provinzparteikomitees, des Provinzvolkskomitees und des Ständigen Ausschusses des Bezirksparteikomitees weiterhin gründlich zu verstehen und gewissenhaft umzusetzen. Die Verantwortung der Leiter der Parteikomitees, Behörden, Funktionskräfte und relevanten Agenturen muss gestärkt werden, damit sie sich auf die Leitung und Anleitung der Umsetzung dringender und wichtiger Aufgaben und Lösungen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei konzentrieren. Sie müssen eng zusammenarbeiten und dürfen bei der Leitung und Organisation der Umsetzung sowie der Verantwortung für die Ergebnisse der lokalen Maßnahmen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei nicht nachlässig oder subjektiv sein.
Darüber hinaus muss das Bezirksvolkskomitee einen Plan zur Überwindung der Mängel und Einschränkungen entwickeln. Darin werden die Aufgaben und Maßnahmen benannt, auf die sich das Jahr 2024 konzentrieren muss. Gleichzeitig müssen die Überwachung, Lenkung, Inspektion und die Umsetzung verstärkt werden. Außerdem muss die Informations- und Propagandaarbeit zur Bekämpfung der IUU-Fischerei im ganzen Land und insbesondere in der Provinz und im Bezirk fortgesetzt werden. Außerdem müssen die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei in der Fischereigemeinschaft sowie in verwandten Organisationen und Einzelpersonen bekannt gemacht und verbreitet werden.
Darüber hinaus haben das Vaterländische Frontkomitee und die gesellschaftspolitischen Organisationen des Bezirks, insbesondere der Bauernverband und die Frauenunion des Bezirks, ihre Propagandaarbeit gegenüber ihren Mitgliedern, Schiffseignern, Kapitänen und Fischern verstärkt, damit diese die gesetzlichen Bestimmungen bei der Ausbeutung und dem Schutz der Wasserressourcen strikt einhalten. Gleichzeitig koordinieren und überwachen sie aktiv die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der IUU-Fischerei durch die lokalen Behörden und Funktionskräfte.
Die Parteikomitees, insbesondere die Parteisekretäre der Küstengemeinden und -städte, sollten ihre Führung, Leitung und Organisation bei der Umsetzung der Aufgabe zur Bekämpfung der IUU-Fischerei in dem Gebiet verstärken. Sie sollten Maßnahmen vorschlagen, um Fischer aus ihren Gebieten, die in die südwestlichen Provinzen einreisen, um dort Meeresfrüchte zu fischen, aktiv zu kontrollieren und regelmäßig zu überwachen. Sie sollten die Überprüfung aller Fischereifahrzeuge im Verwaltungsgebiet anordnen, um die aktuelle Situation genau zu erfassen (Anzahl der Fischereifahrzeuge, deren Registrierung, Inspektion und Lizenz abgelaufen ist oder nicht; Fischereifahrzeuge, die übertragen, verkauft oder abgemeldet wurden; Fischereifahrzeuge, die außerhalb der Provinz operieren; Fischereifahrzeuge ohne Fahrtenüberwachungsgeräte; Fischereifahrzeuge, die Gefahr laufen, in ausländische Gewässer einzudringen; Fischereifahrzeuge, die regelmäßig in anderen Provinzen operieren und nicht in das Gebiet zurückkehren), um sie genau überwachen und verwalten zu können. Sie sollten entschieden verhindern, dass Fischereifahrzeuge und Fischer aus ihren Gebieten in ausländische Gewässer eindringen und von ausländischen Staaten festgenommen werden.
Bekanntlich hat der gesamte Distrikt bislang eine Verpflichtungserklärung der Reeder und Kapitäne von Hochseefischereifahrzeugen unterzeichnet, keine ausländischen Gewässer zu verletzen. Auf 252 der 252 aktiven Fischereifahrzeuge wurde die Installation von VMS-Geräten gemäß den Vorschriften abgeschlossen. Es wurden eine allgemeine Überprüfung, Statistiken, Screenings und Klassifizierungen der bestehenden „3 Nr.“- und „3 Nummer“-Fischereifahrzeuge, die zuvor vom Distrikt verwaltet wurden, durchgeführt. Darüber hinaus wurden Fischer bei der Registrierung, Ausstellung von Fanglizenzen und Inspektion von Fischereifahrzeugen gemäß den Vorschriften unterstützt und angeleitet. Die Überwachung, Inspektion und Kontrolle von Fischereifahrzeugen auf See und in Häfen sowie der Umgang mit Fischereifahrzeugen, die gegen IUU-Bestimmungen verstoßen, wurden verstärkt. Im vergangenen Jahr hat kein Fischereifahrzeug des Distrikts ausländische Gewässer verletzt.
Herr VAN
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