Können Sie mir sagen, welche Gebühren ich bei der Übertragung des Eigentums an einem alten Motorrad zahlen muss? Wie läuft die Übertragung des Eigentums an einem Motorrad ab? - Leser Nhat Tan
1. Welche Gebühren fallen für die Eigentumsübertragung eines alten Motorrads an?
1.1. Anmeldegebühr
Gemäß Artikel 6 des Dekrets 10/2022/ND-CP ist die Grundlage für die Berechnung der Registrierungsgebühren der Berechnungspreis der Registrierungsgebühr und der Erhebungssatz der Registrierungsgebühr gemäß dem Satz (%).
Anmeldegebühr = Berechnungspreis der Anmeldegebühr x Erhebungssatz der Anmeldegebühr (%) |
(1) Preis für die Berechnung der Registrierungsgebühr = Neuwert des Vermögens x % der verbleibenden Qualität
Darin:
- Der neue Vermögenswert wird gemäß den Anweisungen in Klausel 2, Artikel 7 des Dekrets 10/2022/ND-CP und Klausel 2, Artikel 3 des Rundschreibens 13/2022/TT-BTC ermittelt.
Falls das Auto oder Motorrad nicht in der Preisliste enthalten ist, wird der Preis anhand der Registrierungsgebührberechnung des entsprechenden Fahrzeugtyps in der Preisliste ermittelt. Als gleichwertiger Fahrzeugtyp gilt dabei ein Auto oder Motorrad gleicher Herkunft, gleicher Marke, gleichen Arbeitsvolumens oder Hubraums, gleicher Anzahl zulässiger Personen (einschließlich Fahrer) und mit Eigenschaften, die dem Fahrzeugtyp des bereits in der Preisliste aufgeführten Autos oder Motorrads entsprechen.
Falls die Preisliste mehrere gleichwertige Fahrzeugtypen enthält, ermittelt die Steuerbehörde den Preis für die Berechnung der Zulassungsgebühr nach dem Prinzip des höchsten Zulassungsgebührenpreises. Kann der gleichwertige Fahrzeugtyp nicht ermittelt werden, stützt sich die Steuerbehörde bei der Berechnung des Preises für die Zulassungsgebühr auf die in Absatz 2, Artikel 7 des Dekrets 10/2022/ND-CP angegebene Datenbank.
- Der verbleibende Qualitätsfaktor (%) des eingetragenen Eigentums wird wie folgt ermittelt:
Zeitaufwand | Verbleibende Qualitätskennzahl (%) des registrierten Vermögens |
Neue Vermögenswerte | 100 % |
In 1 Jahr | 90 % |
Von 1 bis 3 Jahren | 70 % |
Von 3 bis 6 Jahren | 50 % |
Von 6 bis 10 Jahren | 30 % |
Über 10 Jahre | 20 % |
Die Nutzungsdauer des Vermögenswerts wird vom Herstellungsjahr bis zum Jahr der Registrierungsgebührenerklärung berechnet. Kann das Herstellungsjahr nicht ermittelt werden, wird die Nutzungsdauer des Vermögenswerts vom Jahr der Inbetriebnahme bis zum Jahr der Registrierungsgebührenerklärung berechnet.
(Klausel 3, Artikel 3, Rundschreiben 13/2022/TT-BTC)
(2) Höhe der Registrierungsgebühr (%)
Für Motorräder, die die Zulassungsgebühr zum zweiten oder wiederholten Mal entrichten, wird ein Gebührensatz von 1 % erhoben.
Falls der Eigentümer die Registrierungsgebühr für Motorräder in Höhe von 2 % deklariert und bezahlt hat und diese dann an eine Organisation oder Einzelperson in dem in Punkt a, Klausel 1, Artikel 4 des Rundschreibens 13/2022/TT-BTC angegebenen Gebiet überweist, beträgt die Registrierungsgebühr 5 %. Falls für das Motorrad bereits eine Registrierungsgebühr von 5 % bezahlt wurde, beträgt die Registrierungsgebühr bei nachfolgenden Überweisungen 1 %.
Der bisher angemeldete und bezahlte Gebührenbereich bestimmt sich nach dem in der Fahrzeugzulassung bzw. Zulassungswiderrufsbescheinigung angegebenen „Ort des ständigen Wohnsitzes“, „Ort der Anmeldung des ständigen Wohnsitzes“ bzw. „Adresse“, dem Kennzeichen und wird nach der Landesverwaltungsgrenze zum Zeitpunkt der Anmeldung der Zulassungsgebühr bestimmt.
(Punkt b, Klausel 1, Artikel 4, Rundschreiben 13/2022/TT-BTC)
1.2. Gebühren für die Ausstellung und Änderung von Fahrzeugzulassungen und Kennzeichen
Konkret legt Klausel 1, Artikel 5 des Rundschreibens 60/2023/TT-BTC (gültig ab 22. Oktober 2023) die Gebühr für die Ausstellung und Änderung von Zulassungsbescheinigungen und Nummernschildern für Motorräder wie folgt fest:
Einheit: VND/Zeit/Auto
TT-Nummer | Inhalt der Gebührenerhebung | Bereich I | Region II | Region III |
II | Ausstellung und Umtausch von Zulassungsbescheinigungen und Kennzeichen | |||
1 | Ausstellung und Umtausch der Zulassungsbescheinigung mit Kennzeichen | |||
B | Motorrad | 100.000 | ||
2 | Ausstellung und Umtausch der Zulassungsbescheinigung ohne Kennzeichen | 50.000 | ||
3 | Kennzeichenvergabe und -änderung | |||
B | Motorrad | 50.000 |
2. Verfahren zur Eigentumsübertragung bei alten Motorrädern
(1) Widerrufsmodalitäten
- Fahrzeughalter geben die Erklärung zum Widerruf der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens auf dem öffentlichen Serviceportal ab; geben den Fahrzeugzulassungsdateicode online an; reichen das Widerrufsdossier gemäß Klausel 1, Artikel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ein und erhalten einen Termin zur Rückgabe der Fahrzeugzulassungsergebnisse gemäß den Vorschriften;
- Nach Prüfung der gültigen Fahrzeugunterlagen stellt die Zulassungsbehörde vorschriftsmäßig eine Bescheinigung über den Entzug der Zulassung und des Kennzeichens aus (mit Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer und dem Stempel der Zulassungsbehörde auf der Kopie der Motornummer und Fahrgestellnummer): 1 Kopie ist dem Fahrzeughalter zurückzugeben; 1 Kopie ist in den Fahrzeugunterlagen aufzubewahren; bei Verlust der Zulassungsbescheinigung ist eine Überprüfung vorschriftsmäßig durchzuführen.
(2) Verfahren für die Zulassung, Überführung und Übergabe von Fahrzeugen
- Organisationen und Einzelpersonen, die den Fahrzeugbesitz übertragen lassen möchten, sowie Fahrzeugeigentümer (im Falle eines Umzugs des ursprünglichen Eigentümers): Geben Sie die Fahrzeugzulassungserklärung gemäß Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ab; bringen Sie das Fahrzeug zur Inspektion, geben Sie den Online-Fahrzeugzulassungsdateicode an und reichen Sie die in Klausel 2, Artikel 14 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorgeschriebenen Dokumente ein;
- Nach Überprüfung der Fahrzeugunterlagen stellt die Fahrzeugzulassungsbehörde, sofern das Fahrzeug tatsächlich gültig ist, ein Nummernschild gemäß den Bestimmungen von Klausel 2, Artikel 12 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA aus.
c) Erhalt des Terminscheins zur Übermittlung der Ergebnisse, Zahlung der Fahrzeugzulassungsgebühr und Erhalt des Nummernschilds (sofern das Nummernschild gemäß den Bestimmungen in Punkt a, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA ausgestellt wurde); falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten muss, muss er sich bei der Postdienststelle registrieren;
- Erhalten Sie die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und das Nummernschild (im Falle der Erteilung des Nummernschilds gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA) bei der Fahrzeugzulassungsstelle oder von einer öffentlichen Postdienststelle.
Bei der Fahrzeugzulassung auf den Erstbesitzer bleibt das Identifikationsnummernschild (5-stelliges Nummernschild) erhalten; falls das alte Nummernschild 3 oder 4 Ziffern hat, wird es gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA in ein Identifikationsnummernschild geändert.
(Artikel 15 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA)
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