Die oben genannten Informationen sind im Entwurf eines Dekrets zur Änderung einer Reihe von Bestimmungen des Bildungsgesetzes enthalten, das derzeit vom Ministerium für Bildung und Ausbildung beraten wird.
Dementsprechend wird das Ministerium für Bildung und Ausbildung Regelungen für studentische Arbeiten entwickeln, in denen die Gruppe Stipendien zur Lernförderung berücksichtigt und gewährt, darunter auch Studierende in anderen Ausbildungsformen wie dualem Studium oder Fernstudium, nicht nur Vollzeitstudenten.
Es ist geplant, Stipendien sowohl an Teilzeit- als auch an Vollzeitstudierende zu vergeben. (Illustrationsfoto)
Der Grund für diesen Vorschlag des Ministeriums für Bildung und Ausbildung liegt darin, dass in Artikel 8 Punkt b, Absatz 4, des Regierungserlasses 84 aus dem Jahr 2020 festgelegt ist: „Für Berufsbildungseinrichtungen und Hochschulen werden Stipendien zur Förderung des Lernens in Höhe von mindestens 8 % der Studiengebühreneinnahmen für öffentliche Schulen gewährt.“ Die Vergabe von Stipendien an Vollzeit- und Teilzeitstudierende steht somit voll und ganz im Sinne des Beschlusses.
Das Bildungsministerium führte weiter aus, dass das geltende Hochschulgesetz nicht zwischen Teilzeit- und Vollzeitausbildung unterscheidet. Die Ausbildungsform werde lediglich im Diplomanhang festgehalten.
Neben der Änderung und Ergänzung der Stipendienfächer schlug das Ministerium für Bildung und Ausbildung vor, dass öffentliche Schulen mindestens 5 % ihrer Studiengebühren dem Stipendienfonds zur Förderung des Lernens zuweisen. Dies entspricht einer Reduzierung um 3 % gegenüber dem aktuellen Satz. Für Privatschulen beträgt der Satz weiterhin 2 %. Gleichzeitig wird die Höhe des Abzugs auch auf Grundlage der Studiengebühren aller Ausbildungssysteme berechnet, nicht nur der Vollzeitstudierenden.
In dem Entwurf schlug das Ministerium für Bildung und Ausbildung außerdem vor, den Anspruch von Lehrkräften an Weiterbildungseinrichtungen auf Sommerferien wie allgemeinbildende Lehrkräfte zu ändern und zu ergänzen. Der Grund dafür ist, dass die Richtlinien für Lehrkräfte an Weiterbildungseinrichtungen, die Bildungsprogramme zur Erlangung von Diplomen des nationalen Bildungssystems unterrichten, ähnlich wie für allgemeinbildende Lehrkräfte umgesetzt werden. Das aktuelle Dekret 84/2020/ND-CP sieht für diese Fälle jedoch noch keine Sommerferien vor.
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Quelle: https://vtcnews.vn/sinh-vien-tai-chuc-co-the-duoc-cap-hoc-bong-nhu-he-chinh-quy-ar902166.html
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