Demzufolge beträgt der Prozentsatz zur Berechnung des jährlichen Pachtpreises ohne Versteigerung für nicht landwirtschaftliche Flächen in Bezirken 1,25 %, in Gemeinden 1 %, in Gemeinden in Gebieten mit ethnischen Minderheiten und in Berggebieten sowie in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen 0,75 %; der Pachtpreis für Investitionsprojekte in Sektoren oder Branchen mit Investitionsanreizen oder in Sektoren mit besonderen Investitionsanreizen beträgt 0,5 % (unabhängig von Gemeinde- oder Bezirksgebiet). Der Prozentsatz zur Berechnung des jährlichen Pachtpreises für landwirtschaftliche Flächen beträgt 0,5 %.
Der Einheitspreis für die Pacht von Grundstücken für den Tiefbau beträgt bei Pacht mit jährlicher Pacht 30 % des Einheitspreises für oberirdische Pacht mit jährlicher Pacht für denselben Nutzungszweck. Bei Pacht mit einmaliger Pacht für die gesamte Pachtdauer beträgt der Einheitspreis für die Pacht 30 % des Einheitspreises für oberirdische Pacht mit einmaliger Pacht für denselben Nutzungszweck und dieselbe Nutzungsdauer.
Der Pachtpreis für Grundstücke mit Wasserfläche, der Pachtpreis mit jährlicher Pachtzahlung, der Pachtpreis mit einmaliger Pachtzahlung für die gesamte Pachtdauer wird mit 50 % des Pachtpreises mit jährlicher Pachtzahlung bzw. des Pachtpreises mit einmaliger Pachtzahlung für die gesamte Pachtdauer des angrenzenden Grundstückstyps, mit gleichem Nutzungszweck und gleicher Nutzungsdauer, berechnet.
Dieser Einheitspreis dient der Landessteuerbehörde als Grundlage für die Berechnung der Grundrente gemäß den Vorschriften.
Mager
Quelle: https://baodongnai.com.vn/kinh-te/dich-vu/202507/sua-doi-quy-dinh-ve-don-gia-thue-dat-tren-dia-ban-tinh-dong-nai-824299b/
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