Die Regierung hat das Dekret 06/2024/ND-CP erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 08/2021/ND-CP vom 28. Januar 2021 der Regierung zur Regelung der Verwaltung von Binnenwasserstraßenaktivitäten geändert und ergänzt werden.
Darin wird Absatz 4, Artikel 18 über das Verfahren zur Bekanntgabe des Betriebs von Binnenhäfen und Kais geändert und ergänzt.
Insbesondere muss der Eigentümer eines Hafen- oder Binnenschifffahrtsterminals vor der Inbetriebnahme direkt oder auf dem Postweg oder über das Online-Portal des öffentlichen Dienstes oder auf andere geeignete Weise eine Reihe von Dokumenten einreichen, in denen er die vorgeschriebene Meldung des Betriebs beantragt:
Für Binnenwasserhäfen, die ausländische Wasserfahrzeuge empfangen: Reichen Sie die Dokumente zur Beurteilung bei der vietnamesischen Binnenwasserstraßenverwaltung (für Binnenwasserhäfen an nationalen Binnenwasserstraßen, spezialisierte Binnenwasserstraßen mit Anschluss an nationale Binnenwasserstraßen, Binnenwasserhäfen mit Wasserflächen, Landflächen sowohl an nationalen als auch an lokalen Binnenwasserstraßen, Binnenwasserhäfen in Seehafengewässern mit Anschluss an nationale Binnenwasserstraßen), dem Verkehrsministerium (für Binnenwasserhäfen an lokalen Binnenwasserstraßen, spezialisierte Binnenwasserstraßen mit Anschluss an lokale Binnenwasserstraßen, Binnenwasserhäfen in Seehafengewässern mit Anschluss an lokale Binnenwasserstraßen in Provinzen und zentral verwalteten Städten) ein.
Innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des vollständigen Antrags prüfen die vietnamesische Binnenwasserstraßenverwaltung und das Verkehrsministerium den Antrag. Bei Eignung erstatten sie dem Verkehrsministerium Bericht. Innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des vollständigen Antrags und des Bewertungsberichts erlässt das Verkehrsministerium eine Entscheidung zur Inbetriebnahme des Binnenhafens.
Für Binnenhäfen, die keine ausländischen Wasserfahrzeuge aufnehmen: Reichen Sie den Antrag bei der vietnamesischen Binnenwasserstraßenverwaltung (für Binnenhäfen im in Punkt b, Klausel 2, Artikel 15 dieses Dekrets genannten Fall) oder beim Verkehrsministerium (für Binnenhäfen im in Punkt c, Klausel 2, Artikel 15 dieses Dekrets genannten Fall) ein. Innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des vollständigen Antrags erlässt die vietnamesische Binnenwasserstraßenverwaltung oder das Verkehrsministerium eine Entscheidung zur Bekanntgabe des Betriebs des Binnenhafens.
Für Binnenhäfen: Reichen Sie den Antrag beim Bezirksvolkskomitee ein. Innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des vollständigen Antrags erlässt das Bezirksvolkskomitee einen Beschluss zur Bekanntgabe des Betriebs des Binnenhafens. Bei Online-Anträgen müssen die Originale oder elektronischen Kopien der entsprechenden Antragsbestandteile eingereicht werden.
Bei direktem Eingang des Antrags wird, sofern dieser vollständig ist, eine Empfangsbestätigung ausgestellt und die Ergebnisse werden innerhalb der vorgeschriebenen Frist bekannt gegeben. Falls der Antrag nicht den Vorschriften entsprechend vollständig ist, wird er umgehend zurückgesandt und die Organisation oder Einzelperson wird angewiesen, den Antrag zu vervollständigen. Bei Eingang des Antrags per Post, über das Online-Behördensystem oder auf andere geeignete Weise sendet die den Antrag entgegennehmende Behörde innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang des Antrags eine schriftliche Mitteilung per Post, über das Online-Behördensystem oder auf andere geeignete Weise an die Organisation oder Einzelperson, sofern der Antrag nicht den Vorschriften entsprechend vollständig ist, mit der Angabe der Gründe und der Aufforderung, zusätzliche Informationen bereitzustellen und den Antrag zu vervollständigen.
TM
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)