Ab dem 1. Juli werden auch die Zulagen für Teilzeitbeschäftigte auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene an das neue Grundgehaltsniveau angepasst.
Erhöhung der Zulagen für Teilzeitbeschäftigte auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene ab 1. Juli. (Quelle: VGP) |
Gemäß Absatz 1, Artikel 3 der Resolution 69/2022/QH15 der Nationalversammlung vom 11. November 2022 wird das Grundgehalt ab dem 1. Juli 2023 auf 1.800.000 VND/Monat erhöht (derzeit 1.490.000 VND/Monat). Daher wird auch die Zulage für nicht berufstätige Arbeitnehmer auf Gemeinde-, Dorf- und Wohngruppenebene entsprechend dem neuen Grundgehaltsniveau angepasst. Im Einzelnen gilt Folgendes:
1. Zulagen und Förderung für Teilzeitbeschäftigte auf Gemeindeebene
Gemäß Klausel 5, Artikel 2 des Dekrets 34/2019/ND-CP haben Teilzeitbeschäftigte auf Gemeindeebene Anspruch auf Zulagen sowie Sozial- und Krankenversicherung . Der Staatshaushalt stellt Zulagen, einschließlich Sozial- und Krankenversicherungsunterstützung, bereit, die Teilzeitbeschäftigten auf Gemeindeebene gemäß der Entscheidung zur Klassifizierung der Verwaltungseinheiten von Gemeinden, Bezirken und Städten monatlich wie folgt ausgezahlt werden:
- Typ 1 erhält einen Zulagenfonds in Höhe des 16,0-fachen des Grundgehalts (derzeit 23.840.000 VND, ab dem 1. Juli 2023 28.800.000 VND).
- Typ 2 erhält einen Zulagenfonds in Höhe des 13,7-fachen des Grundgehalts (derzeit 20.413.000 VND, ab dem 1. Juli 2023 24.660.000 VND).
- Typ 3 erhält einen Zulagenfonds in Höhe des 11,4-fachen des Grundgehalts (derzeit 16.986.000 VND, ab dem 1. Juli 2023 20.520.000 VND).
Auf der Grundlage des oben genannten Zulagenfonds und auf der Grundlage der Merkmale jeder Gemeindeebene, der Verwaltungsanforderungen, der regelmäßigen Ausgabenquote der Gemeindeebene und der Finanzierungsquellen für die Reform der lokalen Gehaltspolitik legt das Volkskomitee der Provinz dem Volksrat derselben Ebene spezifische Vorschriften zu folgenden Inhalten vor:
- Die Berufsbezeichnungen regeln und die Zahl der nicht berufstätigen Arbeitnehmer auf Gemeindeebene so festlegen, dass sie den Bestimmungen in Artikel 13 des Dekrets 92/2009/ND-CP (geändert und ergänzt durch Dekret 29/2013/ND-CP, Dekret 34/2019/ND-CP) entspricht oder darunter liegt.
- Spezifische Regelungen zu den Zulagenhöhen je Position und zu den Zulagenhöhen bei gleichzeitiger Ausübung von Nebenpositionen für nicht berufstätige Arbeitnehmer auf Gemeindeebene.
- Legen Sie die Höhe des Betriebsbudgets für gesellschaftspolitische Organisationen auf Gemeindeebene entsprechend der tatsächlichen Situation vor Ort fest.
2. Zuschuss für Teilzeitbeschäftigte in Dörfern und Wohngruppen
Gemäß Klausel 6, Artikel 2 des Dekrets 34/2019/ND-CP haben nicht mehr als drei nicht berufstätige Arbeiter in Dörfern und Wohngruppen Anspruch auf monatliche Zulagen aus dem Staatshaushalt und zwar nur für die folgenden Positionen: Parteizellensekretär; Dorfvorsteher oder Leiter einer Wohngruppe; Leiter des Frontarbeitskomitees. Personen, die in Dörfern und Wohngruppen arbeiten, die nicht die drei oben genannten Positionen innehaben, erhalten keine monatlichen Zulagen, haben aber Anspruch auf eine Vergütung, wenn sie direkt an der Arbeit in Dörfern und Wohngruppen teilnehmen, die aus Gewerkschaftsbeiträgen, vertraglich vereinbarten Mitgliedsbeiträgen für Gewerkschaften und (gegebenenfalls) aus anderen Geldquellen gezahlt wird.
Der Staatshaushalt sieht einen Zuschussfonds in Höhe des 3-Fachen des Grundgehalts (derzeit 4.470.000 VND, ab 1. Juli 2023 5.400.000 VND) vor, aus dem die monatlichen Gehälter nicht-professioneller Arbeiter in jedem Dorf und jeder Wohngruppe bezahlt werden. Dies gilt insbesondere für Dörfer mit 350 oder mehr Haushalten, Dörfer in Schlüsselgemeinden, deren Sicherheits- und Ordnungslage je nach Entscheidung der zuständigen Behörden kompliziert ist, sowie Dörfer in Grenz- oder Inselgemeinden. Der Zuschussfonds entspricht dem 5-Fachen des Grundgehalts (derzeit 7.450.000 VND, ab 1. Juli 2023 9.000.000 VND).
Auf der Grundlage des in diesem Absatz festgelegten Zulagenfonds und auf der Grundlage der Merkmale jeder Gemeindeebene, der Verwaltungsanforderungen, der regelmäßigen Ausgabenquote der Gemeindeebene und der lokalen Haushaltseinnahmen legt das Volkskomitee der Provinz dem Volksrat derselben Ebene die Zulagenhöhe für jede Position, die Zulagenhöhe für die gleichzeitige Besetzung von Positionen für nicht professionelle Arbeiter und die Zulagenhöhe für Personen fest, die direkt an der Arbeit von Dörfern und Wohngruppen beteiligt sind.
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