Ab dem 1. Juli wird das Grundgehalt entsprechend erhöht, sodass auch die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge für Haushalte entsprechend den Bestimmungen in Absatz 2, Artikel 3 des Dekrets 24/2023/ND-CP erhöht wird.
Artikel 3. Grundsätze der Krankenversicherung - Konsolidiertes Dokument 28/VBHN-VPQH Gesetz über die Krankenversicherung
1. Sorgen Sie für eine Risikoteilung unter den Krankenversicherungsteilnehmern.
2. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung wird als Prozentsatz des Gehalts festgelegt, das als Grundlage für die im Sozialversicherungsgesetz vorgeschriebenen Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung dient (nachfolgend „Monatsgehalt“), der Rente, der Zulage oder des Grundgehalts.
3. Die Leistungen der Krankenversicherung richten sich nach dem Schweregrad der Erkrankung, dem Personenkreis des Leistungsumfangs und der Dauer der Teilnahme an der Krankenversicherung.
4. Die von der Krankenversicherung übernommenen Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen werden von der Krankenkasse und dem Krankenversicherungsteilnehmer gemeinsam getragen.
5. Die Krankenkasse wird zentral, einheitlich, öffentlich und transparent verwaltet, wobei ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben gewährleistet ist, und steht unter dem Schutz des Staates.
Artikel 4. Staatliche Politik zur Krankenversicherung - Konsolidiertes Dokument 28/VBHN-VPQH Gesetz zur Krankenversicherung
1. Der Staat zahlt oder unterstützt die Krankenversicherungsbeiträge für Menschen mit revolutionären Verdiensten und bestimmte soziale Gruppen.
2. Der Staat gewährt Investitionstätigkeiten des Krankenversicherungsfonds bevorzugt, um den Fonds zu erhalten und zu vergrößern. Die Erträge des Fonds und die Gewinne aus Investitionstätigkeiten des Krankenversicherungsfonds sind steuerfrei.
3. Der Staat schafft Bedingungen für Organisationen und Einzelpersonen, an der Krankenversicherung teilzunehmen oder Krankenversicherungsbeiträge für Zielgruppen zu zahlen.
4. Der Staat fördert Investitionen in die Entwicklung fortschrittlicher Technologien und technischer Mittel im Krankenversicherungsmanagement.
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