Am Nachmittag des 16. November gab der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung unter dem Vorsitz und der Leitung des Vorsitzenden der Nationalversammlung, Vuong Dinh Hue, Stellungnahmen zum Entwurf des überarbeiteten Wohnungsgesetzes ab.
Nachdem er der Annahme und Überarbeitung zugestimmt hatte, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Hoang Thanh Tung, dass der Gesetzesentwurf sechs wichtige Inhalte erhalten und überarbeitet habe, darunter Vorschriften für mehrstöckige Häuser mit vielen Privatwohnungen. Dieser Typ wird oft als „Mini-Apartments“ bezeichnet.
Konkret geht es um die Änderung von Artikel 57 zum mehrstöckigen Mehrfamilienhausbau für Privatpersonen, um bestehende Mängel und Einschränkungen der Vergangenheit zu überwinden, die strenge Verwaltung zu stärken und dennoch sicherzustellen, dass der Bedarf eines Teils der Bevölkerung an dieser Art von Wohnraum gedeckt wird.
„Der Grundgedanke besteht darin, dass wir auch Bedingungen für den Zugang der Menschen zu Wohnraum schaffen müssen, aber nicht die Verstöße gegen Mini-Apartments legalisieren dürfen“, sagte der Vorsitzende der Nationalversammlung, Vuong Dinh Hue.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Nationalversammlung, Hoang Thanh Tung, berichtete über eine Reihe wichtiger Punkte bei der Erläuterung, Annahme und Überarbeitung des Entwurfs des überarbeiteten Wohnungsgesetzes (Foto: Quochoi.vn).
Der jüngste Entwurf zur Änderung des Wohnungsbaugesetzes, den die Regierung der Nationalversammlung vorgelegt hat, sieht vor, dass Privatpersonen Häuser nur auf Wohngrundstücken bauen dürfen, die sie selbst nutzen, die ihnen vom Staat zugeteilt oder entschädigt werden oder die sie von anderen Organisationen oder Privatpersonen mieten oder leihen.
Auf dieser Grundlage legt der Gesetzesentwurf die Bedingungen für den Bau mehrstöckiger Mehrfamilienhäuser für Privatpersonen (Miniapartments) fest. Privatpersonen dürfen Häuser mit zwei oder mehr Stockwerken bauen, wobei jedes Stockwerk mit Wohnungen zum Kauf oder zur Miete ausgestattet sein muss. Sie dürfen Häuser mit zwei oder mehr Stockwerken und 20 oder mehr Mietwohnungen bauen.
Um diese Art von Wohnraum zu bauen, müssen Einzelpersonen die Voraussetzungen erfüllen, um als Investor in Wohnungsbauinvestitionsprojekte zu gelten. Bauinvestitionen werden gemäß den Bestimmungen des Baugesetzes und anderer relevanter gesetzlicher Bestimmungen für Wohnungsbauinvestitionsprojekte durchgeführt.
„Der Verkauf, Mietkauf und die Vermietung dieser Wohnung erfolgen gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes und des Gesetzes über Immobiliengeschäfte. Die Ausstellung von Zertifikaten für jede Wohnung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Grundstücksgesetzes“, heißt es im Entwurf des geänderten Wohnungsgesetzes.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Privatpersonen das Recht haben, Wohngrundstücke für den Bau von Häusern mit zwei oder mehr Stockwerken und weniger als 20 Wohnungen zu nutzen. Auf jeder Etage sind Mietwohnungen geplant und gebaut. Die Investition in den Bau dieser Häuser muss gemäß den folgenden Vorschriften erfolgen:
Erfüllen Sie die Anforderungen an die Baunormen für mehrstöckige Häuser und einzelne Mietwohnungen gemäß den Vorschriften des Bauministers.
Für mehrstöckige Häuser und einzelne Mietwohnungen sind die Brandschutzplanung und -genehmigung sowie die Brandschutzmanagementmaßnahmen nach den Bestimmungen des Brandschutzgesetzes durchzuführen.
Die Verwaltung und der Betrieb von Mehrfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern von Privatpersonen erfolgt gemäß der vom Bauminister erlassenen Verordnung über die Verwaltung und Nutzung von Mehrfamilienhäusern.
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