Frau Le Nha, wohnhaft im Weiler Binh Tay, Gemeinde Huong My (früher Ben Tre , jetzt Vinh Long), sagte: „Im Jahr 2017 arbeitete sie für ein Unternehmen und war über vier Jahre lang sozialversicherungspflichtig.“ Aus familiären Gründen konnte sie ihre Arbeit nicht mehr auswärts fortsetzen, also kündigte sie und nahm eine Stelle als Hilfskraft auf Gemeindeebene an. Seit nunmehr über acht Jahren (seit sie in dem Unternehmen mit der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge begonnen hat) ist sie weiterhin sozialversicherungspflichtig.
Frau Le Nha stimmt der Politik zur Straffung der Lohn- und Gehaltsabrechnung gemäß dem Regierungsdekret 154/2025 voll und ganz zu und unterstützt sie. Sie hat jedoch zwei Fragen, die von den Behörden beantwortet werden müssen.
Erstens: Wenn sie ihre Arbeitsstelle gemäß Artikel 9 des Dekrets 154/2025 (Richtlinie für nicht berufstätige Arbeitnehmer auf Gemeindeebene, die Umsetzung des zweistufigen Modells der Kommunalverwaltung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Organisation der Kommunalverwaltung unverzüglich zu beenden) kündigt, wird ihre Arbeitszeit dann so gezählt, dass sie sowohl die Zeit der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge im Unternehmen als auch die Zeit als nicht berufstätige Arbeitnehmerin auf Gemeindeebene umfasst?
Zweitens: Falls sie ihre Stelle nicht gekündigt hat und gemäß Amtsblatt Nr. 12 bis zum 31. Mai 2026 eine Teilzeitbeschäftigung in einem Dorf oder einer Wohngruppe erhält – unterliegt sie bei Kündigung ihrer Stelle dann den Bestimmungen des Artikels 9 oder des Artikels 10 des Dekrets (Richtlinie für Teilzeitbeschäftigte in Dörfern und Wohngruppen, die aufgrund einer sofortigen Pensionierung ab dem Datum der Vereinbarungsentscheidung der zuständigen Behörde entlassen werden)? Und wird die Arbeitszeit kumulativ aus allen drei Phasen berechnet, einschließlich der Arbeit auf Unternehmens-, Gemeinde- und Dorf- bzw. Wohngruppenebene?
Auf die Frage von Frau Nha antwortete das Innenministerium , dass gemäß Klauseln 5 und 6, Artikel 5, Dekret 154/2025 die Arbeitszeit zur Berechnung der Zulage Folgendes umfasst: die gesamte Zeit, die als nicht berufstätiger Arbeitnehmer auf Gemeindeebene gearbeitet wird (einschließlich Fälle mit oder ohne Teilnahme an der obligatorischen Sozialversicherung); Arbeitszeit in anderen Positionen, die der obligatorischen Sozialversicherung unterliegen. Im Falle einer Beendigung der Arbeit gemäß Artikel 10 wird dem Arbeitnehmer auch die Arbeitszeit im Dorf oder in der Wohngruppe angerechnet.
Bezüglich der spezifischen Regelung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses forderte das Innenministerium Frau Le Nha auf, sich zur Prüfung und Beantragung gemäß den Richtlinien des Dekrets und der offiziellen Mitteilung Nr. 12 des Lenkungsausschusses für die Anordnung von Verwaltungseinheiten auf allen Ebenen und den Aufbau eines zweistufigen Organisationsmodells der lokalen Regierung zur Anleitung einer Reihe von Inhalten für nicht berufstätige Arbeitnehmer auf Gemeindeebene bei der Umsetzung des zweistufigen Modells der lokalen Regierung an die zuständige lokale Behörde zu wenden.
Quelle: https://baonghean.vn/thoi-gian-dong-bhxh-de-can-bo-khong-chuyen-trach-huong-chinh-sach-tinh-gian-bien-che-10303419.html
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