(kontumtv.vn) – Ein Vertreter der Generaldirektion für Steuern erklärte am Abend des 10. Januar, dass die in den sozialen Netzwerken kursierende Information, wonach „die Steuerbehörden ab dem 1. Januar 2025 das Recht haben werden, auf alle persönlichen Konten zuzugreifen, um E-Commerce-Steuern einzuziehen“, falsch und nicht im Einklang mit dem Steuerrecht stehe.
Gemäß dem Steuerverwaltungsgesetz Nr. 38/2019/QH14 sind Einzelpersonen, die geschäftliche Aktivitäten durchführen, für die Selbsterklärung und Zahlung von Steuern an den Staatshaushalt verantwortlich und unterliegen den Steuergesetzen, einschließlich der Geschäftsaktivitäten im E-Commerce.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Steuerverwaltung und des Dekrets 126/2020/ND-CP hat die Steuerbehörde das Recht, von den zuständigen Behörden und Organisationen, darunter E-Commerce-Handelsplattformen, Geschäftsbanken, Versandeinheiten usw., die Bereitstellung relevanter Informationen zu verlangen, um die Inspektion und Prüfung zu ermöglichen und die Steuerpflichten der Steuerzahler festzustellen sowie Maßnahmen zur Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen der Steuerverwaltung gemäß den Bestimmungen des Steuergesetzes zu ergreifen.
Auf Grundlage von Informationen aus zahlreichen Quellen prüft und vergleicht die Steuerbehörde die Angaben der Steuerpflichtigen, um Steuerpflichtige zu identifizieren, die keine Steuern deklarieren oder zahlen oder den zu zahlenden Steuerbetrag nicht vollständig angeben. Anschließend erhebt und verhängt sie gemäß den Vorschriften Strafen. Wird festgestellt, dass der Steuerpflichtige Steuerhinterziehung begangen hat, übergibt die Steuerbehörde den Fall an die Polizei, die ihn gesetzeskonform bearbeitet.
In jüngster Zeit hat sich der Steuersektor stets auf zahlreiche Formen der Propaganda, Anleitung und Unterstützung für Steuerzahler konzentriert und diese bei der Umsetzung von Steuerrichtlinien und -vorschriften für E-Commerce-Geschäftsaktivitäten und Geschäfte auf digitalen Plattformen durch Kommunikation in den Massenmedien (Zeitungen, Radio, Fernsehen, soziale Netzwerke usw.) umgesetzt. Außerdem wurde eine Anwendung künstlicher Intelligenz – ein KI-„virtueller Assistent zur Unterstützung von Steuerzahlern“ – entwickelt, um rund um die Uhr Fragen und Probleme von Steuerzahlern zu beantworten und zu unterstützen. Außerdem wurden das Bewusstsein, die Verantwortung und der Konsens von Menschen und Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu Steuerpflichten gestärkt.
Gemäß den geltenden Steuergesetzen unterliegen Geschäftsleute mit einem Umsatz von über 100 Millionen VND/Jahr der Mehrwertsteuer (MwSt.) und der Einkommensteuer (PIT).
Die Höhe der zu zahlenden Steuer wird als Prozentsatz des Umsatzes ermittelt. Der Prozentsatz (Steuersatz) gilt für Personen, die in den Bereichen und Berufen geschäftlich tätig sind, die in der mit Rundschreiben Nr. 40/2021/TT-BTC vom 1. Juni 2021 des Finanzministeriums herausgegebenen Steuertabelle aufgeführt sind.
Demnach zahlen Privatpersonen, die Waren online verkaufen, eine Einkommensteuer von 0,5 % und eine Mehrwertsteuer von 1 %. Privatpersonen mit Einkünften aus Produktwerbung, digitalen Informationsinhaltsdiensten und anderen Diensten zahlen eine Einkommensteuer von 2 % und eine Mehrwertsteuer von 5 % …
Mit dem Ziel, Privatpersonen und Unternehmen in den Mittelpunkt der Dienstleistung zu stellen und die günstigsten Bedingungen zu schaffen, um Steuerzahler bei der elektronischen Abwicklung von Steuerverfahren zu unterstützen, betreibt der Steuersektor seit dem 19. Dezember 2024 das „Elektronische Informationsportal für Haushalte und Einzelpersonen, die Geschäfte tätigen, zur Registrierung, Erklärung und Zahlung von Steuern aus E-Commerce und Geschäften auf digitalen Plattformen“, um Haushalten und Einzelpersonen, die E-Commerce-Geschäfte betreiben, Komfort zu bieten.
Gleichzeitig wurden in Gesetz Nr. 56/2024/QH15 die Verantwortlichkeiten von E-Commerce-Handelsplattformen und Betreibern digitaler Plattformen (in- und ausländischer Organisationen) hinsichtlich des Abzugs, der Zahlung von Steuern im Namen von Unternehmen und Einzelpersonen sowie der Erklärung abgezogener Steuern im Namen von Unternehmen und Einzelpersonen festgelegt und die direkte Steuererklärung für Unternehmen und Einzelpersonen mit E-Commerce-Geschäftsaktivitäten geregelt. Diese Regelung tritt am 1. April 2025 in Kraft. „Mit dieser Regelung müssen Hunderttausende von Einzelpersonen ihre Steuern nicht mehr direkt bei der Steuerbehörde erklären, sondern es gibt nur noch eine Anlaufstelle: die E-Commerce-Handelsplattform, die Steuern abzieht, im Namen von Unternehmen und Einzelpersonen zahlt und abgezogene Steuern erklärt. Dies trägt zur Senkung der Sozialkosten bei und fördert die Entwicklung von E-Commerce-Aktivitäten“, so ein Vertreter der Generaldirektion für Steuern.
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Quelle: https://kontumtv.vn/tin-tuc/kinh-te/thong-tin-co-quan-thue-truy-cap-vao-tai-khoan-de-truy-thu-thue-la-khong-chinh-xac
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