(kontumtv.vn) – Ein Vertreter der Generaldirektion für Steuern erklärte am Abend des 10. Januar, dass die in den sozialen Netzwerken kursierende Information, wonach „die Steuerbehörden ab dem 1. Januar 2025 das Recht haben werden, auf alle persönlichen Konten zuzugreifen, um E-Commerce-Steuern einzuziehen“, falsch und nicht im Einklang mit dem Steuerrecht sei.
Gemäß dem Steuerverwaltungsgesetz Nr. 38/2019/QH14 sind Einzelpersonen, die geschäftliche Aktivitäten durchführen, für die Selbsterklärung und Zahlung von Steuern an den Staatshaushalt verantwortlich und unterliegen der Steuergesetzgebung, einschließlich der Geschäftsaktivitäten im Bereich E-Commerce.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Steuerverwaltung und des Dekrets 126/2020/ND-CP hat die Steuerbehörde das Recht, von den zuständigen Behörden und Organisationen, darunter E-Commerce-Handelsplattformen, Geschäftsbanken, Versandeinheiten usw., die Bereitstellung relevanter Informationen zu verlangen, um die Inspektion und Prüfung zu ermöglichen und die Steuerpflichten der Steuerzahler festzustellen sowie Maßnahmen zur Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen zur Steuerverwaltung gemäß den Bestimmungen des Steuergesetzes zu ergreifen.
Auf Grundlage von Informationen aus zahlreichen Quellen prüft und vergleicht die Steuerbehörde die Angaben der Steuerzahler, um Steuerzahler zu identifizieren, die ihre Steuern nicht oder nicht vollständig deklarieren. Anschließend erhebt und verhängt sie Strafen gemäß den Vorschriften. Wird festgestellt, dass Steuerzahler Steuerhinterziehung begangen haben, übergibt die Steuerbehörde den Fall an die Polizei, die ihn gesetzeskonform bearbeitet.
In jüngster Zeit hat sich der Steuersektor stets auf zahlreiche Formen der Propaganda, Anleitung und Unterstützung für Steuerzahler konzentriert und diese bei der Umsetzung von Steuerrichtlinien und -vorschriften für E-Commerce-Geschäftsaktivitäten und digitale Plattformgeschäfte umgesetzt. Dies erfolgt durch Kommunikation in den Massenmedien (Zeitungen, Radio, Fernsehen, soziale Netzwerke usw.), durch die Entwicklung von Anwendungen künstlicher Intelligenz – KI-„virtueller Assistent zur Unterstützung von Steuerzahlern“, um rund um die Uhr Fragen und Probleme von Steuerzahlern zu beantworten und zu unterstützen; durch die Sensibilisierung, Verantwortungssteigerung und Einigkeitssteigerung von Personen und Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu Steuerpflichten.
Gemäß den geltenden Steuergesetzen unterliegen Geschäftsleute mit einem Umsatz von über 100 Millionen VND/Jahr der Mehrwertsteuer (MwSt.) und der Einkommensteuer (PIT).
Die Höhe der zu zahlenden Steuer wird als Prozentsatz des Umsatzes ermittelt. Der Prozentsatz (Steuersatz) gilt für natürliche Personen, die in den in der mit Rundschreiben Nr. 40/2021/TT-BTC vom 1. Juni 2021 des Finanzministeriums veröffentlichten Steuertabelle genannten Bereichen und Berufen geschäftlich tätig sind.
Demnach zahlen Privatpersonen, die Waren online verkaufen, eine Einkommensteuer von 0,5 % und eine Mehrwertsteuer von 1 %. Privatpersonen mit Einkünften aus Produktwerbung, digitalen Informationsinhaltsdiensten und anderen Diensten zahlen eine Einkommensteuer von 2 % und eine Mehrwertsteuer von 5 % …
Mit dem Ziel, Privatpersonen und Unternehmen in den Mittelpunkt der Dienstleistung zu stellen und die günstigsten Bedingungen zu schaffen, um Steuerzahler bei der elektronischen Abwicklung von Steuerverfahren zu unterstützen, betreibt der Steuersektor seit dem 19. Dezember 2024 das „Elektronische Informationsportal für Haushalte und Einzelpersonen, die Geschäfte tätigen, zur Registrierung, Erklärung und Zahlung von Steuern aus dem E-Commerce und zur Geschäftsabwicklung auf digitalen Plattformen“, um Haushalten und Einzelpersonen, die E-Commerce-Geschäfte betreiben, Komfort zu bieten.
Gleichzeitig wurden in Gesetz Nr. 56/2024/QH15 die Verantwortlichkeiten der Leiter von E-Commerce-Handelsplattformen und digitalen Plattformen (in- und ausländischer Organisationen) hinsichtlich des Abzugs, der Zahlung von Steuern im Namen von Unternehmen und Einzelpersonen sowie der Erklärung abgezogener Steuern im Namen von Unternehmen und Einzelpersonen festgelegt und die direkte Steuererklärung für Unternehmen und Einzelpersonen mit E-Commerce-Geschäftsaktivitäten geregelt. Diese Regelung tritt am 1. April 2025 in Kraft. „Mit dieser Regelung muss es nicht mehr Hunderttausende Einzelpersonen geben, die ihre Steuern direkt bei der Steuerbehörde erklären, sondern nur noch eine Anlaufstelle, nämlich die E-Commerce-Handelsplattform, die Steuern abzieht, im Namen von Unternehmen und Einzelpersonen zahlt und abgezogene Steuern erklärt. Dies trägt zur Kostensenkung für die gesamte Gesellschaft bei und fördert die Entwicklung von E-Commerce-Aktivitäten“, sagte ein Vertreter der Generaldirektion für Steuern.
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Quelle: https://kontumtv.vn/tin-tuc/kinh-te/thong-tin-co-quan-thue-truy-cap-vao-tai-khoan-de-truy-thu-thue-la-khong-chinh-xac
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